Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 25.02.2003 - 9 WF 23/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 569 Abs. 1 Satz 1
- Väteraufbruch für Kinder e.V.
Die Einleitung eines Umgangsverfahrens kann mutwil lig im Sinne von § 114 ZPO sein, wenn der Antragstel ler nicht zuvor das Jugendamt zwecks einverständ licher Erstellung einer Umgangsregelung kontaktiert.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Prozesskostenhilfe bei Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung ; Unmittelbare Anrufung des Gerichts; Versuch außergerichtlicher Verständigung; Wiederaufnahme der Umgangskontakte mit den Kindern; Einschaltung des Jugendamtes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Neuruppin, 20.12.2002 - 17 F 160/02
- OLG Brandenburg, 25.02.2003 - 9 WF 23/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1760
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 08.10.1997 - 3 WF 114/97
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2003 - 9 WF 23/03
Eine solchermaßen verständige, ausreichend bemittelte Partei hatte in einem gleich liegenden Fall zumindest zunächst das Jugendamt bemüht, um mit dessen fachkundiger Unterstützung eine entsprechende Regelung zu erreichen (vgl. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 758). - AG Holzminden, 07.06.1994 - 12 F 118/94
Prozeßkostenhilfe; Mutwillige Rechtsverfolgung; Sorgeberechtigter; Erweiterung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2003 - 9 WF 23/03
Dem Antragsteller wäre es angesichts dieses Verfahrensfortgangs auch unter Berücksichtigung eines möglichen Titulierungsinteresses im Hinblick auf die Belastung der Kinder durch ein solches gerichtliches Verfahren (vgl. insoweit AG Holzminden, FamRZ 1995, 372) ersichtlich zuzumuten gewesen, zunächst unter Einschaltung des Jugendamtes eine entsprechende Regelung anzustreben, zumal er unstreitig durch eigenes unsachgemäßes Verhalten zur "Aussetzung" des Umganges durch die Antragsgegnerin beigetragen hat.
- OLG Frankfurt, 07.06.2010 - 2 WF 117/10
Elterliche Sorge: Alleinentscheidungsbefugnis über eine Schweinegrippeimpfung; …
Rn. 25 Unter diesen Umständen kann dahingestellt bleiben, inwieweit der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe unter dem Gesichtspunkt der Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung auch deshalb zurückzuweisen wäre, weil der Antragsteller vor Verfahrenseinleitung über die Streitfragen weder mit der Antragsgegnerin gesprochen noch den Versuch einer Klärung und Einigung - gegebenenfalls unter Mitwirkung einer Beratungsstelle oder des Jugendamtes - unternommen hat (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1760; OLG Hamm FamRZ 2004, 1116). - OLG Stuttgart, 07.08.2008 - 16 WF 194/08
Prozesskostenhilfe für ein Umgangsverfahren: Verweigerung wegen Mutwilligkeit, da …
Es sei nicht hinzunehmen, dass Einigungsversuche über die Prozesskostenhilfe als besondere Form der Sozialhilfe auf Kosten der Allgemeinheit auf das Familiengericht verlagert werden (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss vom 4.10.07. Az. 15 WF 261/07, OLGR Schleswig 2008, 107-108; Brandenburgisches Oberlandesgericht FamRZ 2003, 1760; OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 758). - OLG Koblenz, 26.01.2005 - 5 W 57/05
Prozesskostenhilfe im Bauprozess: Versagung für selbstständige Baumängelklage bei …
Wenn sich die Antragsteller gleichwohl anders entscheiden, muss dies als ein Verhalten angesehen werden, das nicht durch Prozesskostenhilfe unterstützt werden kann (OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1760; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 758).
- OLG Brandenburg, 21.12.2005 - 9 WF 353/05
Prozesskostenhilfe: Mutwillige Rechtsverfolgung mangels Mitwirkung im …
Mutwillig ist die Rechtsverfolgung, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (Brandenburgisches OLG FamRZ 2003, 1760;… Zöller/Philippi, a.a.O., § 114, Rn. 30 m.w.N.). - OLG Brandenburg, 19.01.2007 - 9 WF 8/07
Prozesskostenhilfe: Pflicht des Prozessbevollmächtigten zur Verhinderung der …
Rn. 2 Mutwillig ist die Rechtsverfolgung, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (Brandenburgisches OLG, OLG-Report 2006, 305; FamRZ 2003, 1760). - OLG Brandenburg, 24.09.2012 - 3 WF 85/12
Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit bei Einleitung eines Umgangsverfahrens ohne …
Zum Teil wird angenommen, dass vor der Inanspruchnahme des Gerichts regelmäßig der Versuch einer außergerichtlichen Klärung mit Hilfe des Jugendamtes erfolgen müsse, sofern diese nicht ausnahmsweise aussichtslos bzw. als bloße Förmelei erscheine, da der vernünftige bemittelte Beteiligte zuerst die ihm eröffneten Möglichkeiten einer kostenlosen Streitbeilegung nutzen werde (OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, FPR 2003, 675; FamRZ 2005, 1914; BeckRS 2008, 12817; OLG Rostock, ZFE 2011, 271, 272; OLG Saarbrücken, FamRZ 2010, 310; OLG Koblenz, BeckRS 2005, 01271; OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 149, 150;… Johannsen/Henrich/Markwardt, Familienrecht, 5. Auflage, § 114 ZPO Rn. 28;… Münchener Kommentar/Viefhues, ZPO, 3. Auflage, § 76 FamFG Rn. 32 f.; Keuter, FamRZ 2009, 1891 ff.). - OLG München, 26.11.2007 - 26 WF 1792/07 Die in der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte vertretene Ansicht, dass Anträge zur Regelung des Umgangsrechts mutwillig sind, wenn nicht vorher das Jugendamt eingeschaltet wurde (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1760), teilt der Senat nicht Zwar gibt § 18 Abs. 3 Satz 3, 4 SGB VIII den Eltern einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 16.10.2002 - 18 WF 70/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1760
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 10 WF 94/05
Versagung der Prozesskostenhilfe für ein Scheidungsverfahren wegen Mutwilligkeit
Nach der Gegenansicht wird Mutwillen bei Scheidung einer Scheinehe verneint, wobei insbesondere auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.7.1984 (FamRZ 1984, 1206) verwiesen wird, in der die Auffassung von vier Verfassungsrichtern wiedergegeben ist, wonach die Annahme von Mutwillen eine Benachteiligung der bedürftigen Partei gegenüber einer bemittelten Partei darstelle (OLG Frankfurt, FamRZ 2004, 1882; OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 890; OLG Hamm, FamRZ 2001, 1081; OLG Naumburg, FamRZ 2001, 629; OLG Frankfurt, FamRZ 1996, 615; OLG Nürnberg, FamRZ 1996, 615; OLG Karlsruhe, FamRZ 1986, 680; FamRZ 1988, 91; FamRZ 2003, 1760;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 26. Aufl., § 114, Rz. 8 a;… Musielak/Fischer, ZPO, 4. Aufl., § 114, Rz. 32;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 114, Rz. 50;… Johannsen/Henrich/Jaeger, aaO., § 1565 BGB, Rz. 18;… MünchKomm/Wax, ZPO, 2. Aufl., § 114, Rz. 140; Wax, FamRZ 1985, 10, 11).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".