Rechtsprechung
| KG, 20.09.2004 - 3 WF 189/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
UVG § 7 Abs. 4 Satz 2; ; ZPO § 114; ; ZPO § 124; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 254; ; ZPO § 265 Abs. 2; ; BSHG § 91; ; BGB § 1605; ; GKG § 65 Abs. 7 Nr. 3; ; BRAGO § 17; ; RVG § 9
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rückübertragung übergegangener Unterhaltsansprüche ; Anspruch auf Auskunft über die Einkünfte bei abhängig Beschäftigten; Prozesskostenhilfe bei Unterhaltsklagen
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 18.06.2004 - 180 F 803/04
- KG, 20.09.2004 - 3 WF 189/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 461
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92
Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz
Auszug aus KG, 20.09.2004 - 3 WF 189/04
Hierbei kommt es auf den Enderfolg an (BGH NJW 94, 1160). - OLG Karlsruhe, 17.04.2003 - 16 WF 2/03
Prozesskostenhilfe: Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Stufenklage
Auszug aus KG, 20.09.2004 - 3 WF 189/04
Nach OLG Karlsruhe (FamRZ 04, 547 m.w.N.) soll die Prozesskostenhilfe von vornherein nur in dem Umfang bewilligt werden, der sich in einem "durch die Auskunft ergebenden vernünftigen Rahmen hält" oder dadurch, dass das Gericht für den Zweck der Prozesskostenhilfe den Zahlungsantrag vorläufig beziffert (also wohl einen Wert festsetzt). - OLG Nürnberg, 08.11.2001 - 10 WF 3529/01
Umfang der Prozesskostenhilfe; Stufenklage; Vorläufige Streitwertfestsetzung; …
Auszug aus KG, 20.09.2004 - 3 WF 189/04
Die im Gesetz nicht vorgesehene Klarstellung soll offensichtlich keine Rechtswirkungen begründen (da die Voraussetzungen für einen Entzug der einmal gewährten Prozesskostenhilfe nach § 124 ZPO nicht vorliegen, was aber wiederum das OLG Nürnberg [FamRZ 2002, 1193] durchaus für möglich hält), sondern nur deklaratorisch sein.
- KG, 21.11.1985 - 16 WF 4503/85
Bestehen eines Auskunftsanspruchs für die Geltendmachung eines Anspruchs auf …
Auszug aus KG, 20.09.2004 - 3 WF 189/04
Soweit die Gegenansicht ihre Auffassung daraus herleitet, dass durch die Zustellung einer Stufenklage auch der Leistungsanspruch rechthängig wird, bei noch ausstehender Bewilligung der Prozesskostenhilfe insoweit aber ein Gerichtskostenvorschuss angefordert werden müsse, der prozesskostenarmen Partei damit die Erhebung einer Stufenklage nicht möglich sei (so vor allem Kammergericht, 16. Zivilsenat, FamRZ 86, 284) wird die Vorschrift des § 65 GKG Abs. 7 Nr. 3 übersehen, nach der eine Zustellung auch möglich ist, wenn der Kläger glaubhaft macht, dass er zur Zahlung eines Vorschusses nicht in der Lage ist. - OLG Naumburg, 31.03.1999 - 3 WF 35/99
Prozesskostenhilfe für eine unterhaltsrechtliche Stufenklage
Auszug aus KG, 20.09.2004 - 3 WF 189/04
Mit dem OLG Koblenz (FamRZ 85, 416), dem OLG Naumburg (FamRZ 2000, 101) und Vogel (Prozesskostenhilfe im familiengerichtlichen Verfahren. S. 58) ist deshalb davon auszugehen, dass auch das Gericht sich die Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch für die Zahlungsklage solange vorbehalten kann, wie der Kläger sich nach § 254 ZPO die Bezifferung seines Antrages vorbehalten kann. - OLG Düsseldorf, 28.12.1983 - 2 WF 278/83
Auszug aus KG, 20.09.2004 - 3 WF 189/04
Nach Ansicht des OLG Düsseldorf (FamRZ 1984, 501) ist die Beschlussformel dahin zu fassen, dass Prozesskostenhilfe zu bewilligen sei nur "für den unbezifferten Klageantrag auf der Grundlage des derzeitigen Streitstandes".
- OLG Frankfurt, 30.05.2005 - 5 WF 85/05
Unterhaltsrecht: Überhöhte Zahlungen an die Unterhaltsvorschusskasse
Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei einer Stufenklage (Abgrenzung zu KG, FamRZ 2005, 461 ff.).Gleiches gilt im Grundsatz auch für die Ansprüche des Klägers zu 3. ab Rechtshängigkeit der Klage, die insoweit mit der Zustellung des Schriftsatzes vom 25.11.2004 in der Sitzung am 26.11.2004 auch im Verhältnis zwischen dem Kläger zu 3. und dem Beklagten eingetreten ist, wobei zu beachten ist, dass die Stufenklage die Rechtshängigkeit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits bezüglich der (noch nicht bezifferten) Zahlbeträge herbeiführt, weshalb schon die ursprüngliche Begrenzung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe auf die Auskunftsstufe, die hier allerdings nicht angegriffen ist, nicht zulässig war (so auch die h.M., gegen neuerdings Kammergericht, FamRZ 2005, 461 ff. mit weiteren Nachweisen zum gesamten Meinungsstand; eine Begrenzung der Prozesskostenhilfe durfte deshalb in diesem Stadium an sich nur durch Bewilligung für eine Klage mit auf der Basis des klägerischen Vortrags vorläufig zu beschränkendem Streitwert erreicht werden, wogegen die Einwände des KG nicht überzeugen).
- OLG Naumburg, 23.04.2007 - 8 WF 98/07
Entscheidung eines PKH-Antrages für eine Stufenklage zunächst nur für die …
Nach der ständigen Rechtsprechung der Familiensenate des Oberlandesgerichts Naumburg (vgl. Beschluss vom 27.10.1993 - Az.: 3 WF 116/93 - abgedruckt in FamRZ 1994, 1042 f.; Beschluss vom 15.07.1998 - Az.: 8 WF 146/98; Beschluss vom 27.10.1998 - Az.: 8 WF 269/98; Beschluss vom 31.03.1999 - Az.: 3 WF 35/99 - abgedruckt in FamRZ 2000, 101 f.; Beschluss vom 29.12.2006 - Az.: 3 WF 206/06 - zitiert nach "juris") ist im Rahmen einer Stufenklage über die zu gewährende Prozesskostenhilfe in mehreren Teilabschnitten, d. h. grundsätzlich zuerst über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur für die Auskunftsstufe und anschließend - nach Übergang in diese zweite Stufe - für das Betragsverfahren zu entscheiden (vgl. auch KG FamRZ 2005, 461). - OLG Schleswig, 31.01.2012 - 10 WF 249/11
Verfahrenskostenhilfe für Stufenantrag
Bei der Stufenklage nach § 254 ZPO gehören nach überwiegender Ansicht alle 3 Stufen zum Rechtszug und werden von der Entscheidung über VKH/PKH anlässlich der Auskunftsstufe umfasst (KG v. 25.10.2007 - 16 WF 246/07, FamRZ 2008, 702; OLG Zweibrücken v. 5.9.2006 - 2 WF 157/06, FamRZ 2007, 1109; OLG München v. 5.4.2005 - 16 WF 837/04, FamRZ 2005, 42; OLG Celle v. 22.2.1996 - 18 WF 15/96, FamRZ 1997, 99;… Zöller-Philippi, ZPO, § 114 ZPO Rn. 37;… Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, § 118 ZPO Rn. 9; a.A. OLG Naumburg v. 23.4.2007 - 8 WF 98/07, FamRZ 2007, 1755 und KG v. 20.9.2004 - 3 WF 189/04, FamRZ 2005, 461). - OLG Naumburg, 29.12.2006 - 3 WF 206/06
Versagung von Prozesskostenhilfe für Folgesache Zugewinn
An dieser Rechtsprechung hält der Senat fest (vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 20.09.2004 - 3 WF 189/04 - zitiert in juris). - KG, 25.10.2007 - 16 WF 246/07
Prozesskostenhilfebewilligung für eine Unterhaltsstufenklage
Die Gegenauffassung (etwa Kammergericht - 3. Familiensenat - FamRZ 2005, 461, dem das Amtsgericht folgen will), die meint, die Erfolgsaussicht könne erst nach Bezifferung geprüft werden, entwertet für die Partei, die auf Prozesskostenhilfe angewiesen ist, die Möglichkeit der Stufenklage und lässt sie allein das Risiko tragen, ob denn die ihr entstandenen Kostennachteile im Falle einer Rücknahme der Leistungsstufe bei einer Entscheidung nach § 93d ZPO ausgeglichen werden oder ob ein in der Leistungsstufe geänderter Antrag auf Feststellung, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, Erfolg haben wird.
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