Rechtsprechung
| OLG Hamm, 30.06.2006 - 11 WF 170/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 1601 ff. § 1615I
Verpflichtung der Eltern zur Existenzsicherung der Kinder - Vereinbarung der Kinderbetreuung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kindesunterhalt und Kinderbetreuung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umfang der Verpflichtung jedes Elternteils zur Sicherstellung des Existenzminimums des bei einem Elternteil lebenden Kindes; Möglichkeit und Umfang einer elterlichen Vereinbarung über die vorrangige Betreuung der Kinder durch ein Elternteil
Verfahrensgang
- AG Hamm, 08.05.2006 - 32 F 76/06
- OLG Hamm, 30.06.2006 - 11 WF 170/06
Papierfundstellen
- NJW 2006, 3075
- FamRZ 2007, 73
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Bremen, 19.07.2004 - 4 WF 68/04
Befreiung von der Obliegenheit zur Ausübung einer Vollzeiterwerbstätigkeit bei …
Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2006 - 11 WF 170/06
Zwar wird eine Vollzeiterwerbsverpflichtung des Ehegatten, der ein gemeinsames Kind betreut und Unterhalt für sich verlangt, frühestens angenommen, wenn dieses Kind das 15. Lebensjahr vollendet hat, doch setzt die Obliegenheit zur Erwerbstätigkeit wesentlich früher ein, wenn es wie hier um einen Fall gesteigerter Unterhaltspflicht gegenüber einem minderjährigen Kind geht (OLG Bremen, FamRZ 2005, S. 647 ff.).
- OLG Schleswig, 12.01.2015 - 10 UF 171/14
Kindesunterhalt: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners bei der …
Zumutbare Fremdbetreuungsmöglichkeiten sind in Anspruch zu nehmen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2007, 73; OLG Bremen FamRZ 2005, 647). - OLG Hamm, 20.12.2006 - 11 UF 151/06
Zur Höhe des Kindesunterhalts für Kinder aus erster Ehe bei gesteigerter …
Der Senat hat mehrfach entschieden, dass jeder Elternteil verpflichtet ist, das Existenzminimum des bei dem anderen Elternteil lebenden Kindes sicherzustellen, auch wenn er selbst ein weiteres gemeinsames Kind betreut (zuletzt Beschluss vom 30.06.2006, 11 WF 170/06; OLG Hamm, 13. FS., FamRZ 2003, 179;… Wendl/Staudigl/Scholz, § 2 Rdnr. 315).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 22.06.2006 - 4 UF 272/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 323; BGB § 1569
Zur Abänderung eines Unterhaltstitels wegen nachehelichem Unterhalt - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ermittlung des bei der Berechnung eines Unterhalts zu berücksichtigenden Einkommens; Zulässigkeit einer Klage auf Abänderung eines Unterhaltstitels; Berücksichtigung des Einkommens aus einer Rente; Möglichkeit einer Zurechnung von fiktiven Pensionseinkünften; Präklusion ...
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 10.02.2003 - 178 F 4745/02
- AG Dortmund, 26.09.2005 - 178 F 950/05
- OLG Hamm, 22.06.2006 - 4 UF 272/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 73 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93
Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den …
Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2006 - 4 UF 272/05
Auf Seiten der Klägerin entfällt mit der eingetretenen - durch Rentenbezug dokumentierten - Erwerbsunfähigkeit die Zurechnung eines fiktiven Erwerbseinkommens, während als Abänderungsgrund auf Seiten des Beklagten die geänderte Rechtsprechung zum Splittingvorteil (BVerfG FamRZ 2003, 1821 ff) zu berücksichtigen ist. - BGH, 09.06.2004 - XII ZR 308/01
Abänderung eines Prozessvergleichs
Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2006 - 4 UF 272/05
Eine Befristung des Unterhaltsanspruches kommt nicht in Betracht; eine hierauf gestützte Abänderungsklage wäre wegen § 323 Abs. 2 ZPO bereits unzulässig, weil der Beklagte dies schon im Vorprozess hätte geltend machen können (vgl. BGH FamRZ 2004, 1357).
- OLG Brandenburg, 16.12.2008 - 10 UF 54/08
Kindesunterhalt: Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung erhöhten Unterhalts
Da die Beklagte jedoch nur 15 % des vollen, von ihr ermittelten Unterhaltsbetrags verlangt und sich die Geltendmachung einer Nachforderung vorbehält (vgl. zu dem als Teilklage anzusehenden Begehren OLG Hamm, OLGR 2006, 790), ergeben sich die aus dem Tenor ersichtlichen Beträge.
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