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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.04.2004 - 4 UF 229/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5933
OLG Köln, 20.04.2004 - 4 UF 229/03 (https://dejure.org/2004,5933)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.04.2004 - 4 UF 229/03 (https://dejure.org/2004,5933)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. April 2004 - 4 UF 229/03 (https://dejure.org/2004,5933)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwirkung eines Ausbildungsunterhaltsanspruchs; Abbruch der Schulausbildung; Lange Ausbildungsunterbrechung; Bemessung einer angemessenen Orientierungsphase zur Selbstfindung und Berufsfindung; Schweren Verfehlung gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten; Unberechtigter ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 301
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 08.02.1994 - 4 UF 30/92

    Unterbrechung der Ausbildung; Fachhochschulreife; Ableistung des Zivildienstes; …

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2004 - 4 UF 229/03
    Die Ausbildung des Klägers muss also seiner Begabung und seinen Fähigkeiten sowie seinem Leistungswillen sowie seinen beachtenswerten, nicht nur vorübergehenden Neigungen am besten entsprechen (so u. a. OLG Frankfurt/M. FamRZ 1994, 1611 m. w. N.).
  • OLG Jena, 08.01.2009 - 1 UF 245/08

    Erstausbildungsanspruch des volljährigen Kindes, Ausbildungsanspruch bei Wechsel …

    Das OLG Köln (FamRZ 2005, 301 f.) hat in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, dass ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt auch dann noch bestehen kann, wenn der Unterhaltsberechtigte nach Schulabbruch bis zur Aufnahme seiner Ausbildung mehr als 2, 5 Jahre weitgehend tatenlos hat verstreichen lassen.
  • OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 15 UF 28/08

    Kindesunterhalt: Erwerbsobliegenheit minderjähriger Kinder

    Rn. 4 Dieser Beurteilung steht das Urteil des OLG Köln vom 20.04.2004 - 4 UF 229/03 - (FamRZ 2005, 301), auf das sich der Kläger beruft, nicht entgegen.
  • OLG Brandenburg, 01.12.2021 - 13 UF 166/20

    Ausbildungsunterhalt

    Das Unterlassen der Mitteilung eines Schulabbruchs eines Volljährigen gegenüber dem unterhaltsverpflichteten Elternteil kann eine vorsätzliche schwere Verfehlung im Sinne des § 1611 Abs. 1 BGB darstellen mit der Folge einer Verwirkung des Unterhaltsanspruchs, wenn dieses Unterlassen den Unterhaltsverpflichteten dazu veranlasst hat, den zuvor gezahlten Unterhalt weiterhin an das Kind zu zahlen, obwohl er dazu nicht mehr verpflichtet war, und das Kind davon ausgehen musste, der Unterhaltsverpflichtete hätte zu Recht seine weiteren Zahlungen eingestellt, wenn er rechtzeitig über den Schulabbruch in Kenntnis gesetzt worden wäre (OLG Köln, FamRZ 2005, 301;… Reinken a. a. O. § 1611 BGB Rn. 4).
  • OLG Köln, 20.04.2012 - 25 WF 64/12

    Begriff der allgemeinen Schulausbildung i.S. von § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB

    Die schwere Verfehlung der Antragstellerin gegenüber ihrem Vater läge dann darin begründet, dass sie diesem einen nicht unerheblichen Schaden durch diese schuldhafte Pflichtverletzung zugefügt hat (vgl. OLG Köln FamRZ 2005, 301 - zitiert nach Juris).
  • OLG Koblenz, 06.04.2011 - 13 UF 88/11

    Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei mehrjähriger Unterbrechung einer …

    Gewisse Ausbildungsverzögerungen sind je nach den Umständen des Einzelfalles jedoch hinzunehmen (…vgl. Thüringer Oberlandesgericht Urteil vom 8. Januar 2009 Az. 1 UF 245/08, FamRZ 2009, 1075, recherchiert in Juris Rn. 43 f., OLG des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 26. Oktober 1999 Az. 3 WF 142/99, FamRZ 2001, 440, recherchiert in Juris Rn. 4 f., BGH Urteil vom 4. März 1998, Az. XII ZR 173/96 FamRZ 98, 671, recherchiert in Juris Rn. 9 f.; OLG Köln Urteil vom 20. April 2004 Az. 4 UF 229/03, FamRZ 2005, 301, recherchiert in Juris Rn. 6 f.; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Beschluss vom 8. März 2010 Az. 10 UF 56/09, NJR-RR 2010, 1589, recherchiert in Juris Rn. 7 f.;… BGH Urteil vom 17. Mai 2006 Az. XII ZR 54/04 FamRZ 2006, 1100, recherchiert in Juris Rn. 20 f.).
  • OLG Koblenz, 28.03.2012 - 13 UF 1081/11

    Kindesunterhalt: Unterhaltsanspruch für eine drei Jahre nach Schulabschluss …

    Gewisse Ausbildungsverzögerungen sind je nach den Umständen des Einzelfalles jedoch hinzunehmen (…vgl. Thüringer Oberlandesgericht Urteil vom 8. Januar 2009 Az. 1 UF 245/08, FamRZ 2009, 1075, recherchiert in Juris Rn. 43 f., OLG des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 26. Oktober 1999 Az. 3 WF 142/99, FamRZ 2001, 440, recherchiert in Juris Rn. 4 f., BGH Urteil vom 4. März 1998, Az. XII ZR 173/96 FamRZ 98, 671, recherchiert in Juris Rn. 9 f.; OLG Köln Urteil vom 20. April 2004 Az. 4 UF 229/03, FamRZ 2005, 301, recherchiert in Juris Rn. 6 f.; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Beschluss vom 8. März 2010 Az. 10 UF 56/09, NJR-RR 2010, 1589, recherchiert in Juris Rn. 7 f.;… BGH Urteil vom 17. Mai 2006 Az. XII ZR 54/04 FamRZ 2006, 1100, recherchiert in Juris Rn. 20 f.).
  • KG, 27.01.2014 - 17 WF 12/14

    Kindesunterhalt: Ausbildungsunterhaltsanspruch bei Erwerbstätigkeit des …

    Festzuhalten ist denn auch, dass die unterlassene Information über unterhaltsrechtlich relevante Gesichtspunkte wie etwa den Bezug von Nebeneinkünften durch das volljährige Kind in Zeiträumen, in denen dieses bereits volljährig war (§ 1611 Abs. 2 BGB), zu einer Unterhaltsverwirkung führen kann (vgl. beispielsweise OLG Köln, Beschluss vom 20. April 2012 - 25 WF 64/12 -, NJW 2012, 2364 [unterlassene Mitteilung über den Schulabbruch]; OLG Köln, Urteil vom 20. April 2004 - 11 UF 229/03 -, FamRZ 2005, 301 [Weiterbezug von Unterhalt trotz Schulabbruchs]; OLG Koblenz, Urteil vom 2. Februar 1998 - 13 UF 931/97 -, FamRZ 1999, 402 [Verschweigen von Nebeneinkünften über einen längeren Zeitraum hinweg]).
  • OLG Jena, 17.08.2012 - 1 UF 219/12

    Ausbildungsunterhalt: Berücksichtigung von im Rang vorgehendem Ehegattenunterhalt …

    Rn. 68 Das OLG Köln (FamRZ 2005, 301 f.) hat in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, dass ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt auch dann noch bestehen kann, wenn der Unterhaltsberechtigte nach Schulabbruch bis zur Aufnahme seiner Ausbildung mehr als 2, 5 Jahre weitgehend tatenlos hat verstreichen lassen.
  • OLG Saarbrücken, 10.05.2012 - 6 UF 2/12
    Auch das Unterlassen, dem Unterhaltspflichtigen den Abbruch oder die Unterbrechung einer Ausbildung nicht mitzuteilen mit der Folge, dass dieser in Unkenntnis dessen weiter Unterhalt zahlt, kann eine schwere Verfehlung darstellen (vgl. - zum Abbruch - OLG Köln, FamRZ 2005, 301 ).
  • OLG Köln, 23.04.2012 - 25 WF 64/12

    Unterhaltsberechtigung eines volljährigen Kindes für die Ableistung eines …

    Die schwere Verfehlung der Antragstellerin gegenüber ihrem Vater läge dann darin begründet, dass sie diesem einen nicht unerheblichen Schaden durch diese schuldhafte Pflichtverletzung zugefügt hat (vgl. OLG Köln FamRZ 2005, 301 - zitiert nach Juris).
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