Rechtsprechung
| BayObLG, 03.01.2002 - 3Z BR 242/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Begriff des Schonvermögens, Bundesversorgungsgesetz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1836c Nr. 2; BVG § 25f
Vergütung des Betreuers - einzusetzendes Vermögen des Betreuten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Betreuung; Vermögen; Betreuervergütung; Sofortige weitere Beschwerde; Zahlungspflicht des Betroffenen
Verfahrensgang
- AG Schweinfurt - XVII 332/00
- LG Schweinfurt - 14 T 59/01
- BayObLG, 03.01.2002 - 3Z BR 242/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 701
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 29.06.2001 - 3Z BR 98/01
Schongrenze des vom Betreuten für die Vergütung des Betreuers einzusetzenden …
Auszug aus BayObLG, 03.01.2002 - 3Z BR 242/01
"Schonvermögen" in diesem Sinne sind unter anderem kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte bis zu 4500 DM (§ 88 Abs. 2 Nr. 8, Abs. 4 BSHG, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b der Verordnung zur Durchführung des § 88 Abs. 2 Nr. 8 des Bundessozialhilfegesetzes; vgl. BayObLGZ 2001, 158; BGH B.v. 24.10.2001 XII ZB 142/01), bzw. ab 1.1.2002 bis zu 2301 Euro (Art. 17 Nr. 1 a bb, Art. 68 Abs. 10 des 4.Euro-Einführungsgesetzes vom 21.12.2000 - BGBl. I S.1983/2008).Von Bedeutung ist insoweit unter anderem die Art der Entstehung der Notlage, ihre (voraussichtliche) Dauer und das Ausmaß der zu ihrer Behebung oder Milderung notwendigen Aufwendungen (vgl. BayObLGZ 2001, 158/160).
Die Begrenzung des Schonvermögens auf 4500 DM bzw. 2301 Euro bedeutet für den Betreuten in der Regel eine "Härte", soweit dies zu einem den Leitvorstellungen des § 88 Abs. 2 BSHG nicht entsprechenden Ergebnis führen, hierdurch insbesondere eine angemessene Lebensführung des Betreuten oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung wesentlich erschwert würde (§ 88 Abs. 3 Satz 2 BSHG; vgl. BayObLGZ 2001, 158/160 f.).
Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Beurteilung des Tatrichters nur auf Rechtsfehler überprüfen (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG; vgl. BayObLGZ 2001, 158/161).
- BGH, 24.10.2001 - XII ZB 142/01
Umfang des Schonvermögens
Auszug aus BayObLG, 03.01.2002 - 3Z BR 242/01
"Schonvermögen" in diesem Sinne sind unter anderem kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte bis zu 4500 DM (§ 88 Abs. 2 Nr. 8, Abs. 4 BSHG, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b der Verordnung zur Durchführung des § 88 Abs. 2 Nr. 8 des Bundessozialhilfegesetzes; vgl. BayObLGZ 2001, 158; BGH B.v. 24.10.2001 XII ZB 142/01), bzw. ab 1.1.2002 bis zu 2301 Euro (Art. 17 Nr. 1 a bb, Art. 68 Abs. 10 des 4.Euro-Einführungsgesetzes vom 21.12.2000 - BGBl. I S.1983/2008). - OLG Zweibrücken, 25.08.2000 - 3 W 151/00
Bestimmung des Schonvermögens
Auszug aus BayObLG, 03.01.2002 - 3Z BR 242/01
Nach der mit dem Betreuungsrechtsänderungsgesetz am 1.1.1999 in Kraft getretenen klaren und eindeutigen Bestimmung des § 1836c Nr. 2 BGB ist für das im Betreuervergütungsrecht einzusetzende Vermögen ausschließlich § 88 BSHG und damit auch die zu § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG erlassene Durchführungsverordnung maßgebend (vgl. OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 264).
- BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 261/04
Einssatz von Ersparnissen des Betreuten aus Opferentschädigung - Rückstellungen …
Hierzu reicht aber nicht aus, dass der Betroffene Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz i.V.m. dem Opferentschädigungsgesetz erhält (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 701; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 264/265;… a.A. HK-BUR/Winhold-Schött/Deinert § 1836c BGB Rn. 28). - LG Coburg, 22.08.2018 - 24 T 21/18
Zum Regressanspruch der Staatskasse gegen den Betreuten für verauslagte …
Rn. 17 Soweit das Amtsgericht unter direkter Übernahme der Ausführungen des Bezirksrevisors ausführt, dass nach der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 03.01.2002, Az. 3Z BR 242/01, zu beachten sei, dass in anderen gesetzlichen Vorschriften anderweitig festgesetzte Schongrenzen im Bereich der Betreuervergütung ohne Belang seien und im Betreuervergütungsrecht für das einzusetzende Vermögen ausschließlich auf § 90 SGB XII und damit (!) die zu § 90 SGB XII Abs. 2 Nr. 9 erlassene Durchfuhrungsverordnung maßgebend sei, ist dem entgegenzuhalten, dass die Konkretisierung des § 90 Abs. 3 S. 2 SGB XII durch § 60 a SGB XII sich letztlich nicht von der Konkretisierung durch die zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII ergangene Durchführungsverordnung unterscheidet. - OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 20 W 171/03
Betreuervergütung: Höhe des Schonvermögens
Der Senat schließt sich deshalb der bereits vom OLG Zweibrücken (BtPrax 2000, 264) und vom BayObLG (FamRZ 2002, 701) vertretenen Auffassung an, wonach die erhöhte Vermögensfreigrenze nach § 25 f BVG nicht auf die Betreuervergütung anzuwenden ist (ebenso Dodegge/Roth, Betreuungsrecht, F 190;… Palandt/Diederichsen, BGB, 63. Aufl., § 1836 c Rn. 10). - LG Münster, 21.02.2011 - 5 T 861/10
Opferentschädigungsrente muss bei einer betreuten Person nicht i.R. ihres …
Auch ist nach wie vor richtig, dass der erhöhte Freibetrag nach dem Bundesversorgungsgesetz mangels einer entsprechenden Verweisung in § 1836c Nr. 2 BGB nicht maßgeblich ist (vgl. BayObLG Beschluss vom 03.01.2002, Az. 3Z BR 242/01, FamRZ 2002, Seite 701; OLG Hamm Beschluss vom 12.02.2004, Az. 15 W 62/03, FamRZ 2004, Seite 1324).
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