Rechtsprechung
| BayObLG, 15.09.2003 - 1Z BR 15/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
PStG § 45 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PStG § 45 Abs. 2
Unzulässigkeit der Beschwerde in Personenstandssache nach Vollzug der Amtshandlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vollzug einer Amtshandlung; Zweifelsvorlage des Standesbeamten; Voraussetzung für eine gerichtliche Sachentscheidung
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - UR III 42/00
- LG Nürnberg-Fürth - 13 T 3104/00
- BayObLG, 15.09.2003 - 1Z BR 15/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 893
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 28.02.1996 - 1Z BR 78/95
Grenzen des Beschwerderechts der Standesamtsaufsicht
Auszug aus BayObLG, 15.09.2003 - 1Z BR 15/03
Damit wurde dem weiteren Fortgang des gerichtlichen Verfahrens der Boden entzogen (vgl. BayObLGZ 1996, 55; BayObLG StAZ 1999, 236;… Hepting/Gaaz § 45 Rn. 68). - BayObLG, 25.05.1999 - 1Z BR 208/98
Unzulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde wegen Erledigung der …
Auszug aus BayObLG, 15.09.2003 - 1Z BR 15/03
Damit wurde dem weiteren Fortgang des gerichtlichen Verfahrens der Boden entzogen (vgl. BayObLGZ 1996, 55; BayObLG StAZ 1999, 236;… Hepting/Gaaz § 45 Rn. 68).
- BGH, 19.10.2022 - XII ZB 425/21
Zweifelsvorlage des Standesamtes betreffend Beurkundung einer Namenswahlerklärung
Das zwingende Erfordernis einer konkreten Benennung der bevorstehenden Amtshandlung ergibt sich auch daraus, dass sich das durch die Zweifelsvorlage eingeleitete gerichtliche Verfahren in der Hauptsache erledigt, wenn die verfahrensgegenständliche Amtshandlung durch das Standesamt vollzogen worden ist (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 893, 894;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 22. November 2017 - XII ZB 578/16 - FamRZ 2018, 198 Rn. 8 zur Erledigung des Anweisungsverfahrens). - OLG Hamm, 20.03.2014 - 15 W 163/13
Pflicht des Standesbeamten zur Beurkundung einer Namensangleichung
Auch wenn die Zweifelsvorlage gem. § 49 Abs. 2 PStG unabhängig von einer Beschwer im Einzelfall erfolgen kann, muss die streitige Rechtsfrage in dem konkret zur Entscheidung stehenden Fall zu klären sein (BayObLG FamRZ 2000, 252 f.; BayObLG FamRZ 2004, 893 f.). - BGH, 22.11.2017 - XII ZB 578/16
Eheschließung gleichgeschlechtlicher Partner: Hauptsacheerledigung des …
Wird die von einem Beteiligten begehrte Amtshandlung des Standesamts im Laufe des gerichtlichen Verfahrens nach § 49 Abs. 1 PStG vollzogen, ist das Anweisungsverfahren dadurch in der Hauptsache erledigt (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 893, 894). - OLG München, 19.10.2005 - 31 Wx 53/05
Eintragung der Vaterschaftsanerkennung im Geburtenbuch auch bei zweifelhafter …
Es versteht sich von selbst, dass diese Tatsache dem mit der Sache befassten Landgericht hätte mitgeteilt werden müssen; der Senat kann nur sein Befremden darüber ausdrücken, dass dies wiederum unterblieben ist (vgl. bereits BayObLG StAZ 2004, 44). - OLG Frankfurt, 22.07.2005 - 20 W 522/04
Eheschließung: Rücknahme der Anmeldung
Diese Vorlage hatte sich unbeschadet der eingangs geäußerten Bedenken an ihrer Zulässigkeit jedenfalls durch die Rücknahme der Anmeldung der Eheschließung erledigt, so dass es an einer Voraussetzung für eine Sachentscheidung fehlte ( vgl. BayObLG StAZ 2004, 44 m.w.N. ).
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