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Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 13.08.2004

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.05.2004 - 2 WF 34/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4451
OLG Frankfurt, 27.05.2004 - 2 WF 34/04 (https://dejure.org/2004,4451)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.05.2004 - 2 WF 34/04 (https://dejure.org/2004,4451)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - 2 WF 34/04 (https://dejure.org/2004,4451)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 2
    Berücksichtigung von der Alterssicherung dienendem Sparvermögen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 466
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 30.09.2002 - 4 WF 76/02

    PKH, wirtschaftliche Verhältnisse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2004 - 2 WF 34/04
    Eine Härte im Sinne dieser Bestimmung kann erst dann angenommen werden, wenn bei Heranziehung der Beträge eine angemessene Alterssicherung tatsächlich wesentlich erschwert werden würde (vgl. OLG Frankfurt MDR 03, 535).
  • AG Konstanz, 20.10.2006 - UR II 231/06

    Beratungshilfe: Anforderungen an einen nachträglichen Bewilligungsantrag; …

    (OLG Frankfurt/M., Beschl. 27.05.2004, FamRZ 2005, 466).

    (KG, Beschl. 04.02.2003, FamRZ 2003, 1394 f.; OLG Stuttgart, Beschl. 22.01.2003, FamRZ 2004, 1651, Beschl. 30.09.1998, FamRZ 1999, 598; OLG Frankfurt, Beschl. 27.05.2004, FamRZ 2005, 466; OLG Brandenburg, Beschl. 05.01.2006, FamRZ 2006, 1045).

  • OLG Brandenburg, 05.01.2006 - 9 WF 358/05

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbare …

    Daran ändert auch nichts, dass dieses Kapital - möglicherweise - der Alterssicherung dient, da auch ein solches Kapitalvermögen einzusetzen ist (OLG Frankfurt FamRZ 2005, 466).

    Der Einsatz von Vermögenswerten ist auch dann zumutbar, wenn mit der vorzeitigen Kündigung Einbussen verbunden sind (BSG, FamRB 2005, 347 für Kapitallebensversicherungen; OLG Celle FamRZ 2005, 992 für Sparguthaben; i. E. auch OLG Frankfurt FamRZ 2005, 466).

  • OLG Brandenburg, 08.01.2008 - 9 UF 207/07

    Erforderliche Erwerbsbemühungen des Antragstellers nachehelichen Unterhalts wegen …

    Der Einsatz von Vermögenswerten ist auch dann zumutbar, wenn mit der vorzeitigen Kündigung Einbussen verbunden sind (OLG Celle FamRZ 2005, 992 für Sparguthaben; Brandenburgisches OLG FamRZ 2006, 1396, 1397; 1399, 1400; OLG-Report 2006, 256, 257; i. E. auch OLG Frankfurt FamRZ 2005, 466).

    Daran ändert auch nichts, dass die Versicherung - möglicherweise - der Alterssicherung dient, da auch ein solches Kapitalvermögen einzusetzen ist, soweit es nicht gem. §§ 115 Abs. 3 S. 2 ZPO, 90 Abs. 2 Nr. 2 SGBXII als staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen (RiesterRente) geschützt ist (BAG FamRZ 2006, 1445; Brandenburgisches OLG FamRZ 2006, 1396, 1397; 1399, 1400; OLG-Report 2006, 256, 257; OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1284; OLG Frankfurt FamRZ 2005, 466; Götsche, jurisPR-FamR 16/2007 Anm. 3).

    Auch insoweit kann sich die Partei nicht darauf berufen, dass mit der vorzeitigen Realisierung der Lebensversicherung Verluste verbunden sind; die hiermit verbundenen Nachteile fallen in die Risikosphäre der Partei (BSG FamRB 2005, 347 für Kapitallebensversicherungen; Brandenburgisches OLG FamRZ 2006, 1396, 1397; 1399, 1400; OLG-Report 2006, 256, 257; Götsche, jurisPR-FamR 16/2007 Anm. 3; i. E. auch OLG Bremen, FamRz 2007, 1341 und OLG Frankfurt FamRZ 2005, 466).

  • OLG Brandenburg, 09.05.2006 - 9 WF 137/06

    Prozesskostenhilfe: Private Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr als …

    Daran ändert auch nichts, dass dieses Kapital - möglicherweise - der Alterssicherung dient, da auch ein solches Kapitalvermögen einzusetzen ist (Brandenburgisches OLG OLGReport 2006, 256, 257; OLG Frankfurt FamRZ 2005, 466).

    Der Einsatz von Vermögenswerten ist auch dann zumutbar, wenn mit der vorzeitigen Kündigung Einbussen verbunden sind (BSG FamRB 2005, 347 für Kapitallebensversicherungen; OLG Celle FamRZ 2005, 992 für Sparguthaben; Brandenburgisches OLG OLG-Report 2006, 256, 257; i. E. auch OLG Frankfurt FamRZ 2005, 466).

  • OLG Brandenburg, 08.03.2006 - 9 UF 229/05

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für die Rechtsverteidigung gegen eine Klage …

    Daran ändert auch nichts, dass dieses Kapital - möglicherweise - der Alterssicherung dient, da auch ein solches Kapitalvermögen einzusetzen ist (OLG Frankfurt FamRZ 2005, 466).

    Der Einsatz von Vermögenswerten ist auch dann zumutbar, wenn mit der vorzeitigen Kündigung Einbußen verbunden sind (BSG, FamRB 2005, 347 für Kapitallebensversicherungen; OLG Celle FamRZ 2005, 992 für Sparguthaben; i. E. auch OLG Frankfurt FamRZ 2005, 466).

  • OLG Stuttgart, 22.12.2006 - 16 WF 289/06

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Behandlung einer von einem …

    Der Vermögenseinsatz von Lebens- und Rentenversicherungen ist in der Rechtsprechung umstritten (verneinend für staatlich geförderte Verträge: Senat, FamRZ 2006, 1850; bejahend etwa OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 1399 m. Anm. Zimmermann ; OLG Frankfurt/M. FamRZ 2005, 466, mit Anm. Weil ).

    Sparvermögen ist grundsätzlich einsetzbares Vermögen, auch wenn es der Altersversorgung zu dienen bestimmt ist (OLG Frankfurt/M. FamRZ 2005, 466, mit Anm. Weil ).

  • OLG Brandenburg, 26.07.2006 - 9 UF 69/06

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe für eine Berufung des Unterhaltsschuldners …

    Daran ändert auch nichts, wenn dieses Kapital - möglicherweise - der Alterssicherung dient, da auch ein solches Kapitalvermögen einzusetzen ist (Brandenburgisches OLG OLGReport 2006, 256, 257; OLG Frankfurt FamRZ 2005, 466).

    Der Einsatz von Vermögenswerten ist auch dann zumutbar, wenn mit der vorzeitigen Kündigung Einbußen verbunden sind (BSG FamRB 2005, 347 für Kapitallebensversicherungen; OLG Celle FamRZ 2005, 992 für Sparguthaben; Brandenburgisches OLG OLG-Report 2006, 256, 257; i. E. auch OLG Frankfurt FamRZ 2005, 466).

  • OLG Brandenburg, 25.09.2006 - 9 WF 289/06

    Prozesskostenhilfe: Isolierte Bewilligung für den Abschluss eines Vergleiches; …

    Daran ändert auch nichts, dass dieses Kapital - möglicherweise - der Alterssicherung dient, da auch ein solches Kapitalvermögen einzusetzen ist (Brandenburgisches OLG FamRZ 2006, 1396, 1397; 1399, 1400; OLG-Report 2006, 256, 257; OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1284; OLG Frankfurt FamRZ 2005, 466).

    Der Einsatz von Vermögenswerten ist auch dann zumutbar, wenn mit der vorzeitigen Kündigung Einbußen verbunden sind (BSG FamRB 2005, 347 für Kapitallebensversicherungen; OLG Celle FamRZ 2005, 992 für Sparguthaben; Brandenburgisches OLG FamRZ 2006, 1396, 1397; 1399, 1400; OLG-Report 2006, 256, 257; i. E. auch OLG Frankfurt FamRZ 2005, 466).

  • AG Konstanz, 17.07.2008 - UR II 90/08

    Beratungshilfe: Voraussetzungen der Bewilligung bei einer nachträglichen …

    (OLG Frankfurt/M FamRZ 2005, 466.) Sparguthaben oberhalb des Schonvermögens ist selbst dann einzusetzen, wenn z.B. wegen einer vorzeitigen Kündigung ein Zinsverlust eintritt.
  • AG Konstanz, 16.07.2008 - UR II 89/08

    Beratungshilfe: Bewilligung für die Vorbereitung und Durchführung eines …

    (OLG Frankfurt/M FamRZ 2005, 466.) Sparguthaben oberhalb des Schonvermögens ist selbst dann einzusetzen, wenn z.B. wegen einer vorzeitigen Kündigung ein Zinsverlust eintritt.
  • OLG Brandenburg, 01.12.2009 - 9 WF 367/09

    Einsatz einer kapitalbildenden Lebensversicherung im Rahmen der …

  • OLG Naumburg, 30.01.2007 - 4 W 8/07

    Prozesskostenhilfe: Zur Zumutbarkeit der Verwertung einer Lebensversicherung für …

  • OLG Brandenburg, 05.10.2007 - 9 WF 255/07
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 13.08.2004 - 10 Ta 170/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8149
LAG Rheinland-Pfalz, 13.08.2004 - 10 Ta 170/04 (https://dejure.org/2004,8149)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.08.2004 - 10 Ta 170/04 (https://dejure.org/2004,8149)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. August 2004 - 10 Ta 170/04 (https://dejure.org/2004,8149)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer

    Abänderung von Bewilligungsbeschlüssen zur Prozesskostenhilfe; Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Klägers; Zurechnung von Abfindungsleistungen des Arbeitgebers zum Vermögen im Sinne des § 115 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 466
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2003 - 3 Ta 1325/03

    Abfindungsleistungen gelten als Vermögen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.08.2004 - 10 Ta 170/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. LAG Rheinland - Pfalz, Beschluss vom 23.12.2002, AZ: 9 Ta 1066/02; LAG Rheinland - Pfalz, Beschluss vom 11.12.2003, AZ: 3 Ta 1325/03), der sich auch die vorliegend zuständige Kammer anschließt, zählen Abfindungsleistungen nach §§ 9, 10 KSchG zum Vermögen im Sinne des § 115 Abs. 2 ZPO, wobei die Frage nach dem zumutbaren Eigenbetrag der Partei nach § 88 BSHG und den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen zu beantworten ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.12.2002 - 9 Ta 1066/02

    Abänderung einer Zahlungsbestimmung im Zusammenhang mit bewilligter …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.08.2004 - 10 Ta 170/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. LAG Rheinland - Pfalz, Beschluss vom 23.12.2002, AZ: 9 Ta 1066/02; LAG Rheinland - Pfalz, Beschluss vom 11.12.2003, AZ: 3 Ta 1325/03), der sich auch die vorliegend zuständige Kammer anschließt, zählen Abfindungsleistungen nach §§ 9, 10 KSchG zum Vermögen im Sinne des § 115 Abs. 2 ZPO, wobei die Frage nach dem zumutbaren Eigenbetrag der Partei nach § 88 BSHG und den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen zu beantworten ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2004 - 10 Ta 223/04

    Prozesskostenhilfe und einzusetzendes Vermögen

    Dies entspricht der ständigen Rechtssprechung des Beschwerdegerichts (vgl. LAG Rheinland - Pfalz, Beschluss vom 23.12.2002, AZ: 9 Ta 1066/02; Beschluss vom 11.12.2003, AZ: 3 Ta 1325/03; Beschluss vom 13.08.2004, AZ: 10 Ta 170/04).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.07.2005 - 9 Ta 83/05

    Prozesskostenhilfe und Abfindung

    Es handelt sich hierbei um Bestandteile des eigenen Vermögens, das gemäß § 115 ZPO einzusetzen ist (vgl. Beschluss des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 23.12.2002 - 9 Ta 1066/02 - und Beschluss vom 13.08.2004 - 10 Ta 170/04 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2006 - 10 Ta 80/06

    Prozesskostenhilfe: Einsetzung einer Abfindung als Vermögen

    Den in jeder Hinsicht zutreffenden Ausführungen des Arbeitsgerichts, die überdies in Einklang stehen mit der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 08.07.2005 - 9 Ta 83/05, v. 23.12.2002 - 9 Ta 1066/02 u. v. 13.08.2004 - 10 Ta 170/04), ist - auch unter Berücksichtigung des Vorbringens des Klägers in seiner Beschwerdeschrift - nichts hinzuzufügen.
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