Rechtsprechung
| OLG Köln, 29.03.2005 - 4 UF 19/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242
Zur Frage der Verwirkung des Versorgungsausgleichs - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung von Versorgungsanwartschaften nach Ehescheidung; Nachträgliche Durchführung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleiches
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
EGBGB Art. 17
Ehe und andere familienrechtliche Lebens- und Risikogemeinschaften --> Scheidung, Trennung
Verfahrensgang
- AG Bonn, 10.01.2005 - 46 F 373/03
- OLG Köln, 29.03.2005 - 4 UF 19/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 44 (Ls.)
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 18.10.2004 - 4 UF 217/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 647 Abs. 1; ; ZPO § 648; ; ZPO § 648 Abs. 2; ; ZPO § 652; ; ZPO § 652 Abs. 2; ; ZPO § 654; ; ZPO § 694 Abs. 1
- rechtsportal.de
Vorliegen einer sofortigen Beschwerde gem. § 652 ZPO
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der wirksamen Einlegung einer sofortigen Beschwerde; Rechtzeitigkeit von Einwendungen; Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 06.05.2004 - 177 FH 7/04
- OLG Hamm, 18.10.2004 - 4 UF 217/04
Papierfundstellen
- MDR 2005, 694
- FamRZ 2006, 44
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.11.1981 - III ZR 85/80
Schuldhaftigkeit der Säumnis bei Ablehnung eines Vertagungsantrags
Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2004 - 4 UF 217/04
Dieses Verständnis der Vorschrift befindet sich in Übereinstimmung mit der Auslegung des § 694 Abs. 1 ZPO durch die höchstrichterliche Rechtsprechung, in welchem das Gesetz ebenfalls auf den Zeitpunkt der Verfügung einer gerichtlichen Entscheidung (des Vollstreckungsbescheides) als Grenze für die Zulässigkeit des Widerspruchs im Mahnverfahren abstellt; nach Auffassung des BGH (NJW 1982, 888, 889; NJW 1983, 633) ist eine Verfügung entsprechend den allgemeinen Grundsätzen für die Wirksamkeit gerichtlicher Entscheidungen erst dann gegeben, wenn die gerichtliche Entscheidung zur Kenntnis von Personen außerhalb des Gerichts hinausgegeben wird.Wenn er sich an diese zeitliche Grenze nicht hält, erscheint es sachgerecht, es zu seinen Lasten wirken zu lassen, wenn die Rechtzeitigkeit seiner Einwendungen nicht mehr aufgeklärt werden kann (so auch zu § 694 ZPO: BGH NJW 1982, 888, 889).
- BGH, 01.04.2004 - IX ZR 117/03
Bekanntmachung nicht zu verkündender Entscheidungen
Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2004 - 4 UF 217/04
Dieser Intention des Gesetzgebers wird nur eine Auslegung gerecht, die in Übereinstimmung mit anderen Vorschriften der Zivilprozessordnung und den allgemeinen Grundsätzen für das Wirksamwerden gerichtlicher Entscheidungen auf den letzten Akt gerichtlichen Handelns abstellt, der in der Herausgabe des Beschlusses in den äußeren Geschäftsgang besteht (vgl. hierzu auch BGH, FamRZ 2004, 1368). - BGH, 24.11.1982 - VIII ZR 286/81
Übergangener Widerspruch gegen Mahnbescheid
Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2004 - 4 UF 217/04
Dieses Verständnis der Vorschrift befindet sich in Übereinstimmung mit der Auslegung des § 694 Abs. 1 ZPO durch die höchstrichterliche Rechtsprechung, in welchem das Gesetz ebenfalls auf den Zeitpunkt der Verfügung einer gerichtlichen Entscheidung (des Vollstreckungsbescheides) als Grenze für die Zulässigkeit des Widerspruchs im Mahnverfahren abstellt; nach Auffassung des BGH (NJW 1982, 888, 889; NJW 1983, 633) ist eine Verfügung entsprechend den allgemeinen Grundsätzen für die Wirksamkeit gerichtlicher Entscheidungen erst dann gegeben, wenn die gerichtliche Entscheidung zur Kenntnis von Personen außerhalb des Gerichts hinausgegeben wird. - OLG Brandenburg, 12.03.2001 - 9 UF 26/01
Geltendmachung von Unterhalt für die Vergangenheit im vereinfachten Verfahren
Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2004 - 4 UF 217/04
Der Senat schließt sich hinsichtlich der Streitfrage, wann ein Festsetzungsbeschluss i.S. § 648 Abs. 3 ZPO verfügt ist, der Auffassung an, wonach eine Verfügung erst dann gegeben ist, wenn der Beschluss aus dem inneren Geschäftsbetrieb herausgelangt ist (so auch OLG Frankfurt, FamRZ 2001, 109;… Zöller-Philippi, Rnr. 12 zu § 648 ZPO;… Musielak-Borth, ZPO, 4. Auflage, Rnr. 9 zu § 648 ZPO; a.A. - schon mit Unterzeichnung des Beschlusses: OLG Hamm - 5. Senat für Familiensachen - FamRZ 2000, 901; OLG Brandenburg, FamRZ 2001, 1078). - OLG Frankfurt, 04.08.2000 - 5 WF 112/99
Zum Zeitpunkt der "Verfügung" eines Beschlusses im vereinfachten Verfahren
Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2004 - 4 UF 217/04
Der Senat schließt sich hinsichtlich der Streitfrage, wann ein Festsetzungsbeschluss i.S. § 648 Abs. 3 ZPO verfügt ist, der Auffassung an, wonach eine Verfügung erst dann gegeben ist, wenn der Beschluss aus dem inneren Geschäftsbetrieb herausgelangt ist (so auch OLG Frankfurt, FamRZ 2001, 109;… Zöller-Philippi, Rnr. 12 zu § 648 ZPO;… Musielak-Borth, ZPO, 4. Auflage, Rnr. 9 zu § 648 ZPO; a.A. - schon mit Unterzeichnung des Beschlusses: OLG Hamm - 5. Senat für Familiensachen - FamRZ 2000, 901; OLG Brandenburg, FamRZ 2001, 1078).
- OLG Hamm, 29.09.2006 - 11 UF 198/06
Unterzeichnung des Unterhaltsfestsetzungsbeschlusses als Verfügung im Sinne des § …
Zwar wird auch die Meinung vertreten, dass der Beschluss bereits mit seiner Unterzeichnung verfügt ist (OLG Hamm, FamRZ 2000, 901;… OLG Brandenburg, FamRZ 2001, S. 1069), richtiger Weise kann eine Verfügung gemäß § 648 Abs. 3 ZPO aber erst angenommen werden, wenn der Beschluss zur Zustellung an die Beteiligten aus dem inneren Geschäftsbetrieb herausgegeben ist (so OLG Frankfurt, FamRZ 2001, S. 109 ff.; OLG Hamm, MDR 2005, S. 694; Zöller. - KG, 08.11.2005 - 19 UF 101/05
Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger: Zeitpunkt der …
Verfügt ist der Beschluss nach Auffassung des Senats nicht bereits mit seiner Unterzeichnung (so aber OLG Brandenburg FamRZ 2001, 1078), sondern erst mit dem Existentwerden durch die erste Hinausgabe aus dem inneren Geschäftsbetrieb (ebenso z.B. OLG Hamm, OLGR 2005, 84; OLG Frankfurt OLGR 2000, 307;… Zöller-Philippi, ZPO, 25. Auflage, § 648 Rn 12).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 05.04.2005 - 2 WF 121/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 93 d; ; ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; GKG § 42 Abs. 5
- rechtsportal.de
ZPO § 114; BGB § 1361
Anforderungen an die Darlegung des Unterhaltsberechtigten im Prozesskostenhilfeverfahren - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Darlegung des Unterhaltsberechtigten im Prozesskostenhilfeverfahren
Verfahrensgang
- AG Gütersloh, 21.01.2005 - 16 F 824/04
- OLG Hamm, 05.04.2005 - 2 WF 121/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 44 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85
Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen …
Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2005 - 2 WF 121/05
Es reicht vielmehr aus, wenn die Antragstellerin das Einkommen des Antragsgegners in nachvollziehbarer und vertretbarer Weise schätzt (BGH FamRZ 1987, 259; OLG Hamm NJW-RR 1991, 1281).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 05.04.2005 - 2 WF 125/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Erfordernis einer konkreten Darlegung des Bedarfs an Unterhalt; Unterhaltsbedarf von Kindern nach der Unterhaltstabelle; Ermittelter Bedarf an Unterhalt bei einer 3/7-Quote des Einkommens des Unterhaltspflichtigen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rheda-Wiedenbrück, 21.01.2005 - 7 F 312/04
- OLG Hamm, 05.04.2005 - 2 WF 125/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 44 (Ls.)
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