Rechtsprechung
| BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 192/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 1908b Abs. 1; ; BGB § 1901 Abs. 4; ; BGB § 1897 Abs. 1
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Überprüfung der Wohnverhältnisse des Betreuten, Verwahrlosung, Vermüllung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1908b Abs. 1 § 1901 Abs. 4 § 1897 Abs. 1
Umfang der Betreuerpflichten bei Vermögenssorge, Zuführung zur ärztlichen Behandlung und Aufenthaltsbestimmung - Betreuungssache, Entlassung des Betreuers, Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Vermüllung, Vermögensverzeichnis, Aufgabenkreis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entlassung eines Betreuers; Gröbliche Pflichtverletzung; Ungeeignetheit zur Führung der Betreuung ; Kontrolle und Änderung negativer Wohnverhältnisse ; Zur Verwahrlosung neigender Betreuter; Eignung als unbestimmter Rechtsbegriff; Pflichten bei Übernahme der ...
Verfahrensgang
- AG Miesbach - XVII 118/92
- LG München II - 2 T 3329/03
- BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 192/03
- LG München II, 13.09.2004 - 2 T 2662/04
- BayObLG, 20.12.2004 - 3Z BR 226/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 977
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (8)
- BayObLG, 10.11.1995 - 3Z BR 267/95
Entlassung eines Betreuers, der wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen …
Auszug aus BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 192/03
Es genügt zur Entlassung jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinn des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (BayObLG FamRZ 1996, 509/510; FamRZ 1998, 1257/1258).In der Regel liegt die Ursache für die Nichteignung in der Person oder den Verhältnissen des Betreuers (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1353; 1996, 509/510; 1998, 1259/1260) und ist etwa gegeben, wenn er den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich (vgl. LG Essen NJWE-FER 2000, 258) und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann (…BT-Drucks. 11/4528, S. 152 f.), wenn er den nötigen Einsatz vermissen lässt (…vgl. Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1908b BGB Rn. 6; BayObLGZ 1984, 178/180) oder wenn er in anderer Weise seine Pflichten verletzt (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1259/1260;… Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1908b Rn. 3).
Doch soll ein Verstoß gegen die Berichtspflicht nach § 1908i Satz 1, § 1840 BGB die Entlassung in der Regel erst rechtfertigen, wenn der Betreuer wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen diese Pflicht verstößt (BayObLG FamRZ 1996, 509;… Damrau/Zimmermann § 1908b Rn. 7) und dadurch Nachteile für den Betroffenen entstehen können.
- BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 118/97
Keine Abberufung der Betreuerin trotz unterlassener Räumung der mit Behältnissen …
Auszug aus BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 192/03
Es genügt zur Entlassung jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinn des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (BayObLG FamRZ 1996, 509/510; FamRZ 1998, 1257/1258).Die Beurteilung des Tatrichters, dass die Eignung nicht mehr gegeben ist, darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler, also insbesondere darauf hin überprüft werden, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; 2001, 1249/1250;… Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 27).
Zwar ist die Entlassung grundsätzlich als letzte Maßnahme anzusehen, wenn nicht minder schwere Maßnahmen nach § 1837 BGB ausreichen, um eine etwaige Gefährdung des Wohls des Betroffenen zu beseitigen; das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258).
- BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 95/02
Entlassung des Betreuers wegen mangelnder Eignung - verspätete Abgabe der …
Auszug aus BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 192/03
Der Betreuer hat damit gravierend gegen seine Berichtspflicht verstoßen (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 2002, 218, wo eine gravierende Pflichtverletzung bei mehrfacher verspäteter Einreichung von Jahresberichten angenommen worden ist).
- BayObLG, 28.04.1994 - 3Z BR 25/94
Berücksichtigung des Wunsches des Betroffenen bei der Bestellung eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 192/03
In der Regel liegt die Ursache für die Nichteignung in der Person oder den Verhältnissen des Betreuers (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1353; 1996, 509/510; 1998, 1259/1260) und ist etwa gegeben, wenn er den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich (vgl. LG Essen NJWE-FER 2000, 258) und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann (…BT-Drucks. 11/4528, S. 152 f.), wenn er den nötigen Einsatz vermissen lässt (…vgl. Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1908b BGB Rn. 6; BayObLGZ 1984, 178/180) oder wenn er in anderer Weise seine Pflichten verletzt (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1259/1260;… Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1908b Rn. 3). - BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 200/02
Entlassung des Betreuers ohne Bestellung eines Verfahrenspflegers bei fehlendem …
Auszug aus BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 192/03
Das Gesetz verlangt also nicht den Nachweis mangelnder Eignung, sondern lässt es im Hinblick auf die weitreichenden dem Betreuer eingeräumten Befugnisse und seine Vertrauensposition ausreichen, wenn konkrete Tatsachen Anlass zu berechtigten Zweifeln an der Eignung geben (vgl. Senatsbeschluss vom 18.12.2002 - 3Z BR 200/02;… Jürgens Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1908b BGB Rn. 2). - BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 133/97
Berücksichtigung des Vorschlags des Betreuten bei Bestellung eines neuen …
Auszug aus BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 192/03
In der Regel liegt die Ursache für die Nichteignung in der Person oder den Verhältnissen des Betreuers (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1353; 1996, 509/510; 1998, 1259/1260) und ist etwa gegeben, wenn er den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich (vgl. LG Essen NJWE-FER 2000, 258) und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann (…BT-Drucks. 11/4528, S. 152 f.), wenn er den nötigen Einsatz vermissen lässt (…vgl. Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1908b BGB Rn. 6; BayObLGZ 1984, 178/180) oder wenn er in anderer Weise seine Pflichten verletzt (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1259/1260;… Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1908b Rn. 3). - BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 120/00
Eignung des Betreuers
Auszug aus BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 192/03
Die Beurteilung des Tatrichters, dass die Eignung nicht mehr gegeben ist, darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler, also insbesondere darauf hin überprüft werden, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; 2001, 1249/1250;… Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 27). - BayObLG, 16.07.1984 - BReg. 3 Z 130/84
Auszug aus BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 192/03
In der Regel liegt die Ursache für die Nichteignung in der Person oder den Verhältnissen des Betreuers (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1353; 1996, 509/510; 1998, 1259/1260) und ist etwa gegeben, wenn er den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich (vgl. LG Essen NJWE-FER 2000, 258) und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann (…BT-Drucks. 11/4528, S. 152 f.), wenn er den nötigen Einsatz vermissen lässt (…vgl. Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1908b BGB Rn. 6; BayObLGZ 1984, 178/180) oder wenn er in anderer Weise seine Pflichten verletzt (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1259/1260;… Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1908b Rn. 3).
- OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07
Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen durch Betreuer - kein Entlassungsgrund bei …
Andererseits verlangt das Gesetz aber nicht den Nachweis mangelnder Eignung, sondern lässt es im Hinblick auf die weitreichenden dem Betreuer eingeräumten Befugnisse und seine Vertrauensposition genügen, wenn konkrete Tatsachen Anlass zu berechtigten Zweifeln an der Eignung geben (BayObLG FamRZ 2003, 786 und 2004, 977). - LSG Sachsen-Anhalt, 26.06.2024 - L 6 U 19/23
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Versicherungsschutz - …
Zu den Aufgaben des Betreuers gehört nach der Rechtsprechung und Literatur die Überprüfung der Wohnverhältnisse des Betroffenen zur Vermeidung von Vermüllung und Gesundheitsgefahren, wenn der Betreuer weiß, dass der Betroffene zur Verwahrlosung neigt (bezüglich der Aufgabenkreise Vermögenssorge, Zuführung zur ärztlichen Behandlung und Aufenthaltsbestimmung: Bayerisches Oberstes Landesgericht, 16. Oktober 2003, 3 Z BR 192/03, juris; zustimmend Schmid, FamRZ 2013, 1706; Sonnenfeld, FamRZ 2006, 653, 655;… siehe auch OLG F., 28.11.1995, 20 W 507/95, juris Rn. 4; Bayerisches Oberstes Landesgericht, 19.6.2001, 3 Z BR 125/01, juris). - OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 25 Wx 25/09
Anforderungen an die Sachaufklärung im Betreuungsverfahren; Voraussetzungen der …
Andererseits verlangt das Gesetz aber nicht den Nachweis der mangelnden Eignung, sondern lässt es im Hinblick auf die weitreichenden, dem Betreuer eingeräumten Befugnisse und seine Vertrauensposition genügen, wenn konkrete Tatsachen Anlass zu berechtigten Zweifeln an der Eignung geben (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 977).
- OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
Entlassung eines Betreuers bei gemeinschaftlicher Mitbetreuung - Umfang der …
Andererseits verlangt das Gesetz aber nicht den Nachweis mangelnder Eignung, sondern lässt es im Hinblick auf die weitreichenden dem Betreuer eingeräumten Befugnisse und seine Vertrauensposition genügen, wenn konkrete Tatsachen Anlass zu berechtigten Zweifeln an der Eignung geben (BayObLG FamRZ 2003, 786 und 2004, 977). - BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04
Entlassung des Betreuers bei Beeinträchtigung der Vermögenssorge durch …
Andererseits verlangt das Gesetz aber nicht den Nachweis mangelnder Eignung, sondern lässt es im Hinblick auf die weitreichenden dem Betreuer eingeräumten Befugnisse und seine Vertrauensposition genügen, wenn konkrete Tatsachen Anlass zu berechtigten Zweifeln an der Eignung geben (Senatsbeschlüsse vom 18.12.2002 Az. 3Z BR 200/02 und 16.10.2003 Az. 3Z BR 192/03). - LG Hamburg, 30.10.2020 - 301 T 314/20
Betreuungsrecht: Voraussetzung der Abberufung eines Betreuers; Widerspruch des …
Dabei verlangt das Gesetz - vorbehaltlich des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, wonach eine Entlassung aus dem Betreueramt nur in Betracht kommt, wenn minder schwere Mittel im Sinne des § 1837 BGB nicht (mehr) ausreichen, um eine etwaige Gefährdung des Wohls des Betreuten zu beseitigen - nicht den Nachweis mangelnder Eignung, sondern lässt es im Hinblick auf die weitreichenden Befugnisse eines Betreuers und seine Vertrauensposition genügen, wenn konkrete Tatsachen Anlass zu berechtigten Zweifeln an seiner Eignung geben (BayObLG FamRZ 2003, 786; BayObLG FamRZ 2004, 977; BayObLG FamRZ 2005, 931 m.w.N.; OLGR Köln 2006, 858 ff.; OLG München BtPrax 2007, 77 ff.). - BayObLG, 20.12.2004 - 3Z BR 226/04
Aufhebung der Zwangsgeldfestsetzung durch anordnendes Gericht bei Rechnungslegung …
Diese Entscheidung wurde mit Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 16.10.2003 (FamRZ 2004, 977) letztinstanzlich bestätigt. - LSG Sachsen-Anhalt, 26.06.2023 - L 6 U 19/23
Schlag mit Vase auf Kopf des Vaters durch den von ihm gesetzlich betreuten …
Zu den Aufgaben des Betreuers gehört nach der Rechtsprechung und Literatur die Überprüfung der Wohnverhältnisse des Betroffenen zur Vermeidung von Vermüllung und Gesundheitsgefahren, wenn der Betreuer weiß, dass der Betroffene zur Verwahrlosung neigt (bezüglich der Aufgabenkreise Vermögenssorge, Zuführung zur ärztlichen Behandlung und Aufenthaltsbestimmung: Bayerisches Oberstes Landesgericht, 16. Oktober 2003, 3 Z BR 192/03, juris; zustimmend Schmid, FamRZ 2013, 1706; Sonnenfeld, FamRZ 2006, 653, 655;… siehe auch OLG F., 28.11.1995, 20 W 507/95, juris Rn. 4; Bayerisches Oberstes Landesgericht, 19.6.2001, 3 Z BR 125/01, juris). - LG Wuppertal, 02.02.2011 - 6 T 626/10 Andererseits verlangt das Gesetz nicht den Nachweis der mangelnden Eignung, sondern lässt es im Hinblick auf die weitreichenden, dem Betreuer eingeräumten Befugnisse und seine Vertrauensposition genügen, wenn konkrete Tatsachen Anlass zu berechtigten Zweifeln an der Eignung geben (BayObLG, FamRZ 2004, 977).
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