Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - I-18 U 33/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 839; ; BGB § 1313; ; BGB § 1314 B; ; PStG § 5; ; PStG § 7
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Amtspflichtverletzung bei versäumter Nottrauung wegen Nichterreichbarkeit des Standesbeamten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)
Standesbeamte müssen bei Todesgefahr eine unverzügliche Eheschließung vornehmen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Amtshaftungsanspruch wegen Nichtvornahme einer Nottrauung; Schutz der Vermögensinteressen der Verlobten; Pflicht des Standesbeamten, die Einsichtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit der Verlobten zu prüfen; Möglichkeit des Rückgriffs auf Freibeweismittel; Vermittlung des ...
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Schnittstelle Familien- und Erbrecht
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 703
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.07.1989 - III ZR 52/88
Drittbezogenheit von Amtspflichten des Standesbeamten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 18 U 33/03
Nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGH, FamRZ 1989, 1048 mit krit. Anm. Bosch; OLG Nürnberg, FamRZ 1988, 1047, 1048 mit Anm. Bosch; OLG Nürnberg, StAZ 1991, 14; Bingel, StAZ 1989, 382 ff.;… Hepting/Gaaz, Personenstandsrechts, Loseblattsammlung, Stand 2003, § 7 PStG Rdn. 4) obliegt dem Standesbeamten gegenüber den Verlobten die Amtspflicht, ihnen in Fällen dringender Todesgefahr eine unverzügliche Eheschließung zu ermöglichen. - OLG Nürnberg, 09.12.1987 - 4 U 1517/87
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 18 U 33/03
Nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGH, FamRZ 1989, 1048 mit krit. Anm. Bosch; OLG Nürnberg, FamRZ 1988, 1047, 1048 mit Anm. Bosch; OLG Nürnberg, StAZ 1991, 14; Bingel, StAZ 1989, 382 ff.;… Hepting/Gaaz, Personenstandsrechts, Loseblattsammlung, Stand 2003, § 7 PStG Rdn. 4) obliegt dem Standesbeamten gegenüber den Verlobten die Amtspflicht, ihnen in Fällen dringender Todesgefahr eine unverzügliche Eheschließung zu ermöglichen.
- BSG, 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
Denn durch eine solche Nottrauung soll den Verlobten auch die Möglichkeit eröffnet werden, dem überlebenden Verlobten die mit der Ehe verbundenen materiellen Vorteile zu sichern (vgl Hepting/Gaaz, Personenstandsrecht, Komm Bd 1, Stand Februar 2009, 42. Lieferung, § 5 RdNr 50;… Gaaz in Gaaz/Bornhofen, Personenstandsgesetz, Handkomm, 2. Aufl 2010, § 13 RdNr 29; vgl auch BGH vom 13.7.1989 - NJW 1990, 505; OLG Düsseldorf vom 15.10.2003 - FamRZ 2004, 703, 704;… Sprau in Palandt, BGB, 70. Aufl 2011, § 839 RdNr 141; hiernach obliegt dem Standesbeamten gegenüber den Verlobten die Amtspflicht, ihnen in Fällen dringender Todesgefahr eine unverzügliche Eheschließung zu ermöglichen. Bei schuldhafter Verletzung dieser Amtspflicht und dem Eintritt eines wirtschaftlichen Schadens haftet er dem Hinterbliebenen nach § 839 BGB iVm Art. 34 GG).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".