Rechtsprechung
| LG Limburg, 18.09.2002 - 7 T 154/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- zvi-online.de
ZPO § 850f Abs. 1a; AuslG § 84
Änderung des unpfändbaren Betrages auch bei lediglich zivilrechtlicher Unterhaltsverpflichtung auf Grund einer Verpflichtungserklärung nach § 84 AuslG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anhebung der Pfändungsfreigrenze zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Unterhaltsgewährung an einen Lebensgefährten; Unterhaltszahlung aufgrund einer Verpflichtungserklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Stiefkinder können bei der Berechnung des pfändbaren Betrages zu berücksichtigen sein
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 365
- FamRZ 2003, 1946
- Rpfleger 2003, 141
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 19.10.2017 - IX ZB 100/16
Verbraucherinsolvenzverfahren: Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei …
Wie der notwendige Lebensunterhalt des Vollstreckungsschuldners nach § 850f Abs. 1 Buchst. a ZPO zu berechnen ist und ob in die Berechnung nur Personen einzustellen sind, denen der Schuldner entsprechend § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift Unterhalt gewährt (LG Heilbronn, Beschluss vom 28. November 2011 - 1 T 327/11 Hn nv; LG Mosbach, ZInsO 2012, 799;… Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 850f Rn. 2a aE;… BeckOK-ZPO/Riedel, 2017, § 850f Rn. 19.1;… MünchKomm-ZPO/Smid, 5. Aufl., § 850f Rn. 7;… Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 850f Rn. 3;… Wieczorek/Schütze/Lüke, ZPO, 4. Aufl., § 850f Rn. 8;… Musielak/Voit/Becker, ZPO, 14. Aufl., § 850f Rn. 2a;… Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, 7. Aufl., § 850f Rn. 8;… Stöber, Forderungspfändung, 16. Aufl., Rn. 1176m; Goebel, ZVI 2008, 513) oder ob jede Person bei der Vergleichsberechnung zu berücksichtigen ist, "denen er Unterhalt zu gewähren hat", also auch aufgrund einer vertraglichen (…Prütting/Gehrlein/Ahrens, ZPO, 9. Aufl., § 850f Rn. 21; vgl. auch LG Limburg, NJW-RR 2003, 365) oder einer anderen als in § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO genannten gesetzlichen Verpflichtung (…vgl. Prütting/Gehrlein/Ahrens, aaO), ist streitig. - OVG Niedersachsen, 08.03.2011 - 5 LA 215/10
Berücksichtigung einer Unterhaltspflicht für drei Stiefkinder bei der Berechnung …
Ob § 850f Abs. 1 Ziff. 1a ZPO ("Personen, denen er Unterhalt zu gewähren hat") eine gesetzliche Unterhaltspflicht voraussetzt oder ob - wie der Kläger meint - es ausreicht bzw. zumindest eine analoge Anwendung dieser Vorschrift rechtfertigt, wenn es sich um Personen handelt, denen der Schuldner aus anderen Gründen Unterhalt zu gewähren hat, kann dahinstehen (str.;… für die Voraussetzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 850f Rn. 2a; so auch OLG Köln, Beschl. v. 20.03.2009 - 16 W 2/09 -, juris, das allerdings eine analoge Anwendung des § 850f ZPO bei tatsächlichen Unterhaltsleistungen an Stiefkinder im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft offen lässt;… nach Thomas/Putzo, ZPO, 30. Aufl. 2009, § 850f Rn. 3 muss der Unterhaltsberechtigte tatsächlich einen Unterhaltsanspruch haben;… nach Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 69. Aufl. 2011, § 850f Rn.3 geht es nicht nur um gesetzlich Unterhaltsberechtigte; so auch LG Limburg, Beschl. v. 18.09.2002,- 7 T 154/02 -, Rechtspfleger 2003, 141; das OLG Frankfurt bejaht in seinem Urteil vom 04.07.2008, - 24 U 146/07 -, juris, eine analoge Anwendung der Vorschrift bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft, auch wenn eine gesetzliche Unterhaltspflicht im engeren Sinne nicht besteht, wenn der Schuldner für den Lebensunterhalt der arbeitslosen Lebenspartnerin aufkommen muss).Denn weder besteht eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Klägers gegenüber seinen Stiefkindern, noch hat der Kläger dargelegt, dass er ansonsten rechtlich gebunden (vgl. LG Limburg, Beschl. v. 18.09.2002, a.a.O.; in jenem Fall hatte der Schuldner eine Verpflichtungserklärung abgegeben) und deshalb verpflichtet sei, seinen drei Stiefkindern Unterhalt zu gewähren, und deshalb eine analoge Anwendung des § 850f Abs. 1 Ziff. 1a ZPO in Betracht zu ziehen wäre.
- LG Mosbach, 23.03.2012 - 5 T 31/12
Beschränkung der gesetzlichen Unterhaltspflicht auf die leiblichen Kinder nach …
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 28.04.2003 - 11 WF 297/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Vollstreckung von Zwangshaft
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel gegen Beschlüsse, die über eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung verfügen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mainz, 20.03.2003 - 35 F 28/03
- OLG Koblenz, 28.04.2003 - 11 WF 297/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1946 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.2003 - 11 WF 297/03
Der BGH hat nun jedoch nach neuer Regelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz entschieden, dass ein außerordentliches Rechtsmittel wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit zum Bundesgerichtshof nicht mehr gegeben ist (BGH, Beschluss vom 7. März 2002, NJW 2002, 1577 ).
- OLG Saarbrücken, 06.12.2005 - 5 W 332/05
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Einstellung der Zwangsvollstreckung
Dies hat zur Folge, dass eine Korrektur selbst greifbar gesetzeswidriger Entscheidungen künftig nur noch im Wege der Gegenvorstellung oder der Verfassungsbeschwerde möglich ist (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 9.8.2004, 4 W 186/04-31; OLG Köln, OLGR 2004, 179; OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2004, 563; für die inhaltlich gleich gelagerten Fälle der Unzulässigkeit von Rechtsmitteln nach § 769 ZPO, in denen nach überwiegender Rechtsprechung § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO entsprechend anzuwenden ist, vgl. ausdrücklich BGH, NJW 2004, 2224; OLG Frankfurt, NJW-RR 2003, 140; OLG Koblenz, OLGR 2003, 332; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 168; OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 256; OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 415; a.A. OLG Dresden, JurBüro 2003, 107; OLG Schleswig, OLGR 2004, 130). - OLG Saarbrücken, 21.03.2006 - 5 W 67/06
Verfahrensrecht: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Beschlüsse über die …
Dies hat zur Folge, dass eine Korrektur selbst greifbar gesetzeswidriger Entscheidungen künftig nur noch im Wege der Gegenvorstellung oder der Verfassungsbeschwerde möglich ist (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 9.8.2004, 4 W 186/04-31; OLG Köln, OLGR 2004, 179; OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2004, 563; für die inhaltlich gleich gelagerten Fälle der Unzulässigkeit von Rechtsmitteln nach § 769 ZPO, in denen nach überwiegender Rechtsprechung § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO entsprechend anzuwenden ist, vgl. ausdrücklich BGH, NJW 2004, 2224; OLG Frankfurt, NJW-RR 2003, 140; OLG Koblenz, OLGR 2003, 332; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 168; OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 256; OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 415; a.A. OLG Dresden, JurBüro 2003, 107; OLG Schleswig, OLGR 2004, 130). - OLG Saarbrücken, 09.08.2004 - 4 W 186/04
"Ausnahmebeschwerde" nach dem Inkrafttreten des Zivilreformgesetzes nicht mehr …
Dies hat zur Folge, dass eine Korrektur selbst "greifbar gesetzeswidriger" Entscheidungen künftig nur noch im Wege der Gegenvorstellung oder der Verfassungsbeschwerde möglich ist (OLG Köln, OLGR 2004, 179; für die inhaltlich gleich gelagerten Fälle der Unzulässigkeit von Rechtsmitteln nach § 769 ZPO, in denen nach überwiegender Rechtsprechung § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO entsprechend anzuwenden ist, vgl. ausdrücklich BGH, NJW 2004, 2224; OLG Frankfurt, NJW-RR 2003, 140; OLG Koblenz, OLGR 2003, 332; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 168; OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 256; OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 415; a.A. OLG Dresden, JurBüro 2003, 107; OLG Schleswig, OLGR 2004, 130). - OLG Saarbrücken, 12.03.2004 - 6 WF 10/04
Unanfechtbarkeit einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung im …
Dem schließt sich der Senat auch für die Beschwerdeinstanz in denjenigen Fällen, in denen - wie hier - gegen die Entscheidung der ersten Instanz kein ordentliches Rechtsmittel stattfindet, an (vgl. bereits OLG Frankfurt, NJW-RR 2003, 140; OLGR Koblenz 2003, 332; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. November 2003 - 16 WF 112/03;… Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl., § 707, Rz. 22 sowie § 769, Rz. 13;… MünchKommZPO/Lipp, § 567, Rz. 18;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 567, Rz. 8).
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Rechtsprechung
| AG Fürth/Bayern, 25.10.2002 - 3 M 3433/2002, 3 M 3433/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- beck.de
, S. 13
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Zwangsversteigerung eines vom volljährigen Sohn der Schuldnerin mitbewohnten Hauses; Voraussetzungen eines selbstständigen Besitzrechtes des Kindes
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Zwangsversteigerung eines vom volljährigen Sohn der Schuldnerin mitbewohnten Hauses; Voraussetzungen eines selbstständigen Besitzrechtes des Kindes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Zwangsräumung des elterlichen Hauses - Auch der Sohn muss dem Gerichtsvollzieher weichen
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1946
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 59/91
Zwangsvollstreckung gegen in häuslicher Gemeinschaft mit Vollstreckungsschuldnern …
Auszug aus AG Fürth/Bayern, 25.10.2002 - 3 M 3433/02
Nach der allgemeinen Verkehrsauffassung bewohnen Kinder die elterliche Wohnung als Ausfluss des ihnen zu gewährenden Unterhalts mit und üben keinen Mit- oder Teilbesitz aus (Bundesverwaltungsgericht, NJW-RR 1991, 1101).
- AG Wiesbaden, 21.05.2015 - 92 C 1677/15
Räumungsverfügung gegen das erwachsene Kind des Mieters?
Diese Kinder haben nach sozialer Anschauung keine volle tatsächliche Sachherrschaft bzgl. der elterlichen Wohnung oder Teilen derselben, sondern sind als Besitzdiener im Sinne des § 855 BGB zu betrachten (vgl. BGH, Beschluss vom 19.03.2008 -I ZB 56/07; OLG Hamburg, Beschluss vom 06.12.1990 -6 W 73/90; AG Wuppertal, Beschluss vom 17.06.- 44 M 4044/13; AG Fürth, Beschluss vom 25.10.2002 - 3 M 3433/02- FamRZ 2003 1946).
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