Rechtsprechung
| OLG Celle, 01.10.2002 - 10 WF 251/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 17 Abs. 1 S. 1 GKG; § 18 GKG
Streitwert bei Unterhaltsrückständen; Berechnung eines Streitwertes aus den Anträgen der Kläger - Judicialis
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 17 Abs. 1 S. 1 § 18 Abs. 4
Streitwert der Unterhaltsklage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert bei Unterhaltsrückständen; Berechnung eines Streitwertes aus den Anträgen der Kläger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzanmerkung)
Unterhalt - Streitwert bei Unterhaltsrückständen
Verfahrensgang
- AG Hannover - 621 F 1626/99
- OLG Celle, 01.10.2002 - 10 WF 251/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 465
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamburg, 13.03.2013 - 7 WF 21/13
Verfahrenswertfestsetzung: Bemessung des Streitwertes bei freiwilliger Zahlung …
Der Wortlaut der gesetzlichen Regelung ist insoweit eindeutig und unterscheidet nicht danach, ob der Anspruch auf künftige Zahlung des Unterhalts deswegen erhoben wird, weil der Anspruchsverpflichtete den laufenden Unterhalt nicht bezahlt oder seine Unterhaltspflicht bestreitet, oder deswegen, weil der Anspruchsberechtigte sich trotz Leistung des laufenden Unterhalts durch Titulierung des Anspruchs die Möglichkeit verschaffen will, bei einer künftig etwa ausbleibenden Leistung sogleich die Zwangsvollstreckung betreiben zu können (siehe zum aktuellen Stand der Rechtsprechung etwa OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.08.1995, Az. 2 WF 75/95; OLG Celle, Beschluss vom 01.10.2002, Az. 10 WF 251/02, veröffentlicht in FamRZ 2003, S. 465 f., 466; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.04.1990, Az. 16 WF 41/90;… siehe auch Heinrich in Musielak, ZPO, 9. Aufl., § 3 ZPO Rdnr. 35 unter "Titulierungsinteresse"). - OLG Brandenburg, 17.05.2021 - 13 WF 23/21
Sofortige Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung nach …
Denn ein Titulierungsinteresse der Antragstellerin bestand nicht nur an dem Spitzenbetrag über die freiwilligen Zahlungen des Antragsgegners hinaus, sondern an dem insgesamt erwarteten Unterhalt einschließlich freiwilliger Zahlungen, sodass die gesamte Forderung der Streitwertberechnung zugrunde zu legen ist (vgl. OLG Celle, FamRZ 2003, 465;… Zöller-Herget, ZPO, 28. Auflage, § 3 ZPO Anhang, Stichwort Unterhalt, m. w. N.). - OLG Hamm, 17.09.2013 - 6 WF 191/13
Verfahrenswert eines Stufenantrags auf Zahlung von Unterhalt
Demgemäß setzen teilweise freiwillige Zahlungen den Gegenstandswert nicht herab, solange der Zahlungsantrag auf den gesamten Betrag lautet (OLG Hamburg MDR 2013, 600; OLG Celle FamRZ 2003, 465 und 1683; OLG Celle FamRZ 2011, 1809; OLG Karlsruhe JurBüro 2011, 529; Meyer, GKG/FamGKG, 13. Auflage 2012, § 51 FamGKG Rn. 14; Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage 2012, § 51 FamGKG Rn. 13; Gerhardt-Keske, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 9. Auflage 2013, 17. - KG, 11.03.2010 - 18 WF 29/10
Streitwert einer Klage auf Trennungsunterhalt
Denn ein Titulierungsinteresse der Klägerin bestand nicht nur an dem Spitzenbetrag über die freiwilligen Zahlungen des Beklagten hinaus, sondern an dem insgesamt geltend gemachten Unterhalt einschließlich freiwilliger Zahlungen, sodass die gesamte Forderung der Streitwertberechnung zugrunde zu legen ist (vgl. OLG Celle, FamRZ 2003, 465 ;… Zöller - Herget, ZPO , 28. Auflage, § 3 ZPO Anhang, Stichwort Unterhalt, m. w. N.).
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 27.09.2002 - 22 WF 306/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bemessungsfaktoren bei der Ermittlung des Streitwerts in Ehesachen; Voraussetzungen für eine Streitwertherabsetzung wegen geringen Umfangs oder geringer Bedeutung des Scheidungsverfahrens
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
GKG § 12 Abs. 2 S. 2
Streitwert bei einverständlicher Scheidung
Verfahrensgang
- AG Chemnitz, 15.04.2002 - 4 F 697/01
- OLG Dresden, 27.09.2002 - 22 WF 306/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 465
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- OLG Dresden, 02.09.2002 - 22 WF 115/02
Überprüfung der Streitwertfestsetzumg für eine Ehesache im Beschwerdeverfahren
Auszug aus OLG Dresden, 27.09.2002 - 22 WF 306/02
Neben der Bedeutung der Ehescheidung für die Parteien ist der Umfang der Sache für das Gericht ein wesentlicher Bemessungsfaktor (vgl. dazu ausführlich Senatsbeschluss vom 02.09.2002, Az.: 22 WF 115/02).Ein Abschlag wegen geringen Umfangs und/oder geringer Bedeutung eines Scheidungsverfahrens kann nur dann erfolgen, wenn das Verfahren von dem Normalfall eines Scheidungsverfahrens deutlich abweicht, wobei Vergleichsmaßstab die Bewertung im Rahmen des § 12 Abs. 2 Satz 1 GKG die "einverständlichen" Scheidungen sind, die nach der geänderten Auffassung des Senates den "statistischen Normalfall" darstellen (vgl. Senatsbeschluss vom 02.09.2002, Az.: 22 WF 115/02 mit ausführlicher Begründung).
- OLG München, 03.02.1992 - 4 WF 16/92
Auszug aus OLG Dresden, 27.09.2002 - 22 WF 306/02
Hinzuzurechnen ist der Streitwert für das Versorgungsausgleichsverfahren in Höhe von 1.000,00 DM gemäß § 17 a GKG a.F. Der Bewertung der Folgesache Versorgungsausgleich steht nicht entgegen, dass die Parteien die Durchführung des Versorgungsausgleichs in der in der Verhandlung vom 15.04.2002 getroffenen Scheidungsfolgenvereinbarung mit anschließender gerichtlicher Genehmigung wirksam ausgeschlossen haben (vgl. OLG München, JurBüro 1992, 349, 350).
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