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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 20.08.2010 - 12 W 167/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12192
OLG Oldenburg, 20.08.2010 - 12 W 167/10 (https://dejure.org/2010,12192)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20.08.2010 - 12 W 167/10 (https://dejure.org/2010,12192)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20. August 2010 - 12 W 167/10 (https://dejure.org/2010,12192)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Personenstandsverfahren auf Beischreibung einer qualifizierten Vaterschaftsanerkennung im Geburtenbuch: Folgen der Versäumung der Jahresfrist für die Zustimmung des rechtlichen Vaters

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1599 Abs. 2 BGB; § 1594 BGB
    Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung bei verspäteter Mitwirkung des rechtlichen Vaters

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1599
    Zur Wirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung, wenn die Zustimmung des "rechtlichen" Vaters erst nach Ablauf der Jahresfrist des § 1599 Abs. 2 S. 1 BGB erklärt wurde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1599 Abs. 2; BGB § 1594
    Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung bei verspäteter Mitwirkung des rechtlichen Vaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung bei verspäteter Mitwirkung des rechtlichen Vaters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1076
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 18.12.2003 - 16 UF 221/03

    Abstammung: Statuswechsel eines nach der Ehescheidung geborenen Kindes nur bei …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.08.2010 - 12 W 167/10
    Rn. 16 Von einem Teil der Rechtsprechung und des Schrifttums wird die Vorschrift des § 1599 Abs. 2 BGB eng ausgelegt (OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 1054 m.w.N.; AG Darmstadt, StAZ 2008, 179;… MünchKommBGB/Wellenhofer-Klein, § 1599 BGB Rz. 59;… Staudinger/Rauscher BGB (2004), § 1599 Rn. 92).
  • OLG Zweibrücken, 27.12.1999 - 2 UF 228/99
    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.08.2010 - 12 W 167/10
    Die nach § 1599 Abs. 2 S. 2 BGB neben der Anerkenntniserklärung des Dritten erforderliche Zustimmung des Mannes, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes noch mit der Mutter verheiratet war, sei dagegen nicht an diese Jahresfrist geknüpft, sondern solange möglich, wie eine fristgerecht erfolgte Anerkennung nach § 1599 Abs. 2 S. 1 BGB ihre Wirkung nicht verloren habe, insbesondere seitens des Dritten nicht gemäß § 1597 Abs. 3 BGB wirksam widerrufen worden sei (OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 546;… Bamberger/Roth, BGB § 1599 Rz. 3;… Palandt/Büderichsen BGB, 69 Aufl., § 1599 Rz. 10).
  • BGH, 27.03.2013 - XII ZB 71/12

    Scheidungsakzessorischer Statuswechsel: Form der Zustimmungserklärung des …

    Rn. 18 Die Zustimmung ist dabei anders als die Anerkennung nicht an eine Frist gebunden (OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 546; OLG Köln FamRZ 2011, 651; OLG Oldenburg FamRZ 2011, 1076; OLG Brandenburg StAZ 2011, 333;… MünchKommBGB/Wellenhofer 6. Aufl. § 1599 Rn. 64; aA OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1054;… Staudinger/Rauscher BGB [2011] § 1599 Rn. 92 mwN;… Palandt/Brudermüller BGB 72. Aufl. Rn. 11).

    Zur Beseitigung eines unerwünscht langen Schwebezustandes dient wie bei der Anerkennung im Allgemeinen die Möglichkeit des Widerrufs gemäß § 1597 Abs. 3 BGB (OLG Köln FamRZ 2011, 651, 652; OLG Oldenburg FamRZ 2011, 1076, 1077).

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