Rechtsprechung
| OLG Celle, 24.06.2009 - 4 U 23/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Zugewinngemeinschaft: Gesamtvermögensverfügung eines Ehegatten durch Veräußerung eines Grundstücks; Berücksichtigung dinglicher Belastungen bei Ermittlung des Vermögens; Anforderungen an den Vortrag einer Partei zu einem behaupteten Grundstückswert
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1365 BGB; § 284 ZPO
Begriff des gesamten Vermögens des verfügenden Ehegatten i.S. von § 1365 BGB; Anforderungen an die Substantiierung des Vortrags zum Wert eines Grundstücks - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1365; ZPO § 284
Begriff des gesamten Vermögens des verfügenden Ehegatten i.S. von § 1365 BGB; Anforderungen an die Substantiierung des Vortrags zum Wert eines Grundstücks - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Begriff des gesamten Vermögens des verfügenden Ehegatten i.S. von § 1365 BGB; Anforderungen an die Substantiierung des Vortrags zum Wert eines Grundstücks
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Parteivortrag zum Wert eines Grundstücks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wertermittlung eines veräußerten Grundstücks aus Ehegattenvermögen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann wird über das "Vermögen im Ganzen" verfügt? (IBR 2009, 1336)
Verfahrensgang
- LG Verden, 08.01.2009 - 4 O 397/08
- OLG Celle, 24.06.2009 - 4 U 23/09
- BGH, 23.09.2009 - V ZR 140/09
- BGH, 28.01.2010 - V ZR 140/09
Papierfundstellen
- FamRZ 2010, 562
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.06.1993 - V ZR 7/92
Wohnrechtsbestellung an belastetem Grundstück durch Ehegatten
Auszug aus OLG Celle, 24.06.2009 - 4 U 23/09
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1980, 2350. vgl. auch BGH NJW 1993, 2441. OLG München FamRZ 2005, 272, 273), der sich der Senat anschließt, ist bei der Ermittlung des Vermögens und bei der Abwägung, ob ein veräußerter Gegenstand, verglichen mit dem restlichen Vermögen, im Wesentlichen das gesamte Vermögen der verfügenden Ehegatten darstellt, nicht nur der Wert der verbleibenden Vermögensstücke, sondern auch der des veräußerten Grundstücks um die darauf ruhenden dinglichen Belastungen zu vermindern.Die Klägerin ist für die Voraussetzungen des § 1365 BGB, da sie sich hierauf zur Begründung der angeblichen Unwirksamkeit des Kaufvertrages beruft, darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BGH NJW 1993, 2441. OLG Koblenz FamRZ 2008, 1078 ff.).
- BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 516/80
Voraussetzungen eines Gesamtvermögensgeschäfts
Auszug aus OLG Celle, 24.06.2009 - 4 U 23/09
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1980, 2350. vgl. auch BGH NJW 1993, 2441. OLG München FamRZ 2005, 272, 273), der sich der Senat anschließt, ist bei der Ermittlung des Vermögens und bei der Abwägung, ob ein veräußerter Gegenstand, verglichen mit dem restlichen Vermögen, im Wesentlichen das gesamte Vermögen der verfügenden Ehegatten darstellt, nicht nur der Wert der verbleibenden Vermögensstücke, sondern auch der des veräußerten Grundstücks um die darauf ruhenden dinglichen Belastungen zu vermindern. - BGH, 13.03.1991 - XII ZR 79/90
Übertragung größerer Vermögen
Auszug aus OLG Celle, 24.06.2009 - 4 U 23/09
Denn § 1365 BGB greift in der Regel nicht ein, wenn bei einem größeren Vermögen das verbleibende Vermögen 10 % des ursprünglichen Gesamtvermögens ausmacht (BGH NJW 1991, 1739). - OLG Koblenz, 23.08.2007 - 5 U 284/07
Begriff der Verfügung über das Vermögen im Ganzen
Auszug aus OLG Celle, 24.06.2009 - 4 U 23/09
Die Klägerin ist für die Voraussetzungen des § 1365 BGB, da sie sich hierauf zur Begründung der angeblichen Unwirksamkeit des Kaufvertrages beruft, darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BGH NJW 1993, 2441. OLG Koblenz FamRZ 2008, 1078 ff.). - OLG München, 14.01.2004 - 16 UF 1348/03
Übertragung von Vermögen im Ganzen durch Übertragung eines Grundstücks; Schutz …
Auszug aus OLG Celle, 24.06.2009 - 4 U 23/09
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1980, 2350. vgl. auch BGH NJW 1993, 2441. OLG München FamRZ 2005, 272, 273), der sich der Senat anschließt, ist bei der Ermittlung des Vermögens und bei der Abwägung, ob ein veräußerter Gegenstand, verglichen mit dem restlichen Vermögen, im Wesentlichen das gesamte Vermögen der verfügenden Ehegatten darstellt, nicht nur der Wert der verbleibenden Vermögensstücke, sondern auch der des veräußerten Grundstücks um die darauf ruhenden dinglichen Belastungen zu vermindern.
- OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 20 W 320/16
Grundbuch: freie Verfügungsbefugnis des Ehegatten nach § 1364 BGB
Auf dem veräußerten Gegenstand - hier: dem Hausgrundstück - ruhende dingliche Belastungen vermindern vielmehr grundsätzlich seinen Wert und sind zugunsten des verfügenden Ehegatten bei der Ermittlung der Wertrelation zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 77, 293; BGHZ 132, 218; OLG Celle FamRZ 2010, 562;… Münchener Kommentar/Koch, a.a.O., § 1365 Rz. 16); damit sind sie keinesfalls dem Kaufpreis hinzuzurechnen.Gleiches gilt dann allerdings auch in diesem Zusammenhang für im Vermögen des verfügenden Ehegatten verbleibenden weiteren Grundbesitz (vgl. BGHZ 77, 293; BGHZ 132, 218; OLG Celle FamRZ 2010, 562;… Münchener Kommentar/Koch, a.a.O., § 1365 Rz. 16).
- OLG München, 15.09.2022 - 34 Wx 114/22
Verfügungsbeschränkung führt zur unrichtigen Grundbucheintragung
Jedenfalls bei größeren Vermögen wie hier ist die Grenze bei 90% zu ziehen (BGH FGPrax 2013, 142/143; OLG Saarbrücken NJW-RR 2019, 772/774; OLG Frankfurt a.M. NJOZ 2018, 90/91; OLG Celle FamRZ 2010, 562/563; OLG Jena FamRZ 2010, 1733/1734; OLG München FamRZ 2005, 272; OLG Köln NJW-RR 2005, 4/5;… Grüneberg/Siede BGB 81. Aufl. § 1365 Rn. 6;… MüKoBGB/Koch 9. Aufl. § 1365 Rn. 31).
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