Rechtsprechung
| BGH, 04.06.2003 - XII ZB 24/02 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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GKG § 14 Abs. 1; ; GKG § 14 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 14 Abs. 2; ; GKG § 17 Abs. 1; ; GKG § 17 Abs. 4; ; GKG § 17 Abs. 1 Satz 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Streitwertes - Berechnung der Höhe von Kindesunterhalt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 17 Abs. 1, 4
Berechnung des Streitwerts in Unterhaltssachen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1657
- FamRZ 2003, 1274
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (1)
- OLG Nürnberg, 20.09.2001 - 7 UF 495/01
Streitwert - Unterhalt im Berufungsverfahren - Klageerweiterung - monatliche …
Auszug aus BGH, 04.06.2003 - XII ZB 24/02
Entsprechend dem allgemeinen Grundsatz des § 14 Abs. 1 Satz 1 GKG, demzufolge sich der Streitwert des Rechtsmittelverfahrens nach den Anträgen des Rechtsmittelführers richtet, erscheint es daher sachgerecht, den Streitwert in entsprechender Anwendung des § 17 Abs. 1 GKG nach den ersten zwölf Monaten zu bemessen, die noch im Streit sind (so auch OLG Nürnberg FamRZ 2002, 684).
- OLG Frankfurt, 14.06.2019 - 8 UF 25/18
Grundsatz zum Elternunterhalt zur Abzugsfähigkeit von Tilgungsleistungen vom …
Maßgeblich ist bei Unterhaltsansprüchen hinsichtlich der Frage laufender Unterhalt der Eingang des Antrags in der ersten Instanz (BGH, Beschluss vom 17.10.2007 - XII ZB 99/07, juris; BGH, Beschluss vom 04.06.2003 - XII ZB 24/02, FamRZ 2003, 1274). - OLG Koblenz, 09.09.2020 - 9 UF 701/19
Kindesunterhalt: Arbeitsplatzwechsel aufgrund neuer Partnerschaft oder Familie; …
Insoweit sind im Rechtsmittelverfahren die ersten zwölf in diesem noch streitigen Monatsbeträge nach Antragseinreichung maßgeblich, wobei die Begrenzung durch den Wert des Verfahrens erster Instanz nach § 40 Abs. 2 Satz 1 FamGKG zu beachten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 6. August 2018 - 9 UF 210/18 - BGH, NJW-RR 2003, 1657, 1657 f.). - OLG Frankfurt, 03.08.2020 - 8 UF 165/19
Keine Verwirkung des Unterhalts für volljähriges Kind bei Kontaktverweigerung
Maßgeblich ist bei Unterhaltsansprüchen hinsichtlich der Frage laufender Unterhalt auch für den Beschwerdewert der Eingang des Antrags in der ersten Instanz (BGH, Beschluss vom 17.10.2007 - XII ZB 99/07, juris; BGH, Beschluss vom 04.06.2003 - XII ZB 24/02, FamRZ 2003, 1274).
- OLG Köln, 16.03.2021 - 14 UF 196/19
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt; Abzug von Vorsorgeunterhalt bei der …
Vorliegend war der Verfahrenswert jedoch nicht anhand der für die ersten zwölf Monate nach Antragseinreichung geltend gemachten Beträge der ersten Instanz zu berechnen, sondern aufgrund der in der Beschwerdeinstanz vorgenommenen zweimaligen Antragserweiterung anhand der in der Beschwerdeinstanz von der Antragsgegnerin geltend gemachten Beträge (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 04.06.2003 - XII ZB 24/02 -, FamRZ 2003, 1274;… BeckOK KostR/Neumann, 32. Ed. 1.1.2021, FamGKG § 51 Rn. 88-94). - OLG Koblenz, 16.09.2020 - 9 UF 213/20
Kindesunterhalt: Anforderungen an die Darlegung nachhaltiger Bewerbungsbemühungen …
Insoweit sind im Rechtsmittelverfahren die ersten zwölf in diesem noch streitigen Monatsbeträge nach Antragseinreichung maßgeblich, wobei die Begrenzung durch den Wert des Verfahrens erster Instanz nach § 40 Abs. 2 Satz 1 FamGKG zu beachten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 6. August 2018 - 9 UF 210/18 - BGH, NJW-RR 2003, 1657, 1657 f.). - OLG Koblenz, 25.03.2020 - 9 UF 276/19
Auswirkungen eines Obhutswechsels eines Kindes auf ein laufendes …
Insoweit sind im Rechtsmittelverfahren die ersten zwölf in diesem noch streitigen Monatsbeträge nach Antragseinreichung maßgeblich, wobei die Begrenzung durch den Wert des Verfahrens erster Instanz nach § 40 Abs. 2 Satz 1 FamGKG zu beachten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 6. August 2018 - 9 UF 210/18 - BGH, NJW-RR 2003, 1657, 1657 f.). - OLG Oldenburg, 23.09.2008 - 13 UF 44/08
Grundlagen zur Bemessung des Gebührenstreitwerts in einem Rechtsmittelverfahren …
Auch dann, wenn nur die Befristung angegriffen wird, richtet sich der Gebührenstreitwert nach dem Wert der ersten zwölf noch im Streit befindlichen Monate (BGH FamRZ 2003, 1274. - OLG Stuttgart, 17.12.2007 - 16 UF 124/07
Berufungstreitwert im Streit um die Befristungsdauer für nachehelichen Unterhalt
Zwar hat der Antragsteller im vorliegenden Verfahren die Verurteilung zur Zahlung von nachehelichem Unterhalt nur insoweit angegriffen, als sie über eine Dauer von drei Jahren hinausgeht, jedoch hat der BGH (FamRZ 2003, 1274), dem OLG Nürnberg (FamRZ 2002, 684) folgend, ausgesprochen, dass sich in einem derartigen Fall der Gebührenstreitwert nach dem Wert der ersten 12 noch im Streit befindlichen Monate bemisst. - OLG Karlsruhe, 25.09.2015 - 18 WF 234/12
Verfahrenswert bei Antragserweiterungen im Unterhaltsverfahren
Denn nach Einreichen der Klage geltend gemachte, den Zeitraum der ersten zwölf Monate danach nicht berührende Antragserweiterungen derselben Partei sind nach § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG a.F. nicht werterhöhend zu berücksichtigen (vgl. OLG München vom 13.08.1999 - 26 WF 1138/99, FuR 2000, 298; OLG Nürnberg vom 18.04.2007 - 10 WF 390/07, JurBüro 2008, 33; OLG Saarbrücken vom 05.08.2005 - 6 WF 41/05, OLGR 2005, 924; OLG Nürnberg vom 20.09.2001 - UF 459/01, FamRZ 2002, 684 für eine Klageerweiterung in der Berufung, von der Grundsatzentscheidung des BGH vom 04.06.2003 - XII B 24/02, FamRZ 2003, 1274, juris Rn. 7, ohne Erörterung der hier interessierenden Frage als sachgerechte Entscheidung beurteilt; a.A. OLG Celle vom 08.07.2008 - 15 UF 2/08, FamRZ 2009, 74 für eine Klageerweiterung in der Berufung;… Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein/Keske, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 10. Aufl. 2015, Kap. 17 Rn. 42, 65;… a.A. wohl auch Schneider/Herget/Thiel, Streitwertkommentar, 13. Auflage 2011, Rn. 8462;… Heiß/Born, Unterhaltsrecht, Stand Januar 2014, Kap. 22 Rn. 209;… Eschenbruch/Klinkhammer, Der Unterhaltsprozess, 5. Aufl. 2009, Kap.5 Rn.168). - OLG Frankfurt, 02.04.2004 - 1 UF 239/03 Wendet sich die Berufung gegen die Verurteilung in einem Zeitraum, der nicht den ersten 12 Monaten nach der Klageerhebung entspricht, dann ist ist der Berufungswert nach dem Jahresbetrag der künftigen noch im Streit befindlichen Monate zu bemessen (BGH FamRZ 2003, 1274 f.), jedoch begrenzt auf den Jahresbetrag des erstinstanzlichen Streitwertes, wenn in dieser Instanz die ersten12 Monatsbeträge geringer waren.
In einer derartigen Fallgestaltung ist der Berufungswert nach dem Jahresbetrag der künftigen noch im Streit befindlichen Monate zu bemessen (BGH FamRZ 2003, 1274 f.), jedoch begrenzt auf den Jahresbetrag des erstinstanzlichen Streitwertes, wenn in dieser Instanz die ersten12 Monatsbeträge geringer waren.
- OLG Karlsruhe, 13.08.2015 - 5 UF 222/14
Verfahrenswert für Beschwerden in Unterhaltssachen
- OLG Celle, 08.07.2008 - 15 UF 2/08
- OLG Karlsruhe, 16.06.2023 - 20 UF 80/23
Verfahrenswert für Beschwerde und Anschlussbeschwerde im Unterhaltsverfahren nach …
- OLG Karlsruhe, 21.07.2023 - 20 UF 80/23
Verfahrenswert; Anschlussbeschwerde; Beschwerderücknahme
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Rechtsprechung
| BGH, 26.03.2003 - IV ZR 232/02 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 554 Abs. 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulassung der Revision in eingeschränktem Umfang; Laut Tenor uneingeschränkte Zulassung ; Ergeben der Beschränkung aus Entscheidungsgründen; Wirksamkeit der Beschränkung der Revisionszulassung; Rechtlich und tatsächlich selbständiger Teil des Streitstoffes; ...
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO (ab 1.1.2002) § 554
Teilweise Zulassung der Revision - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1274 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes …
Auszug aus BGH, 26.03.2003 - IV ZR 232/02
Diese Beschränkung der Revisionszulassung ist wirksam, weil sie sich auf einen rechtlich und tatsächlich selbständigen Teil des Streitstoffes bezieht, über den gesondert entschieden werden kann (BGHZ 141, 232, 233; BGHZ 111, 158, 166 m.w.N.). - BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00
Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen …
Auszug aus BGH, 26.03.2003 - IV ZR 232/02
Ein rechtlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Anspruch, den die Beklagte mit ihrer Revision zur Überprüfung stellt, ist gegeben (vgl. BGHZ 148, 156, 159). - BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92
Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück - …
Auszug aus BGH, 26.03.2003 - IV ZR 232/02
Dabei kann sich bei einer - wie hier - laut Tenor uneingeschränkten Zulassung die Beschränkung aus den Entscheidungsgründen ergeben, wenn aus diesen mit ausreichender Klarheit hervorgeht, daß das Berufungsgericht die Möglichkeit einer revisionsrechtlichen Nachprüfung nur wegen eines Teils seiner Entscheidung eröffnen wollte (BGH, Urteil vom 19. November 1997 - XII ZR 1/96 - NJW-RR 1998, 505 unter I a.E.; Urteil vom 5. Februar 1998 - III ZR 103/97 - ZIP 1998, 485 unter II 2; Urteil vom 25. Februar 1993 - III ZR 9/92 - NJW 1993, 1799 unter I 2).
- BGH, 19.11.1997 - XII ZR 1/96
Beschränkung der Zulassung der Revision; Gleichwertigkeit von Barunterhalt und …
Auszug aus BGH, 26.03.2003 - IV ZR 232/02
Dabei kann sich bei einer - wie hier - laut Tenor uneingeschränkten Zulassung die Beschränkung aus den Entscheidungsgründen ergeben, wenn aus diesen mit ausreichender Klarheit hervorgeht, daß das Berufungsgericht die Möglichkeit einer revisionsrechtlichen Nachprüfung nur wegen eines Teils seiner Entscheidung eröffnen wollte (BGH, Urteil vom 19. November 1997 - XII ZR 1/96 - NJW-RR 1998, 505 unter I a.E.; Urteil vom 5. Februar 1998 - III ZR 103/97 - ZIP 1998, 485 unter II 2; Urteil vom 25. Februar 1993 - III ZR 9/92 - NJW 1993, 1799 unter I 2). - BGH, 27.06.2002 - V ZR 148/02
Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BGH, 26.03.2003 - IV ZR 232/02
Diese Möglichkeit ist auch nach neuem Prozeßrecht gegeben (BGH, Beschluß vom 27. Juni 2002 - V ZR 148/02 - unter II 3 b). - BGH, 05.02.1998 - III ZR 103/97
Durchsetzung einer in einem gerichtlichen Vergleich vereinbarten …
Auszug aus BGH, 26.03.2003 - IV ZR 232/02
Dabei kann sich bei einer - wie hier - laut Tenor uneingeschränkten Zulassung die Beschränkung aus den Entscheidungsgründen ergeben, wenn aus diesen mit ausreichender Klarheit hervorgeht, daß das Berufungsgericht die Möglichkeit einer revisionsrechtlichen Nachprüfung nur wegen eines Teils seiner Entscheidung eröffnen wollte (BGH, Urteil vom 19. November 1997 - XII ZR 1/96 - NJW-RR 1998, 505 unter I a.E.; Urteil vom 5. Februar 1998 - III ZR 103/97 - ZIP 1998, 485 unter II 2; Urteil vom 25. Februar 1993 - III ZR 9/92 - NJW 1993, 1799 unter I 2). - BGH, 23.04.1999 - V ZR 142/98
Zur beschränkten Revisionszulassung bei eventueller Klagehäufung
Auszug aus BGH, 26.03.2003 - IV ZR 232/02
Diese Beschränkung der Revisionszulassung ist wirksam, weil sie sich auf einen rechtlich und tatsächlich selbständigen Teil des Streitstoffes bezieht, über den gesondert entschieden werden kann (BGHZ 141, 232, 233; BGHZ 111, 158, 166 m.w.N.).
- BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 281/03
Elektrische Installation in einer Altbauwohnung als Mangel
Dabei kann offenbleiben, ob das Berufungsgericht die Zulassung der Revision trotz der insoweit uneingeschränkten Fassung des Urteilstenors auf Ansprüche der Kläger wegen des Zustandes der elektrischen Anlage beschränkt hat, indem es die Zulassung mit der "Frage der Anpassung an DIN-Normen" begründet hat, wodurch allerdings die Beschränkungsabsicht deutlich und mit ausreichender Klarheit zum Ausdruck gekommen sein müßte (vgl. Senatsurteil vom 5. November 2003 - VIII ZR 320/02, WM 2004, 853 unter II; BGH, Beschluß vom 26. März 2003 - IV ZR 232/02, FamRZ 2003, 1274). - BGH, 03.05.2007 - IX ZR 16/06
Maßgeblicher Zeitpunkt für eine Gläubigerbenachteiligung; Umfang der Belastung …
Es ist umstritten, ob Revision und Anschlussrevision in einem rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang stehen müssen (…in diesem Sinne: MünchKomm-ZPO/Wenzel, 2. Aufl. Aktualisierungsband § 554 Rn. 6;… Zöller/Gummer, ZPO 26. Aufl. § 554 Rn. 7a;… a.A. Musielak/Ball, ZPO 4. Aufl. § 554 Rn. 4; offen gelassen von BGH, Beschl. v. 23. Februar 2005 - II ZR 147/03, NJW-RR 2005, 651; vgl. ferner BGH, Beschl. v. 26. März 2003 - IV ZR 232/02, FamRZ 2003, 1274). - BGH, 18.04.2007 - VIII ZR 117/06
Unzulässige Benachteiligung des Tankstellenhalters
Zwar hat das Berufungsgericht, wie sich aus den Entscheidungsgründen des Berufungsurteils ergibt, die Revision nur für die Beklagte und auch für diese nur insoweit zugelassen, als die Beklagte zur Unterlassung der Verwendung der Klausel 1 verurteilt worden ist; diese Beschränkung der Revisionszulassung ist auch wirksam, weil sie sich auf einen rechtlich und tatsächlich selbständigen Teil des Streitstoffs bezieht, über den gesondert entschieden werden kann (st. Rspr.; BGHZ 141, 232, 233; BGH, Beschluss vom 26. März 2003 - IV ZR 232/02, juris, Tz. 2; Urteil vom 17. Juni 2004 - VII ZR 226/03, NJW 2004, 3264, unter II 3). - BGH, 12.04.2007 - VII ZR 117/06
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Begriff der Übergabe …
Zwar hat das Berufungsgericht, wie sich aus den Entscheidungsgründen des Berufungsurteils ergibt, die Revision nur für die Beklagte und auch für diese nur insoweit zugelassen, als die Beklagte zur Unterlassung der Verwendung der Klausel 1 verurteilt worden ist; diese Beschränkung der Revisionszulassung ist auch wirksam, weil sie sich auf einen rechtlich und tatsächlich selbständigen Teil des Streitstoffs bezieht, über den gesondert entschieden werden kann (st. Rspr.; BGHZ 141, 232, 233; BGH, Beschluss vom 26. März 2003 - IV ZR 232/02, juris, Tz. 2; Urteil vom 17. Juni 2004 - VII ZR 226/03, NJW 2004, 3264, unter II 3).
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