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Weitere Entscheidungen unten: OLG Koblenz, 28.04.2003 | AG Fürth/Bayern, 25.10.2002

Rechtsprechung
   LG Limburg, 18.09.2002 - 7 T 154/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17375
LG Limburg, 18.09.2002 - 7 T 154/02 (https://dejure.org/2002,17375)
LG Limburg, Entscheidung vom 18.09.2002 - 7 T 154/02 (https://dejure.org/2002,17375)
LG Limburg, Entscheidung vom 18. September 2002 - 7 T 154/02 (https://dejure.org/2002,17375)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • zvi-online.de

    ZPO § 850f Abs. 1a; AuslG § 84
    Änderung des unpfändbaren Betrages auch bei lediglich zivilrechtlicher Unterhaltsverpflichtung auf Grund einer Verpflichtungserklärung nach § 84 AuslG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anhebung der Pfändungsfreigrenze zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Unterhaltsgewährung an einen Lebensgefährten; Unterhaltszahlung aufgrund einer Verpflichtungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Stiefkinder können bei der Berechnung des pfändbaren Betrages zu berücksichtigen sein

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 365
  • FamRZ 2003, 1946
  • Rpfleger 2003, 141
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 19.10.2017 - IX ZB 100/16

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei …

    Wie der notwendige Lebensunterhalt des Vollstreckungsschuldners nach § 850f Abs. 1 Buchst. a ZPO zu berechnen ist und ob in die Berechnung nur Personen einzustellen sind, denen der Schuldner entsprechend § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift Unterhalt gewährt (LG Heilbronn, Beschluss vom 28. November 2011 - 1 T 327/11 Hn nv; LG Mosbach, ZInsO 2012, 799;… Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 850f Rn. 2a aE;… BeckOK-ZPO/Riedel, 2017, § 850f Rn. 19.1;… MünchKomm-ZPO/Smid, 5. Aufl., § 850f Rn. 7;… Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 850f Rn. 3;… Wieczorek/Schütze/Lüke, ZPO, 4. Aufl., § 850f Rn. 8;… Musielak/Voit/Becker, ZPO, 14. Aufl., § 850f Rn. 2a;… Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, 7. Aufl., § 850f Rn. 8;… Stöber, Forderungspfändung, 16. Aufl., Rn. 1176m; Goebel, ZVI 2008, 513) oder ob jede Person bei der Vergleichsberechnung zu berücksichtigen ist, "denen er Unterhalt zu gewähren hat", also auch aufgrund einer vertraglichen (…Prütting/Gehrlein/Ahrens, ZPO, 9. Aufl., § 850f Rn. 21; vgl. auch LG Limburg, NJW-RR 2003, 365) oder einer anderen als in § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO genannten gesetzlichen Verpflichtung (…vgl. Prütting/Gehrlein/Ahrens, aaO), ist streitig.
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2011 - 5 LA 215/10

    Berücksichtigung einer Unterhaltspflicht für drei Stiefkinder bei der Berechnung …

    Ob § 850f Abs. 1 Ziff. 1a ZPO ("Personen, denen er Unterhalt zu gewähren hat") eine gesetzliche Unterhaltspflicht voraussetzt oder ob - wie der Kläger meint - es ausreicht bzw. zumindest eine analoge Anwendung dieser Vorschrift rechtfertigt, wenn es sich um Personen handelt, denen der Schuldner aus anderen Gründen Unterhalt zu gewähren hat, kann dahinstehen (str.;… für die Voraussetzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 850f Rn. 2a; so auch OLG Köln, Beschl. v. 20.03.2009 - 16 W 2/09 -, juris, das allerdings eine analoge Anwendung des § 850f ZPO bei tatsächlichen Unterhaltsleistungen an Stiefkinder im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft offen lässt;… nach Thomas/Putzo, ZPO, 30. Aufl. 2009, § 850f Rn. 3 muss der Unterhaltsberechtigte tatsächlich einen Unterhaltsanspruch haben;… nach Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 69. Aufl. 2011, § 850f Rn.3 geht es nicht nur um gesetzlich Unterhaltsberechtigte; so auch LG Limburg, Beschl. v. 18.09.2002,- 7 T 154/02 -, Rechtspfleger 2003, 141; das OLG Frankfurt bejaht in seinem Urteil vom 04.07.2008, - 24 U 146/07 -, juris, eine analoge Anwendung der Vorschrift bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft, auch wenn eine gesetzliche Unterhaltspflicht im engeren Sinne nicht besteht, wenn der Schuldner für den Lebensunterhalt der arbeitslosen Lebenspartnerin aufkommen muss).

    Denn weder besteht eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Klägers gegenüber seinen Stiefkindern, noch hat der Kläger dargelegt, dass er ansonsten rechtlich gebunden (vgl. LG Limburg, Beschl. v. 18.09.2002, a.a.O.; in jenem Fall hatte der Schuldner eine Verpflichtungserklärung abgegeben) und deshalb verpflichtet sei, seinen drei Stiefkindern Unterhalt zu gewähren, und deshalb eine analoge Anwendung des § 850f Abs. 1 Ziff. 1a ZPO in Betracht zu ziehen wäre.

  • LG Mosbach, 23.03.2012 - 5 T 31/12

    Beschränkung der gesetzlichen Unterhaltspflicht auf die leiblichen Kinder nach …

    Die von ihm zitierte Entscheidung des LG Limburg (Beschl. v. 18.9.2002 - 7 T 154/02) ist völlig vereinzelt geblieben und wird allgemein abgelehnt (…vgl. Zöller, ZPO , 29. Aufl., § 850f Rn. 2a a.E.;… Musielak, ZPO , 8. Aufl., § 850f Rn. 2, Fn. 20).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 28.04.2003 - 11 WF 297/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16295
OLG Koblenz, 28.04.2003 - 11 WF 297/03 (https://dejure.org/2003,16295)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.04.2003 - 11 WF 297/03 (https://dejure.org/2003,16295)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. April 2003 - 11 WF 297/03 (https://dejure.org/2003,16295)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Vollstreckung von Zwangshaft

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen Beschlüsse, die über eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung verfügen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1946 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.2003 - 11 WF 297/03
    Der BGH hat nun jedoch nach neuer Regelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz entschieden, dass ein außerordentliches Rechtsmittel wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit zum Bundesgerichtshof nicht mehr gegeben ist (BGH, Beschluss vom 7. März 2002, NJW 2002, 1577 ).
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Rechtsprechung
   AG Fürth/Bayern, 25.10.2002 - 3 M 3433/2002, 3 M 3433/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,39696
AG Fürth/Bayern, 25.10.2002 - 3 M 3433/2002, 3 M 3433/02 (https://dejure.org/2002,39696)
AG Fürth/Bayern, Entscheidung vom 25.10.2002 - 3 M 3433/2002, 3 M 3433/02 (https://dejure.org/2002,39696)
AG Fürth/Bayern, Entscheidung vom 25. Oktober 2002 - 3 M 3433/2002, 3 M 3433/02 (https://dejure.org/2002,39696)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • beck.de PDF, S. 13
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Zwangsversteigerung eines vom volljährigen Sohn der Schuldnerin mitbewohnten Hauses; Voraussetzungen eines selbstständigen Besitzrechtes des Kindes

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Zwangsversteigerung eines vom volljährigen Sohn der Schuldnerin mitbewohnten Hauses; Voraussetzungen eines selbstständigen Besitzrechtes des Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zwangsräumung des elterlichen Hauses - Auch der Sohn muss dem Gerichtsvollzieher weichen

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1946
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 59/91

    Zwangsvollstreckung gegen in häuslicher Gemeinschaft mit Vollstreckungsschuldnern …

    Auszug aus AG Fürth/Bayern, 25.10.2002 - 3 M 3433/02
    Nach der allgemeinen Verkehrsauffassung bewohnen Kinder die elterliche Wohnung als Ausfluss des ihnen zu gewährenden Unterhalts mit und üben keinen Mit- oder Teilbesitz aus (Bundesverwaltungsgericht, NJW-RR 1991, 1101).
  • AG Wiesbaden, 21.05.2015 - 92 C 1677/15

    Räumungsverfügung gegen das erwachsene Kind des Mieters?

    Diese Kinder haben nach sozialer Anschauung keine volle tatsächliche Sachherrschaft bzgl. der elterlichen Wohnung oder Teilen derselben, sondern sind als Besitzdiener im Sinne des § 855 BGB zu betrachten (vgl. BGH, Beschluss vom 19.03.2008 -I ZB 56/07; OLG Hamburg, Beschluss vom 06.12.1990 -6 W 73/90; AG Wuppertal, Beschluss vom 17.06.- 44 M 4044/13; AG Fürth, Beschluss vom 25.10.2002 - 3 M 3433/02- FamRZ 2003 1946).
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