Rechtsprechung
| BayObLG, 17.12.2003 - 3Z BR 202/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Feststellung der Rechtswidrigkeit im Beschwerdeverfahren nach Aufhebung der Betreuung, Aufhebung der Betreuung, Fortsetzungsfeststellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 19 Abs. 4; BGB § 1896
Feststellung der Rechtswidrigkeit der Betreuerbestellung nach Aufhebung einer Betreuung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dillingen - XVII 97/01
- LG Augsburg, 21.11.2002 - 5 T 4206/02
- LG Augsburg, 21.11.2002 - 5 T 4343/02
- BayObLG, 04.06.2003 - 3Z BR 81/03
- LG Augsburg, 25.08.2003 - 5 T 4206/02
- BayObLG, 17.12.2003 - 3Z BR 202/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 657
- Rpfleger 2004, 285
- BayObLGZ 2003, 358
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus BayObLG, 17.12.2003 - 3Z BR 202/03
Es hat dabei maßgeblich darauf abgestellt, dass dem Recht auf Freiheit der Person unter den grundrechtlich verbürgten Rechten ein besonders hoher Rang zukomme und die richterliche Anordnung im Fall der Abschiebungshaft wegen des impliziten Vorwurfs, der Betroffene habe sich gesetzwidrig verhalten, auch diskriminierende Wirkung habe (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456).Zu den schwerwiegenden Grundrechtseingriffen zählt das Bundesverfassungsgericht insbesondere solche Eingriffe, die das Grundgesetz unter Richtervorbehalt stellt (BVerfG NJW 2002, 2456).
- BVerfG, 02.08.2001 - 1 BvR 618/93
Bestellung eines Betreuers zur Zustimmung zur Gabe von Bluttransfusionen bei …
Auszug aus BayObLG, 17.12.2003 - 3Z BR 202/03
In einem Einzelfall, in dem es um die Genehmigung einer Bluttransfusion gegen den Willen der Betroffenen, also einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) ging, hat eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts hierzu auch die gerichtliche Bestellung eines Betreuers gerechnet, da der Betreute in seiner Entscheidungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG ganz oder teilweise in den vom Gericht bestimmten Angelegenheiten eingeschränkt werde und an seiner Stelle und für ihn ein Betreuer entscheide, der den Wünschen des Betreuten nur insoweit zu entsprechen habe, als dies dessen Wohl nicht entgegenstehe (vgl. BVerfG NJW 2002, 206).Denn sie kann dazu führen, dass der Betroffene nicht mehr selbst über seine Belange, unter Umständen höchstpersönlicher Art, entscheiden darf, sondern der bestellte Betreuer statt seiner und möglicherweise gegen seinen Willen und seine Wünsche Entscheidungen für ihn in den dem Betreuer übertragenen Aufgabenkreisen trifft (vgl. BVerfG NJW 2002, 206).
- BGH, 03.07.2003 - III ZR 326/02
Spruchrichterprivileg bei einstweiliger Anordnung betreffend eine vorläufige …
Auszug aus BayObLG, 17.12.2003 - 3Z BR 202/03
Die ursprüngliche Betreuerbestellung wird dadurch aber nicht rechtswidrig, weil Entscheidungsgrundlage für das Gericht nur die damalige Sachlage sein konnte (vgl. hierzu auch BGH Rpfleger 2003, 499 für den Bereich der Amtshaftung).
- BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97
Beschwerde gegen erledigte Unterbringung und effektiver Rechtsschutz
Auszug aus BayObLG, 17.12.2003 - 3Z BR 202/03
Deshalb sei das Rechtsschutzinteresse in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe auch dann zu bejahen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt zwar erledigt hat, eine Sachentscheidung nach dem typischen Verfahrensablauf aber in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu erlangen war (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432 ff.). - BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1660/02
Erledigung einer Durchsuchungsanordnung nach Einstellung des Verfahrens
Auszug aus BayObLG, 17.12.2003 - 3Z BR 202/03
So darf beispielsweise der Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses abgelehnt werden, wenn er erst lange nach der Beendigung des Grundrechtseingriffs gestellt wird (vgl. BVerfG NJW 2003, 1514 für den Fall einer Durchsuchungsanordnung), oder sich der Betroffene inzwischen freiwillig dem angeordneten Eingriff unterworfen hat (BVerfG NJW 1998, 2813). - BVerfG, 14.06.1998 - 2 BvR 2227/96
Effektivität des Rechtsschutzes bei prozessual überholten Entscheidungen
Auszug aus BayObLG, 17.12.2003 - 3Z BR 202/03
So darf beispielsweise der Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses abgelehnt werden, wenn er erst lange nach der Beendigung des Grundrechtseingriffs gestellt wird (vgl. BVerfG NJW 2003, 1514 für den Fall einer Durchsuchungsanordnung), oder sich der Betroffene inzwischen freiwillig dem angeordneten Eingriff unterworfen hat (BVerfG NJW 1998, 2813).
- BGH, 22.07.2020 - XII ZB 228/20
Fehlerhaftigkeit der Anhörung eines Betreuten im Betreuungsverfahren ohne …
Rn. 19 Soweit sich das Landgericht den Ausführungen des Sachverständigen angeschlossen hat, wonach es sich bei einer paranoiden Persönlichkeitsstörung um keine Krankheit oder Behinderung i.S.d. § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB handelt, überzeugt dies nicht (vgl. etwa BayObLG FamRZ 2004, 657, 658 f. und OLGR Schleswig 2009, 956). - BayObLG, 18.03.2004 - 3Z BR 253/03
Voraussetzung für eine Unterbringung zur Begutachtung und nachträgliche …
Auch wenn sich dann in der Zukunft diese Prognose als unzutreffend erweisen sollte, ist für die Rechtswidrigkeit der Maßnahme ausschlaggebend nur der Zeitpunkt der Unterbringungsanordnung selbst (vgl. Senatsbeschluss vom 17.12.2003, Az. 3Z BR 202/03, für den Fall einer Betreuerbestellung; BGH RPfleger 2003, 499 für den Bereich der Amtshaftung).
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