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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 07.05.2003

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 18.06.2003 - 10 WF 1658/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3840
OLG Nürnberg, 18.06.2003 - 10 WF 1658/03 (https://dejure.org/2003,3840)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18.06.2003 - 10 WF 1658/03 (https://dejure.org/2003,3840)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18. Juni 2003 - 10 WF 1658/03 (https://dejure.org/2003,3840)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    KostO § 100 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 1361 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschäftswert für Verfahren auf Zuteilung der Ehewohnung während des Getrenntlebens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bemessung des Geschäftswerts des Verfahrens auf Zuteilung der Ehewohnung während des Getrenntlebens der Ehegatten; Bestimmung nach dem einjährigen Mietwert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1319
  • FamRZ 2004, 393
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OLG Bamberg, 11.09.2002 - 2 UF 153/02

    Geschäftswert bei Streit der Ehegatten um die Ehewohnung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.06.2003 - 10 WF 1658/03
    Der Senat befindet sich mit dieser Auffassung in Übereinstimmung mit einer Entscheidung des OLG Bamberg vom 11.09.2002 - Az.: 2 UF 153/02 - (AGS 2003, Seite 81) sowie einer Entscheidung des OLG Zweibrücken (AGS 2002, Seite 113).
  • AG Bremen, 05.06.2002 - 60 F 2194/01
    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.06.2003 - 10 WF 1658/03
    Die vom Senat vertretene Ansicht teilt auch Müller-Rabe in FAFamR, 4. Auflage, 17. Kapitel, Rn. 93 mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand (a.A. AG Bremen, FamRZ 2003, 244).
  • OLG Schleswig, 06.03.2006 - 13 WF 174/05

    Streitwert: Wohnungszuweisung während der Trennung

    Vielmehr folgt er der jetzt wohl überwiegenden Auffassung der Oberlandesgerichte in neueren Entscheidungen, so des OLG Bamberg (FamRZ 2003, 467), OLG Nürnberg (MDR 2003, 1319), OLG Frankfurt (FamRZ 2005, 230), OLG Köln (FamRZ 2005, 639), OLG München (FamRZ 2005, 1022) und OLG Düsseldorf (FamRZ 2005, 1583).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 5 WF 230/03

    Bemessung des Streitwerts für die Wohnungszuweisung während des Getrenntlebens

    Der Senat schließt sich im Ergebnis der Rechtssprechung des Oberlandesgerichts Bamberg, FamRZ 2003, 467 (ebenso OLG Nürnberg MDR 2003, 1319) an und gibt seine bis dahin gegenteilige Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 25.3.1987, AZ. 5 WF 24/87) auf.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 07.05.2003 - 3Z BR 71/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5634
BayObLG, 07.05.2003 - 3Z BR 71/03 (https://dejure.org/2003,5634)
BayObLG, Entscheidung vom 07.05.2003 - 3Z BR 71/03 (https://dejure.org/2003,5634)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Mai 2003 - 3Z BR 71/03 (https://dejure.org/2003,5634)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    KostO § 38 Abs. 2; ; KostO § 156 Abs. 1

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 156 Abs. 1, 38 Abs. 2
    Anhörung des Landgerichtspräsidenten (der ggf. Stellungnahme

  • rechtsportal.de

    KostO § 156 Abs. 1 § 38 Abs. 2
    Verfahren bei Notarkostenbeschwerde - Prozessvergleich ausreichend für die Anwendung des § 38 Abs. 2 Nr. 6 KostO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einwendungen gegen die Kostenberechnung eines Notars; Anhörungspflicht bei Notarkostenbeschwerde; Beurkundung der Auflassung eines zum Gesamtgut gehörenden Grundstücks; Prozessvergleich als Berkundung des der Auflassung zu Grunde liegenden Rechtsgeschäfts

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 4 T 3838/02
  • BayObLG, 07.05.2003 - 3Z BR 71/03

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 191
  • FamRZ 2004, 393
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.05.1995 - 1 BvR 2440/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BayObLG, 07.05.2003 - 3Z BR 71/03
    Bei Zugrundelegung der vorgetragenen Umstände liegt eine unverschuldete Fristversäumung vor (vgl. BVerfG NJW 1995, 2546 f.; BayObLG ZMR 2001, 362).
  • BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 60/00

    Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis wegen unnormaler Postlaufzeit

    Auszug aus BayObLG, 07.05.2003 - 3Z BR 71/03
    Bei Zugrundelegung der vorgetragenen Umstände liegt eine unverschuldete Fristversäumung vor (vgl. BVerfG NJW 1995, 2546 f.; BayObLG ZMR 2001, 362).
  • RG, 21.04.1904 - IV 35/04

    Bedarf es zur Umwandlung des gemeinschaftlichen Eigentums zur gesamten Hand an …

    Auszug aus BayObLG, 07.05.2003 - 3Z BR 71/03
    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass im Rahmen der Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft, bei der ein Ehegatte ein Grundstück der Gemeinschaft zu Alleineigentum erhalten soll, eine Auflassung notwendig ist (vgl. RGZ 57, 432/433;… Staudinger/Pfeifer BGB 13. Aufl. § 925 Rn. 18 und 23;… Staudinger/Thiele § 1474 Rn. 3;… MünchKomm/Kanzleiter BGB 3. Aufl. § 925 Rn. 10).
  • OLG Brandenburg, 01.03.2000 - 8 Wx 299/99

    Besetzung des Gerichts in Notarkostenbeschwerdesachen

    Auszug aus BayObLG, 07.05.2003 - 3Z BR 71/03
    Es ist nicht auszuschließen, dass sie unter Beachtung weiterer rechtlicher und tatsächlicher Aspekte anders ausgefallen wären, hätte der Präsident des Landgerichts die Stellungnahme der Notarkasse eingeholt, deren Vorliegen im Bereich der Ländernotarkasse (§ 113a BNotO) von einigen dortigen, Obergerichten als zwingend erachtet wird (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1380; ThürOLG FGPrax 2000, 251; OLG Rostock NotBZ 2003, 38 mit Anmerkung Lappe).
  • OLG Jena, 28.07.2000 - NotW 325/00
    Auszug aus BayObLG, 07.05.2003 - 3Z BR 71/03
    Es ist nicht auszuschließen, dass sie unter Beachtung weiterer rechtlicher und tatsächlicher Aspekte anders ausgefallen wären, hätte der Präsident des Landgerichts die Stellungnahme der Notarkasse eingeholt, deren Vorliegen im Bereich der Ländernotarkasse (§ 113a BNotO) von einigen dortigen, Obergerichten als zwingend erachtet wird (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1380; ThürOLG FGPrax 2000, 251; OLG Rostock NotBZ 2003, 38 mit Anmerkung Lappe).
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