Rechtsprechung
| OLG Dresden, 17.06.2003 - 22 WF 364/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwaltes im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei anwaltlicher Vertretung der Gegenseite in einem Fürsorgestreit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 121 Abs. 2; FGG § 14 § 52a
Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten im Vermittlungsverfahren
Verfahrensgang
- AG Grimma, 06.05.2003 - 1 F 656/02
- OLG Dresden, 17.06.2003 - 22 WF 364/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 122
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- OLG München, 02.02.2000 - 12 WF 572/00
Auszug aus OLG Dresden, 17.06.2003 - 22 WF 364/03
Aus dem Gesetzeswortlaut ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Anwaltsbeiordnung vorsieht, wenn der Gegner durch einen Anwalt vertreten ist, ohne die Anwaltsvertretung auch in diesem Fall von der "Erforderlichkeit" abhängig zu machen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2000, 1225, 1226) [OLG Hamm 04.11.1998 - 8 WF 424/98].Hiernach kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob im Hinblick darauf, dass bereits früher die (wiederholte) Inanspruchnahme des Familiengerichtes erforderlich war und zwischen den beiden Elternteilen erhebliche Konflikte und Spannungen bestehen, auch die Voraussetzung der ersten Alternative des § 121 Abs. 2 Satz 1 ZPO erfüllt ist (vgl. OLG München, FamRZ 2000, 1225 [OLG München 02.02.2000 - 12 WF 572/00] LS) oder dem entgegenstehen könnte, dass es in dem Vermittlungsverfahren regelmäßig nur um die Vermittlung bei dem elterlichen Konflikt anlässlich der Durchführung der Umgangsregelung geht (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1998, 1303 [OLG Hamm 02.09.1998 - 8 UF 346/98];… Zöller/Philippi, a.a.O., § 121, Rdnr. 7;… Keidel/Engelhardt, a.a.O., § 52 a, Rdnr. 18) und die Antragstellerin - nach dem von dem Familiengericht gewonnenen Eindruck - für die Darstellung des Sachverhaltes keiner anwaltlichen Hilfe bedarf.
- OLG Hamm, 04.11.1998 - 8 WF 424/98
Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe - keine Angaben zu persönlichen …
Auszug aus OLG Dresden, 17.06.2003 - 22 WF 364/03
Aus dem Gesetzeswortlaut ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Anwaltsbeiordnung vorsieht, wenn der Gegner durch einen Anwalt vertreten ist, ohne die Anwaltsvertretung auch in diesem Fall von der "Erforderlichkeit" abhängig zu machen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2000, 1225, 1226) [OLG Hamm 04.11.1998 - 8 WF 424/98]. - OLG Karlsruhe, 26.03.1996 - 2 WF 31/96
Beschwerdebefugnis - Rechtsanwalt - Beiordnung
Auszug aus OLG Dresden, 17.06.2003 - 22 WF 364/03
Denn der Anwalt hat gegen die Ablehnung seiner Beiordnung kein eigenes Beschwerderecht, weil nur der Partei selbst ein Recht auf Beiordnung zusteht (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 1428 [OLG Karlsruhe 26.03.1996 - 2 WF 31/96];… Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 127, Rdnr. 19). - OLG Hamm, 02.09.1998 - 8 UF 346/98
Auszug aus OLG Dresden, 17.06.2003 - 22 WF 364/03
Hiernach kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob im Hinblick darauf, dass bereits früher die (wiederholte) Inanspruchnahme des Familiengerichtes erforderlich war und zwischen den beiden Elternteilen erhebliche Konflikte und Spannungen bestehen, auch die Voraussetzung der ersten Alternative des § 121 Abs. 2 Satz 1 ZPO erfüllt ist (vgl. OLG München, FamRZ 2000, 1225 [OLG München 02.02.2000 - 12 WF 572/00] LS) oder dem entgegenstehen könnte, dass es in dem Vermittlungsverfahren regelmäßig nur um die Vermittlung bei dem elterlichen Konflikt anlässlich der Durchführung der Umgangsregelung geht (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1998, 1303 [OLG Hamm 02.09.1998 - 8 UF 346/98];… Zöller/Philippi, a.a.O., § 121, Rdnr. 7;… Keidel/Engelhardt, a.a.O., § 52 a, Rdnr. 18) und die Antragstellerin - nach dem von dem Familiengericht gewonnenen Eindruck - für die Darstellung des Sachverhaltes keiner anwaltlichen Hilfe bedarf. - OLG Köln, 03.11.1986 - 14 WF 208/86
Auszug aus OLG Dresden, 17.06.2003 - 22 WF 364/03
Die Verfahrensbeteiligung der Eltern unterscheidet sich aus der Sicht ihrer Interessenwahrung damit nicht in der Weise von derjenigen einer Partei im Zivilprozess, dass sich die Nichtanwendung der dem Grundsatz der Waffengleichheit dienenden Vorschrift des § 121 Abs. 2 Satz 1, 2. Alt. ZPO rechtfertigen ließe (vgl. OLG Köln, FamRZ 1987, 180, 181).
- OLG Jena, 27.10.2004 - 1 WF 156/00
Anwaltsbeiorndung, Umgangsverfahren
Aufl. 2003, Rdn. 555; OLG Dresden, FamRZ 2004, 122; OLG München, FamRZ 2000, 1225), da es bei diesem Verfahren nicht um rechtlich schwierige Probleme, sondern um die Ausräumung tatsächlicher Schwierigkeiten geht, ohne dass den Eltern die verfahrensmäßige Verfolgung ihrer Rechte genommen wird.Es kann dahingestellt bleiben, ob das sich unmittelbar aus Art. 3 Abs. 1 GG ergebende Gebot der Waffengleichheit auch uneingeschränkt für das Vermittlungsverfahren gilt (so OLG Dresden, FamRZ 2004, 122; OLG München, FamRZ 2000, 1225;… a.A. FamRefK/Maurer, § 52a FGG, Rdn. 39), da dieses zumindest dann eine Einschränkung erfährt, wenn es sich -wie oben dargestellt- um ein einfaches und überwiegend unstreitiges Verfahren handelt.
- OLG Brandenburg, 23.08.2006 - 12 W 28/06
Architektenvertrag: Frist für die Geltendmachung der Rüge der mangelnden …
Bereits aus prozessökonomischen Gründen erscheint eine derart umfangreiche Prüfung nicht geboten, zumal ein Recht des ursprünglich benannten Rechtsanwaltes auf eine Beiordnung nicht besteht (OLG Dresden FamRZ 2004, S. 122;… KG FamRZ 1992, S. 1318) und diesem seine Vergütungsansprüche gegen den Mandanten grundsätzlich verbleiben. - OLG Frankfurt, 19.11.2008 - 5 WF 208/08
Prozesskostenhilfebewilligung: Vermittlungsverfahren des Familiengerichts bei …
Eine Anwaltsbeiordnung hat jedoch jedenfalls dann zu erfolgen, wenn die Gegenseite anwaltlich vertreten ist (…Vgl. OLG Brandenburg aaO ; OLG Dresden, FamRZ 2004, 122 ). - OLG Brandenburg, 21.04.2008 - 10 WF 73/08
Zurückweisung gesonderter Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein …
- OLG Düsseldorf, 27.04.2007 - 6 WF 165/05
Keine Beiordnung eines Anwalts im Verfahren nach § 52a FGG
Entgegen der von den Oberlandesgerichten München (FamRZ 2000, 1225) und Dresden (FamRZ 2004, 122 f. für den Fall, dass auch der Gegner anwaltlich vertreten ist) vertretenen Auffassung hält der Senat die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren nach § 52 a FGG grundsätzlich nicht für geboten, weil es lediglich um die Vermittlung bei einem elterlichen Konflikt anlässlich der Durchführung der Umgangsregelung geht.
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 26.06.2003 - 18 WF 182/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 117 § 118 Abs. 2 § 119
Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Hauptverfahrens
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 122
Wird zitiert von ... (8)
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 10 M 8.10
Keine Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfe- und darauf bezogenes …
Eine solche Bewilligungsfähigkeit des Antrags verlangt vom Antragsteller nicht nur die Abgabe der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem hierfür vorgesehenen Vordruck (§ 117 Abs. 2 und Abs. 4 ZPO), sondern auch, dass er die zur Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit erforderlichen aussagekräftigen Belege im Sinne des § 117 Abs. 2 ZPO einreicht (vgl. nur OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Juni 2003 - 18 WF 182/02 -, FamRZ 2004, 122 und Beschluss vom 22. April 1998 - 2 WF 37/98 -, FamRZ 1999, 305;… LSG Nordrhein-Westfalen, a.a.O.;… LAG Schleswig-Holstein, a.a.O., Rn. 6;… Neumann in: Sodan/ Ziekow, a.a.O., § 166 Rn. 156;… Bork in: Stein/Jonas, a.a.O., § 117 Rn. 19 und § 119 Rn. 28 m.w.N.;… offen lassend, ob sämtliche Belege vorliegen müssen: Sächsisches LSG, a.a.O., Rn. 10;… einschränkend Geimer in: Zöller, a.a.O., § 119 Rn. 39); denn das Gericht kann erst nach Eingang dieser Unterlagen sachgerecht darüber entscheiden, ob die persönlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in der Person des Antragstellers vorliegen.Denn diese Auffassung blendet aus, dass dann, wenn berechtigter Anlass zur Anforderung ergänzender Unterlagen besteht, weil der Antrag - bezogen auf die Bedürftigkeitsprüfung - noch keine hinreichende Entscheidungsgrundlage bietet, die Bewilligungsfähigkeit tatsächlich erst mit Eingang der fehlenden und zu Recht nachgeforderten Unterlagen eintreten kann (…so auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., § 119 Rn. 11, 13; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Juni 2003, a.a.O.).
- SG Dortmund, 16.11.2015 - S 32 SF 135/15
Festsetzung der Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit in einem …
Denn zur Bewilligungsreife gehören nach Auffassung und ständiger Praxis der Kammer neben dem Vorliegen der Klagebegründung und jedenfalls grundsätzlich auch der Klageerwiderung das Vorliegen des vollständig ausgefüllten PKH-Formulars sowie auch die Einreichung der erforderlichen Belege zum PKH-Gesuch (vgl. BGH, Beschluss vom 30.09.1981 IVb ZR 694/80 NJW 1982, 446 = juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.06.2003 18 WF 182/02 FamRZ 2004, 122 = juris;… a. A. insoweit Geimer a. a. O. Rn. 39). - OLG Karlsruhe, 25.07.2006 - 16 WF 37/06
Prozesskostenhilfe in Familiensache: Antragstellung in der letzten mündlichen …
Dies ist grundsätzlich nur dann der Fall, wenn ihm die vollständig ausgefüllte Erklärung über die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse und die in § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO vorgesehenen Belege beigefügt sind (vgl. bereits zum Armenrecht BGH, Beschluss vom 30. September 1981 - VIo MO 694/80 [richtig: IVb ZR 694/80 - d. Red.] - NJW 1982, 446; zum Recht der Prozesskostenhilfe BGH, Beschluss vom 24. November 1999, XII ZB 134/99 - NJW-RR 2000, 879; BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - IX ZA 8/03 - FamRZ 2004, 99; Beschluss vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Dezember 1993 - 2 WF 65/93 - FamRZ 1994, 1123, 1125 und vom 22. April 1998 - 2 WF 37/98 - FamRZ 1999, 305; Beschluss vom 26. Juni 2003 - 18 WF 182/02 - FamRZ 2004, 122).
- LSG Sachsen, 18.05.2015 - L 3 BK 15/13
Bewilligungsreife; Entscheidungsreife; keine prozessuale oder materielle …
Jedoch kann der Mangel der zum Zeitpunkt der Beendigung des erstinstanzlichen Verfahrens nicht vorhandenen Entscheidungsreife nicht mehr im Beschwerdeverfahren rückwirkend beseitigt werden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Juni 2003 - 18 WF 182/02 - FamRZ 2004, 122; Saarl. - AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 15.06.2007 - 70a II 5486/06
Beratungshilfe: Möglichkeiten der Bewilligung
Rn. 3 Ähnlich wie bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe, deren (Rück-)Wirkungen auch erst ab dem Zeitpunkt eintreten können, in denen der (ordnungsgemäße) Antrag vorliegt, entfaltet die Beratungshilfe Wirkung ebenfalls erst ab (ordnungsgemäßer) Antragstellung (vgl. u.a. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 26.06.2003, FamRZ 2004, 122; BGH, Beschl. v. 09.10.2003, FamRZ 2004, 99f.; OLG Karlsruhe Beschl. v. 06.10.2003, FamRZ 2004, 1217 f.). - LSG Bayern, 18.11.2009 - L 1 R 806/09
Notwendigkeit des Zurücklegens der notwendigen Pflichtbeitragszeiten in den …
PKH ist rückwirkend zum Zeitpunkt der vollständigen Antragstellung zu bewilligen (vgl. nur BAG MDR 2004, S. 415; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, S. 122 und 1217; Kalthoener/ Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Auflage 2005,. - OLG Naumburg, 03.07.2006 - 14 WF 108/06
Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Vorlage der notwendigen Unterlagen nach …
Daraus folgt zwangsläufig, dass Prozesskostenhilfe nicht mehr gewährt werden kann, wenn im Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Antragstellung der Rechtsstreit in der betreffenden Instanz bereits abgeschlossen ist (ebenso nam. OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, S. 122, und Wax, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., 2000, § 119 Rdnr. 47 bis 53). - LSG Bayern, 17.11.2009 - L 1 R 806/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussicht …
Rn. 23 PKH ist rückwirkend zum Zeitpunkt der vollständigen Antragstellung zu bewilligen (…vgl. nur BAG MDR 2004, S. 415; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, S. 122 und 1217;… Kalthoener/ Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Auflage 2005, RdNr. 503, 504).
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