Rechtsprechung
| OLG Köln, 29.10.2001 - 21 UF 17/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit eines Feststellungsantrages hinsichtlich des Stichtages für das Endvermögen; Fortführung des Verfahrens auf Zugewinnausgleich nach Rücknahme des Scheidungsantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bergheim, 08.01.2001 - 61 F 315/99
- OLG Köln, 29.10.2001 - 21 UF 17/01
- AG Bergheim, 28.02.2008 - 61 F 315/99
- OLG Köln, 27.05.2008 - 21 UF 43/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 539
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (10)
- BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74
Abgeordnetenbestechung
Auszug aus OLG Köln, 29.10.2001 - 21 UF 17/01
Rn. 23 Daraus folgt, dass bloße, auch rechtserhebliche Tatsachen, ferner einzelne Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses nicht feststellungsfähig sind ( BGHZ 22, 43, 48 und 68, 331, 332 ). - BGH, 12.12.1994 - II ZR 269/93
Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung der Berechnungsgrundlage für …
Auszug aus OLG Köln, 29.10.2001 - 21 UF 17/01
Rn. 24 Die rechtskräftige Feststellung von Vorfragen ( etwa Berechnungsgrundlagen für einen streitigen Anspruch, vgl. insoweit BGH NJW 1995, 1097 ) oder Elementen eines Rechtsverhältnisses ist nach allgemeiner Rechtsüberzeugung nicht durchzusetzen. - BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55
Begriff des Rechtsverhältnisses
Auszug aus OLG Köln, 29.10.2001 - 21 UF 17/01
Rn. 23 Daraus folgt, dass bloße, auch rechtserhebliche Tatsachen, ferner einzelne Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses nicht feststellungsfähig sind ( BGHZ 22, 43, 48 und 68, 331, 332 ).
- BGH, 11.07.1979 - IV ZR 159/77
Ermittlung des Endvermögens bei mehreren Scheidungsanträgen
Auszug aus OLG Köln, 29.10.2001 - 21 UF 17/01
Rn. 33 Die Zulässigkeit ist im Übrigen für ein Begehren abgelehnt worden, dass für den Zugewinnausgleich das am Stichtag X vorhandene Vermögen als Endvermögen anzusehen sei ( vgl. BGH FamRZ 1979, 905, 906 ). - OLG Hamm, 02.04.1982 - 5 WF 147/82
Auszug aus OLG Köln, 29.10.2001 - 21 UF 17/01
Rn. 42 Wird in einer Verbundsache - wie hier - vor Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses über die Wirksamkeit der Rücknahme eines Scheidungsantrages beantragt, dem Antragsgegner vorzubehalten, die Folgesache Zugewinn als selbständige Familiensache ( auch kostenrechtlich ) fortzuführen, so ist als Berechnungszeitpunkt - nach richtiger Auffassung - weiterhin auf die Zustellung des Scheidungsantrages abzustellen; auf die Rechtshängigkeit des neuen Scheidungsantrages kommt es nicht an ( OLG Bamberg FamRZ 1997, 91, 92; OLG Hamm FamRZ 1982, 609;… MünchKommBGB/Koch, 4. Aufl., § 1384 Rn. 7;… Erman-D. Heckelmann, BGB, Bd. II, 10. Aufl., § 1384 Rn. 1;… Johannsen/Henrich/ Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1384 Rn. 6 ). - OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 22 U 271/96
Unterbrechung eines in der Bundesrepublik anhängigen Zivilprozesses durch Erlaß …
Auszug aus OLG Köln, 29.10.2001 - 21 UF 17/01
Rn. 25 Für die Zwischenfeststellungsklage nach § 256 Abs. 2 ZPO gilt insoweit nichts anderes (BGHZ 68, 332; so auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 283 f., m.w.N. ). - OLG Bremen, 29.10.1997 - 4 WF 75/97
Voraussetzungen für die Durchführung eines Scheidungsverfahrens; Voraussetzungen …
Auszug aus OLG Köln, 29.10.2001 - 21 UF 17/01
Rn. 47 Die seitens des Beklagten in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des OLG Bremen vom 29.10.1997 ( FamRZ 1998, 1516 ) istangesichts der vorliegenden Fallvariante - nicht einschlägig. - BGH, 15.10.1981 - IX ZR 85/80
Maßgeblichkeit des Scheidungsantrags für die Ermittlung des Ehezeitendes
Auszug aus OLG Köln, 29.10.2001 - 21 UF 17/01
Rn. 46 Der Tag der Zustellung bleibt im Übrigen auch dann maßgeblich, wenn das Scheidungsverfahren längere Zeit geruht hat ( vgl. BGH FamRZ 1983, 350 f. - 4 Jahre; OLG Hamm FamRZ 1980, 637 - 5 Jahre ). - OLG Bamberg, 25.04.1996 - 7 WF 45/96
Feststellung der Rechtswirksamkeit der Rücknahme des Scheidungsantrags ; …
Auszug aus OLG Köln, 29.10.2001 - 21 UF 17/01
Rn. 42 Wird in einer Verbundsache - wie hier - vor Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses über die Wirksamkeit der Rücknahme eines Scheidungsantrages beantragt, dem Antragsgegner vorzubehalten, die Folgesache Zugewinn als selbständige Familiensache ( auch kostenrechtlich ) fortzuführen, so ist als Berechnungszeitpunkt - nach richtiger Auffassung - weiterhin auf die Zustellung des Scheidungsantrages abzustellen; auf die Rechtshängigkeit des neuen Scheidungsantrages kommt es nicht an ( OLG Bamberg FamRZ 1997, 91, 92; OLG Hamm FamRZ 1982, 609;… MünchKommBGB/Koch, 4. Aufl., § 1384 Rn. 7;… Erman-D. Heckelmann, BGB, Bd. II, 10. Aufl., § 1384 Rn. 1;… Johannsen/Henrich/ Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1384 Rn. 6 ). - OLG Frankfurt, 26.03.1984 - 5 UF 172/83
Gefährdung der Ausgleichsforderung; Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung; …
Auszug aus OLG Köln, 29.10.2001 - 21 UF 17/01
Rn. 13 Im Gegensatz zu der Auffassung des Beklagten ist maßgebender Zeitpunkt für die zu besorgende Gefährdung nach § 1386 Abs. 2 BGB der Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz ( OLG Frankfurt FamRZ 1984, 895, 896;… Palandt/Brudermüller, BGB, 60. Aufl., § 1386 Rn. 6 a.E.;… ebenso Baumeister in FamGb § 1386 Rn. 11 ).
- OLG Frankfurt, 22.01.2021 - 4 UF 84/20
Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft bei Gefährdung der …
Zweckmäßigkeitserwägungen rechtfertigen jedoch kein Absehen von den gesetzlichen Voraussetzungen des § 256 ZPO (vgl. OLG Köln, FamRZ 2003, 539), was sich in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insoweit niederschlägt, als dass nach dieser bloße Elemente eines Rechtsverhältnisses, wie rechtliche Vorfragen, reine Tatfragen, die Wirksamkeit/Zulässigkeit von Handlungen, nicht der Feststellung zugänglich sind, auch wenn dies Gegner und Gericht vor mehrfacher Befassung mit derselben Rechtssache bewahren könnte (…vgl. Auflistung der Rechtsprechung bei Musielak/Voit/Foerste, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 256 ZPO Rn. 2, der selbst jedoch für eine prozessökonomische Handhabung plädiert, ebenso Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 256 Rn. 3).Dieser Linie folgend haben der Bundesgerichtshof und sich anschließend das Oberlandesgericht Köln auch die Zulässigkeit eines Antrages auf Feststellung, dass zu einem bestimmten Stichtag das Vermögen als Endvermögen i.S.d. § 1375 BGB anzusehen ist, abgelehnt, da es sich lediglich um eine rechtserhebliche Vorfrage handele (BGH, NJW 1979, 2099; ebenso OLG Köln, FamRZ 2003, 539).
- BGH, 12.11.2025 - XII ZB 203/25
Trennungszeitpunkt - und der Zwischenfeststellungsantrag im Scheidungsverbund
Der Trennungszeitpunkt sei lediglich eine bloße Tatsache als Tatbestandsvoraussetzung des § 1379 BGB (OLG Köln FamRZ 2003, 539, 540; Hoppenz FamRZ 2010, 16, 19; Brudermüller NJW 2010, 401, 404; Kintzel FamRZ 2021, 371 f.). - OLG Köln, 27.05.2008 - 21 UF 43/08
Ermittlung des Stichtags für den Zugewinnausgleich
Dieser Stichtag ist bereits durch das Urteil des Senats vom 29.10.2001 (21 UF 17/01) bestätigt worden.
- OLG Brandenburg, 09.02.2021 - 9 UF 168/20
Auf welchen Stichtag kommt es beim Zugewinnausgleich an?
Die Dauer des Verfahrens beeinflusst den Endvermögensstichtag dagegen nicht, selbst wenn dies auf einem längeren Ruhen des Verfahrens beruht (st. Rspr. des BGHs, vgl. bereits BGH FamRZ 1983, 350; ferner BGH FamRZ 2006, 260; OLG Köln FamRZ 2003, 539 OLG Hamm FamRZ 1992, 1180 - Verfahren neun Jahre nicht betrieben). - OLG Brandenburg, 18.02.2021 - 9 UF 168/20
Zugewinnausgleich - bei zeitweiser Wiederversöhnung der Eheleute
Die Dauer des Verfahrens beeinflußt den Endvermögensstichtag dagegen nicht, selbst wenn dies auf einem längeren Ruhen des Verfahrens beruht (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, vgl. bereits BGH FamRZ 1983, 350 = BGHF 2, 871; ferner BGH FamRZ 2006, 260 [628] = FuR 2006, 128 = EzFamR BGB § 1587 Nr. 56; OLG Hamm FamRZ 1992, 1180 - Verfahren neun Jahre nicht betrieben; OLG Köln FamRZ 2003, 539). - KG, 04.11.2003 - 18 WF 233/03
Scheidungsverbundverfahren: Rücknahme des Scheidungsantrags und Prüfungsumfang …
Dies ist bei der Folgesache Zugewinn grundsätzlich möglich, wenn die Antragstellerin den Klageantrag in der Folgesache Zugewinn umstellt und den vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns gemäß § 1386 Abs. 1 BGB beantragt (…Johannsen/Sedemund/Treiber, Eherecht, 4. Auflage, § 626, Rdnr. 6 f; OLG Bamberg, FamRZ 1997, 91 [OLG Bamberg 25.04.1996 - 7 WF 45/96] - 92; OLG Köln, FamRZ 2003, 541 [OLG Köln 29.10.2001 - 21 UF 17/01] - 542).
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