Rechtsprechung
| BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 274/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 1896
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896
Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsbeschwerde; Betreuung; Aufgabenkreis; Gesundheitsfürsorge; Sachverständiger
Verfahrensgang
- AG Memmingen - 2 XVII 444/00
- LG Memmingen - 4 T 1060/01
- BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 274/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 703
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94
Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 274/01
Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLGZ 1994, 209/212).Für die Bestellung eines Betreuers ist kein Raum, wenn sich der angestrebte Zweck durch die vorgesehene Maßnahme nicht erreichen lässt, etwa die Bestellung eines Betreuers keinen Erfolg verspricht (BayObLGZ 1994, 209/211 f.).
- BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93
Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …
Auszug aus BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 274/01
Die Beweiswürdigung, insbesondere die Würdigung von Sachverständigengutachten, ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N.). - BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00
Bestellung und Entlassung eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 274/01
Dies kann der weiteren Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 37/38; 1997, 213/216 = NJW-RR 1998, 8/9).
- BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96
Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im …
Auszug aus BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 274/01
Dies kann der weiteren Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 37/38; 1997, 213/216 = NJW-RR 1998, 8/9). - BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99
Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an …
Auszug aus BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 274/01
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 189). - BayObLG, 27.03.1991 - BReg. 1a Z 80/88
Anwendbarkeit deutschen Erbrechts; Testierunfähigkeit des Erblassers; Verteilung …
Auszug aus BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 274/01
Sie ist nur bei schwierigen Fragen, zu denen die Beurteilung des Geisteszustandes nicht immer gehört, bei Zweifeln an der Sachkunde des Sachverständigen, bei unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen und Widersprüchen des Gutachtens sowie bei überlegenen Forschungsmitteln eines anderen Sachverständigen erforderlich (BayObLG NJW-RR 1991, 1098/1101;… Bassenge/Herbst § 15 FGG Rn. 30).
- BayObLG, 23.03.2004 - 3Z BR 265/03
Betreuungssache; Betreuerbestellung; Erforderlichkeit; Vorsorgevollmacht; …
Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLG BtPrax 2002, 38 m.w.N.). - OLG München, 27.03.2008 - 33 Wx 274/07
Betreuerbestellung mit dem Aufgabenkreis der Regelung des Fernmeldeverkehrs …
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht in der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (§ 1896 Abs. 1a BGB; BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703). - OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05
Sachverständige Begutachtung eines beharrliche schweigenden Betroffenen bei …
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703; BtPrax 2004, 239).
- BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02
Bestellung des Betreuers für alle Angelegenheiten
Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. z.B. BayObLG BtPrax 2002, 38 m. w. N.). - BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 75/03
Anordnung einer Betreuung für alle Angelegenheiten - Anhörung des Betroffenen …
Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. z.B. BayObLG BtPrax 2002, 38 m. w. N.). - OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 124/05
Konkrete Begründung der Betreuung für jeden Aufgabenkreis - Beachtung des …
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703; BtPrax 2004, 239). - BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 98/04
Aufgabenkreis der Betreuung: Elterliche Sorge - Prüfungsumfang von …
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d. h. nicht in der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703). - OLG München, 24.06.2008 - 33 Wx 118/08
Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung einer Betreuung: Zurückstellung …
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht in der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (§ 1896 Abs. 1a BGB; vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703). - BayObLG, 07.04.2004 - 3Z BR 17/04
Betreuung; Erforderlichkeit; Vermögenssorge; Oder-Konto; Entnahme; …
Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLG BtPrax 2002, 38 m.w.N.). - BayObLG, 22.03.2004 - 3Z BR 53/04
Zuständigkeitswechsel nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens in Betreuungssachen
Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLG BtPrax 2002, 38 m.w.N.). - LG Bamberg, 17.08.2017 - 3 T 148/17
Voraussetzungen der Einrichtung einer Betreuung
- BayObLG, 05.12.2003 - 3Z BR 191/03
Feststellungen zum Ausschluss der freien Willensbestimmung bei Anordnung einer …
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