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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 02.06.2006

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 2 UF 270/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8466
OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 2 UF 270/05 (https://dejure.org/2006,8466)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.08.2006 - 2 UF 270/05 (https://dejure.org/2006,8466)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. August 2006 - 2 UF 270/05 (https://dejure.org/2006,8466)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beweisaufnahme und Beweiswürdigung im Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Beachtung des Gebots der Waffengleichheit bei Beweiserheblichkeit eines 4-Augen-Gesprächs zwischen einer Partei und einem Zeugen; Entbehrlichkeit der Parteivernehmung des Klägers oder seiner Anhörung

  • Judicialis

    ZPO § 141; ; ZPO § 286; ; ZPO § 448

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 141 § 286 § 448
    Anforderungen an die Beweiserhebung im Vaterschaftsanfechtungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit einer Parteivernehmung oder einer Anhörung zur Wahrung des Gebots der Waffengleichheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 225
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.09.2003 - III ZR 384/02

    Zulässigkeit der Parteivernehmung bei Vier-Augen-Gespräch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 2 UF 270/05
    Nach der auf die Entscheidung des EGMR vom 27. Oktober 1993 (NJW 1995, 1413 ff) zurückgehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 3636; NJW-RR 2003, 1002, 1003; NJW 1999, 363, 364; vgl. auch die vom Kläger angeführte Entscheidung des BVerfG NJW 2001, 2531) haben die Gerichte zwar grundsätzlich zur Wahrung der Waffengleichheit im Zivilprozess in Situationen, in denen nach Gesprächen unter vier Augen nur der einen Partei ein Zeuge zur Verfügung steht, der Beweisnot der anderen Seite dadurch Rechnung zu tragen, dass sie die prozessual benachteiligte Partei nach § 448 ZPO vernehmen oder gemäß § 141 ZPO anhören.

    Es ist nichts dafür ersichtlich, das er in diesen Verhandlungsterminen gehindert war, seine Sicht der Dinge persönlich zu schildern (vgl. zu diesem Gesichtspunkt insbesondere BGH, Beschl. vom 30.09.2004 - III ZR 369/03, Juris; vgl. auch bereits BGH NJW 2003, 3636).

    Damit hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an die Zulässigkeit der Parteivernehmung gemäß § 448 ZPO abgesenkt, ohne generell auf die Notwendigkeit der Anfangswahrscheinlichkeit (des "Anbewiesenseins") ausdrücklich zu verzichten (so BGH NJW 2003, 3636).

  • BGH, 30.09.2004 - III ZR 369/03

    Pflicht der Gerichte zur Anhörung oder Vernehmung einer Partei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 2 UF 270/05
    Zwar ist die Zeugin S. aufgrund der verwandtschaftlichen Verhältnisse strukturell ebenfalls (wie die Zeugin W.) dem "Lager" des Beklagten zuzurechnen ist, so dass das Gebot der Waffengleichheit auch bezüglich des 4-Augen-Gesprächs des Klägers mit der Zeugin Seiter zu wahren ist (vgl. BGH, Beschl. vom 30.09.2004 - III ZR 369/03, Juris).

    Es ist nichts dafür ersichtlich, das er in diesen Verhandlungsterminen gehindert war, seine Sicht der Dinge persönlich zu schildern (vgl. zu diesem Gesichtspunkt insbesondere BGH, Beschl. vom 30.09.2004 - III ZR 369/03, Juris; vgl. auch bereits BGH NJW 2003, 3636).

  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00

    Anforderungen an Beweisaufnahme und -würdigung bei Beweisnot einer Partei …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 2 UF 270/05
    Nach der auf die Entscheidung des EGMR vom 27. Oktober 1993 (NJW 1995, 1413 ff) zurückgehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 3636; NJW-RR 2003, 1002, 1003; NJW 1999, 363, 364; vgl. auch die vom Kläger angeführte Entscheidung des BVerfG NJW 2001, 2531) haben die Gerichte zwar grundsätzlich zur Wahrung der Waffengleichheit im Zivilprozess in Situationen, in denen nach Gesprächen unter vier Augen nur der einen Partei ein Zeuge zur Verfügung steht, der Beweisnot der anderen Seite dadurch Rechnung zu tragen, dass sie die prozessual benachteiligte Partei nach § 448 ZPO vernehmen oder gemäß § 141 ZPO anhören.
  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 2 UF 270/05
    Nach der auf die Entscheidung des EGMR vom 27. Oktober 1993 (NJW 1995, 1413 ff) zurückgehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 3636; NJW-RR 2003, 1002, 1003; NJW 1999, 363, 364; vgl. auch die vom Kläger angeführte Entscheidung des BVerfG NJW 2001, 2531) haben die Gerichte zwar grundsätzlich zur Wahrung der Waffengleichheit im Zivilprozess in Situationen, in denen nach Gesprächen unter vier Augen nur der einen Partei ein Zeuge zur Verfügung steht, der Beweisnot der anderen Seite dadurch Rechnung zu tragen, dass sie die prozessual benachteiligte Partei nach § 448 ZPO vernehmen oder gemäß § 141 ZPO anhören.
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 2 UF 270/05
    Nach der auf die Entscheidung des EGMR vom 27. Oktober 1993 (NJW 1995, 1413 ff) zurückgehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 3636; NJW-RR 2003, 1002, 1003; NJW 1999, 363, 364; vgl. auch die vom Kläger angeführte Entscheidung des BVerfG NJW 2001, 2531) haben die Gerichte zwar grundsätzlich zur Wahrung der Waffengleichheit im Zivilprozess in Situationen, in denen nach Gesprächen unter vier Augen nur der einen Partei ein Zeuge zur Verfügung steht, der Beweisnot der anderen Seite dadurch Rechnung zu tragen, dass sie die prozessual benachteiligte Partei nach § 448 ZPO vernehmen oder gemäß § 141 ZPO anhören.
  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 176/02

    Rechtsfolgen der Insolvenz eines einfachen Streitgenossen; Zulässigkeit eines …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 2 UF 270/05
    Nach der auf die Entscheidung des EGMR vom 27. Oktober 1993 (NJW 1995, 1413 ff) zurückgehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 3636; NJW-RR 2003, 1002, 1003; NJW 1999, 363, 364; vgl. auch die vom Kläger angeführte Entscheidung des BVerfG NJW 2001, 2531) haben die Gerichte zwar grundsätzlich zur Wahrung der Waffengleichheit im Zivilprozess in Situationen, in denen nach Gesprächen unter vier Augen nur der einen Partei ein Zeuge zur Verfügung steht, der Beweisnot der anderen Seite dadurch Rechnung zu tragen, dass sie die prozessual benachteiligte Partei nach § 448 ZPO vernehmen oder gemäß § 141 ZPO anhören.
  • LAG Düsseldorf, 25.07.2016 - 9 Sa 31/16

    Urlaubsabgeltung; Schadenersatzanspruch; Verzug; Unmöglichkeit

    Bei einmaligen Aussagen kann auch eine Motivationsanalyse durchgeführt werden (vgl. OLG Karlsruhe v. 04.08.2006 - 2 UF 270/05, FamRZ 2007, 225).
  • LAG Düsseldorf, 10.12.2020 - 5 Sa 231/20

    Kündigung nach schweren rassistischen und beleidigenden Äußerungen

    Bei einmaligen Aussagen kann auch eine Motivationsanalyse durchgeführt werden (vgl. OLG Karlsruhe v. 04.08.2006 - 2 UF 270/05 - juris).
  • ArbG Solingen, 24.02.2015 - 3 Ca 1356/13

    Arbeitnehmer verlangt die Kündigung seines Vorgesetzten

    Rn. 51 Aus dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung folgt, dass das Gericht nicht gehindert ist, im Rahmen der Würdigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses der Beweisaufnahme einer Parteierklärung, auch wenn sie außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung erfolgt ist, den Vorzug vor den Bekundungen eines Zeugen zu geben (BGH, 08.11.1989 - I ZR 14/88, NJW-RR 1990, 1061;… BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96, NJW 1999, 363, Rn. 21; OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 2 UF 270/05, FamRZ 2007, 225;… OLG Koblenz, 19.01.2004 - 12 U 1412/02, Rn. 30; Kappenhagen/Markus BB 2006, 506, 510; kritisch Lange NJW 2002, 476, 480).

    Aufgrund einer einmaligen Vernehmung einer Partei besteht häufig keine Möglichkeit einer vergleichenden intraindividuellen Analyse verschiedener Aussagereaktionen derselben Person - Analyse der Aussagegenese - (vgl. OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 2 UF 270/05, FamRZ 2007, 225).

  • LAG Düsseldorf, 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10

    Unwirksame Betriebsratswahl bei Verstoß gegen unverzügliche Prüfungspflicht des …

    Aufgrund einer einmaligen Vernehmung einer Partei besteht etwa keine Möglichkeit einer vergleichenden intraindividuellen Analyse verschiedener Aussagereaktionen derselben Partei (vgl. OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 2 UF 270/05 - FamRZ 2007, 225).

    Das Gericht kann bei der Würdigung derartiger Aussagen darauf verwiesen sein, auch auf andere Umstände als die Analyse des Aussageinhalts abzustellen, etwa auf die Neutralität oder anderweit erkennbare Objektivität einer Aussageperson mit ausreichender Beobachtungsfähigkeit und ausreichender Erinnerungskritik (OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 2 UF 270/05 - FamRZ 2007, 225).

  • LAG Düsseldorf, 24.08.2015 - 9 Sa 1202/14

    Wirksamkeit der individualvertraglichen Vereinbarung einer Altersgrenze

    Bei einmaligen Aussagen kann auch eine Motivationsanalyse durchgeführt werden (vgl. OLG Karlsruhe v. 04.08.2006 - 2 UF 270/05, FamRZ 2007, 225).
  • LAG Düsseldorf, 27.11.2015 - 9 Sa 333/15

    Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem …

    Bei einmaligen Aussagen kann auch eine Motivationsanalyse durchgeführt werden (vgl. OLG Karlsruhe v. 04.08.2006 - 2 UF 270/05, FamRZ 2007, 225).
  • LAG Düsseldorf, 16.11.2015 - 9 Sa 832/15

    Kündigung eines Teamleiters wegen des Verteilens von Flugblättern

    Bei einmaligen Aussagen kann auch eine Motivationsanalyse durchgeführt werden (vgl. OLG Karlsruhe v. 04.08.2006 - 2 UF 270/05, FamRZ 2007, 225).
  • LAG Düsseldorf, 17.12.2025 - 11 SLa 222/25
    Aufgrund einer einmaligen Vernehmung einer Partei besteht häufig keine Möglichkeit einer vergleichenden intraindividuellen Analyse verschiedener Aussagereaktionen derselben Person (vgl. OLG Karlsruhe 04.08.2006 - 2 UF 270/05).
  • ArbG Essen, 29.08.2022 - 6 Ca 714/22
    Aufgrund einer einmaligen Vernehmung einer Partei besteht etwa keine Möglichkeit einer vergleichenden intraindividuellen Analyse verschiedener Aussagereaktionen derselben Partei (vgl. OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 2 UF 270/05 - FamRZ 2007, 225).

    Das Gericht kann bei der Würdigung derartiger Aussagen darauf verwiesen sein, auch auf andere Umstände als die Analyse des Aussageinhalts abzustellen, etwa auf die Neutralität oder anderweit erkennbare Objektivität einer Aussageperson mit ausreichender Beobachtungsfähigkeit und ausreichender Erinnerungskritik (OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 2 UF 270/05 - FamRZ 2007, 225;… LAG Düsseldorf, 14. Januar 2011 - 9 TaBV 65/10 -, Rn. 80 - 81, juris).

  • LAG Düsseldorf, 18.12.2025 - 11 SLa 222/25

    Entgeltfortzahlung; Beweiswert; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Aufgrund einer einmaligen Vernehmung einer Partei besteht häufig keine Möglichkeit einer vergleichenden intraindividuellen Analyse verschiedener Aussagereaktionen derselben Person (vgl. OLG Karlsruhe 04.08.2006 - 2 UF 270/05).
  • ArbG Duisburg, 31.07.2024 - 4 Ca 110/24
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.06.2006 - II-3 WF 33/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18698
OLG Düsseldorf, 02.06.2006 - II-3 WF 33/06 (https://dejure.org/2006,18698)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.06.2006 - II-3 WF 33/06 (https://dejure.org/2006,18698)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juni 2006 - II-3 WF 33/06 (https://dejure.org/2006,18698)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 225 (Ls.)
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