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Weitere Entscheidung unten: OLG Braunschweig, 08.02.2005

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.10.2004 - 11 WF 244/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10956
OLG Hamm, 01.10.2004 - 11 WF 244/04 (https://dejure.org/2004,10956)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.10.2004 - 11 WF 244/04 (https://dejure.org/2004,10956)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Oktober 2004 - 11 WF 244/04 (https://dejure.org/2004,10956)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts bei unberechtigter Mandatskündigung; Vornahme einer Beschränkung des Gebührenerstattungsanspruchs eines Rechtsanwalts im Rahmen seiner Beiordnung im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1263
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.10.1991 - XII ZR 212/90

    Kein Anspruch auf Beiordnung eines weiteren Anwalts bei mutwillig verursachter …

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2004 - 11 WF 244/04
    Ein solches Verhalten wäre rechtsmissbräuchlich (BGH NJW-RR 1992, 189;… Zöller-Philippi, aaO., § 121 Rz, 34, 35;… Musielak/Fischer, ZPO, 3. Aufl., § 121 Rz. 26;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 24. Aufl., § 78c Rz. 3;… Schoreit/Dehn, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe, 7. Aufl., § 121 ZPO Rz. 4; je m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 13.01.2003 - 4 W 66/03

    Zur Entpflichtung des beigeordneten Rechtsanwalts und Beiordnung eines anderen …

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2004 - 11 WF 244/04
    Um sicherzustellen, dass der Staatskasse keine unnötigen Mehrkosten entstehen, muss in Fällen, in denen die hilfsbedürftige Partei den Anwaltswechsel zu vertreten hat, der Vergütungsanspruch des neu beigeordneten Rechtsanwalts dann jedoch von vornherein beschränkt werden (OLG Nürnberg, OLGR 2003, 373 m.w.N.).
  • OLG Köln, 25.04.2001 - 26 WF 61/01

    Beiordnung eines neuen Anwalts bei PKH

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2004 - 11 WF 244/04
    Eine derartige Beschränkung, wie sie der Senat hier vorgenommen hat, muss ungeachtet ansonsten bestehender Bedenken gegen die Vornahme einer Beschränkung des Gebührenerstattungsanspruchs eines Rechtsanwalts im Rahmen seiner Beiordnung im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren jedenfalls dann als zulässig erachtet werden, wenn sie mit ausdrücklicher Zustimmung des beizuordnenden Anwalts erfolgt (OLG Köln, OLGR 2002, 132, 133, zugleich m.w.N. zum Meinungsstand).
  • OLG Hamm, 30.04.2015 - 28 U 88/14

    Zulässigkeit einer Erfolgshonorarvereinbarung

    Rn. 95 Es lag auch nicht die Konstellation vor, dass die Klägerin durch den bislang tätigen Rechtsanwalt eine Beratungs- und Vertretungsleistung erhalten hatte, die ein verständiger Mandant als ausreichend angesehen und deshalb einen Anwaltswechsel als willkürlich erachtet hätte (dazu OLG Hamm, Beschl. 11 WF 244/04 vom 01.10.2004).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2017 - L 10 SB 417/16

    PKH-Verfahren; Entpflichtung eines Rechtsanwalts; Beiordnung eines neuen …

    Rn. 5 Ist einem Kläger im Wege der Prozesskostenhilfe ein RA beigeordnet, kann er die Beiordnung eines anderen Anwalts allenfalls dann verlangen, wenn dadurch entweder der Staatskasse keine Mehrkosten entstehen (…vgl. Dürbeck/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe Beratungshilfe, 8. Auflage 2016, Rn. 647 m.w.N.) oder wenn ein Kläger, der die Kosten selber tragen müsste, vernünftigerweise einen anderen Anwalt beauftragen würde (vgl ua OLG Celle FamRZ 2004; 1881; OLG Hamm OLGR 2004, 398; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 237;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl 2005, Rn 538 und 680 mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2008 - L 3 B 619/08

    Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts bei bewilligter Prozesskostenhilfe; …

    4 Ist einem Kläger im Wege der Prozesskostenhilfe ein Rechtsanwalt beigeordnet, kann er die Beiordnung eines anderen Anwalts verlangen, wenn dadurch entweder der Staatskasse keine Mehrkosten entstehen oder wenn der Kläger, der die Kosten selber tragen müsste, vernünftigerweise einen anderen Anwalt beauftragen würde (vgl. u. a. OLG Celle FamRZ 2004; 1881; OLG Hamm OLGR 2004, 398; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 237; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, Verlag C. H. Beck, 4. Aufl. 2005, Randnrn.
  • LG Essen, 21.05.2014 - 18 O 63/13

    Erfolgshonorar als Vergütungsvereinbarung eines Anwaltsvertrags i.R.d. …

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Anwaltswechsel nicht völlig willkürlich, sondern aus Sicht der Partei wenigstens nachvollziehbar ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 01.10.2004, 11 WF 244/04).
  • BSG, 29.06.2017 - B 9 SB 1/17 S
    Ist einem Kläger im Wege der Prozesskostenhilfe ein RA beigeordnet, kann er die Beiordnung eines anderen Anwalts allenfalls dann verlangen, wenn dadurch entweder der Staatskasse keine Mehrkosten entstehen (…vgl. Dürbeck/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe Beratungshilfe, 8. Auflage 2016, Rn. 647 m.w.N.) oder wenn ein Kläger, der die Kosten selber tragen müsste, vernünftigerweise einen anderen Anwalt beauftragen würde (vgl ua OLG Celle FamRZ 2004; 1881; OLG Hamm OLGR 2004, 398; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 237;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl 2005, Rn 538 und 680 mwN).
  • VGH Bayern, 23.04.2009 - 11 B 07.30511

    Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Dieses Erfordernis ist dann gewahrt, wenn sich der auf Wunsch der bedürftigen Partei neu beizuordnende Rechtsanwalt damit einverstanden erklärt, dass die Vergütung des zunächst beigeordneten Bevollmächtigten auf seinen eigenen Vergütungsanspruch angerechnet wird (vgl. z.B. OLG Köln vom 23.6.2003 FamRZ 2004, 123; OLG Celle vom 8.7.2004, FamRZ 2004, 1881; OLG Hamm vom 1.10.2004 FamRZ 2005, 1263; OLG Hamm vom 26.6.2006 FamRZ 2006, 1551).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2013 - L 18 AS 108/13
    Ist einem Beteiligten im Wege der Prozesskostenhilfe (PKH) ein Rechtsanwalt beigeordnet, kann er die Beiordnung eines anderen Anwalts verlangen, wenn dadurch entweder der Staatskasse keine Mehrkosten entstehen oder wenn der Kläger, der die Kosten selber tragen müsste, vernünftigerweise einen anderen Anwalt beauftragen würde (vgl ua LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2008 - L 3 B 619/08 U PKH - juris; OLG Celle FamRZ 2004 1881; OLG Hamm OLGR 2004, 398; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 237; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, Verlag C. H. Beck, 4. Aufl. 2005, Randnrn.
  • VGH Bayern, 05.10.2010 - 11 B 10.30246

    Beiordnung neuer Bevollmächtigter im Wege der Prozesskostenhilfe

    {ABSCHNITT:Gründe} Rn. 1 Dem am 1. Oktober 2010 eingegangenen Antrag, dem Kläger anstelle von Frau Rechtsanwältin … Frau Rechtsanwältin … beizuordnen, konnte mit der Maßgabe entsprochen werden, dass sich durch die nacheinander erfolgte Beiordnung unterschiedlicher Bevollmächtigter die Kostenbelastung der Staatskasse nicht erhöht (vgl. zu dieser Voraussetzung für die Beiordnung eines anderen als des durch den Empfänger von Prozesskostenhilfe zunächst gewählten Bevollmächtigten, sofern - wie hier - kein wichtiger Grund für die Auflösung des ursprünglichen Mandatsverhältnisses nachgewiesen wird, u.a. OLG Hamm vom 1.10.2004 FamRZ 2005, 1263; OLG Celle vom 8.7.2004 FamRZ 2004, 1881; LAG Hamm vom 12.9.2003 Az. 4 Ta 470/02 ; OVG Frankfurt a. d. Oder vom 13.3.2003 NVwZ-RR 2003, 905; OLG Köln vom 23.6.2003 FamRZ 2004, 123; BayVGH vom 14.11.2005 Az. 11 B 03.30712; vom 17.10.2006 Az. 11 B 06.30875; vom 4.6.2009 Az. 11 B 07.30511; vom 23.4.2009 Az. 11 B 07.30511; vom 18.1.2010 Az. 11 B 07.30210).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 08.02.2005 - 1 WF 41/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13945
OLG Braunschweig, 08.02.2005 - 1 WF 41/05 (https://dejure.org/2005,13945)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08.02.2005 - 1 WF 41/05 (https://dejure.org/2005,13945)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08. Februar 2005 - 1 WF 41/05 (https://dejure.org/2005,13945)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfeverfahren für eine Klage auf erhöhten Kindesunterhalt: Verneinung einer Kostenentscheidung nach Erledigung durch Rücknahme des Prozesskostenhilfeantrags

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Prozesskostenhilfeantrags im Zusammenhang mit Unterhaltszahlungen; Prozessrechtsverhältnis als Voraussetzung von § 269 Abs. 3 S. 3 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 118 Abs. 1 § 269 Abs. 3 S. 3
    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Prozesskostenhilfeverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Prozesskostenhilfeantrags im Zusammenhang mit Unterhaltszahlungen; Prozessrechtsverhältnis als Voraussetzung von § 269 Abs. 3 S. 3 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1263
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Koblenz, 26.03.2009 - 11 WF 260/09

    Kostenentscheidung zu Gunsten des Klägers bei Zurücknahme des beabsichtigten …

    § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO ist nach einhelliger Ansicht, der sich der Senat anschließt, jedoch auf den Prozesskostenhilfeantrag nicht entsprechend anzuwenden (so auch OLG Braunschweig FamRZ 2005, 1263 ; OLG Düsseldorf FamRZ 2004, 1661 ;… Musielak/Fischer, ZPO , 6. Aufl., § 118 Rdn. 17).
  • OLG Celle, 05.05.2011 - 13 W 42/11

    Bei fehlender Anhängigkeit einer Klage ist eine Kostenentscheidung nach § 269 …

    (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 8. Februar 2005 - 1 WF 41/05, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Celle, Beschluss vom 2. März 2010 - 4 W 30/10, zitiert nach juris, Tz. 5).

    Rn. 8 Mangels Vorliegens eines Prozessrechtsverhältnisses zwischen den Parteien ist für eine Anwendung von § 269 ZPO daher kein Raum, weshalb es für eine Kostenentscheidung zu Lasten der Antragsgegnerin an einer Rechtsgrundlage fehlt (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 8. Februar 2005 - 1 WF 41/05, zitiert nach juris, Tz. 5).

  • OLG Celle, 02.03.2010 - 4 W 30/10

    Kostenentscheidung nach Klagerücknahme im Prozesskostenhilfeverfahren

    Entscheidend ist somit darauf abzustellen, ob der Kläger bereits eine Klageschrift eingereicht hatte, eine Klageerhebung also beabsichtigt war und nicht nur ein Entwurf vorlag (Stein/Jonas-Roth, ZPO, 22.Aufl., § 269 Rn 15, 52, vgl. a. OLG Braunschweig FamRZ 2005, 1263).
  • OLG Brandenburg, 30.09.2008 - 10 WF 183/08

    Unbedingte Klageerhebung bei Einreichung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe …

    Zum anderen folgt dies aus dem Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 GG, nach dem die mit Prozesskostenhilfe prozessierende Partei nicht besser behandelt werden darf als der Gegner, dem nach § 118 Abs. 1 Satz 4 ZPO im Prozesskostenhilfeverfahren entstandene Kosten nicht erstattet werden (OLG Hamm, FamRZ 2005, 1185; vgl. auch OLG Braunschweig, FamRZ 2005, 1263 sowie OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2002, 136).
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