Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 21.03.2011 - 6 UF 31/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 197 Abs 3 FamFG, § 1757 Abs 3 BGB
Adoptionsverfahren: Nachträgliche klarstellende Ergänzung eines Annahmebeschlusses zum Namen des Angenommenen - Deutsches Notarinstitut
FamFG § 197; BGB § 1757
Anforderungen an klarstellende nachträgliche Ergänzung des Annahmebeschlusses zum Familiennamen des Angenommenen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 197 Abs. 3; BGB § 1757 Abs. 3
Ergänzung des Annahmebeschlusses hinsichtlich des Namens des Angenommenen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ein grds. unabänderbarer Beschluss zur Adoption eines verheiratenen Erwachsenen kann im Hinblick auf die Beibehaltung des Familiennamens anstelle des neuen Geburtsnamens geändert werden; Voraussetzungen für eine nachträgliche Ergänzung des Annahmebeschlusses bzgl. des ...
Verfahrensgang
- AG Zweibrücken, 21.10.2010 - 2 F 86/10
- AG Zweibrücken, 25.11.2010 - 2 F 86/10
- OLG Zweibrücken, 21.03.2011 - 6 UF 31/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1411
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- OLG Frankfurt, 02.07.1992 - 20 W 207/92
Ehename des Angenommenen; Nachträgliche Ergänzung eines Antrags; Geburtsname; …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.03.2011 - 6 UF 31/11
Ungeachtet der grundsätzlichen Unanfechtbarkeit und Unabänderbarkeit des Beschlusses über die Annahme als Kind ist eine nachträgliche klarstellende Ergänzung dahin zulässig, dass es mangels einer Anschließung der Ehefrau des Angenommenen bei dem gemeinsamen Ehenamen verbleibt; dies kann auch im Wege der Beschwerde geltend gemacht werden (Anschluss OLG Frankfurt, 2. Juli 1992, 20 W 207/92, StAZ 1992, 378).Sie kann mithin auch im Wege der Beschwerde geltend gemacht werden (vgl. BayObLGZ 1978, 372, 377; OLG Frankfurt, StAZ 1992, 378;… Keidel/Engelhardt aaO Rdnr. 26;… Staudinger/Frank (2007), § 1757, Rdnr. 32).
- OLG Zweibrücken, 29.11.2000 - 3 W 255/00
Namensänderung bei Adoption Volljähriger - Beschwerde gegen Ablehnung - …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.03.2011 - 6 UF 31/11
Eine Beschwerde wird jedenfalls in den Fällen für statthaft gehalten, wenn eine Änderung des Namens betreffende Anträge zugleich mit dem Adoptionsdekret abgelehnt werden (vgl. PfälzOLG - 3. Zivilsenat - FamRZ 2001, 1733;… Keidel/Engelhardt aaO Rdnr. 24 m.w.N.). - BayObLG, 23.09.2004 - 1Z BR 80/04
Unterschiedliche Bestimmung des Geburtsnamens bei Kindesannahme ohne gemeinsamen …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.03.2011 - 6 UF 31/11
Ob dies auch für eine mit der Adoption einhergehende Namensbestimmung gilt, ist streitig (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 1010, 1011 m.w.N.). - LG Freiburg, 28.05.2002 - 4 T 238/01
Adoption: Kindesannahme bei unbekanntem Aufenthalt des Erzeugers; gerichtliche …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.03.2011 - 6 UF 31/11
Auch wenn es danach einer Entscheidung zum Ehenamen nicht bedarf, ist jedoch zu berücksichtigen, dass in der Praxis eine solche verlangt und auch getroffen wird (…vgl. Frank aaO;… Schulte-Bunert/Weinreich/Sieghörtner aaO Rdnr. 8;… Jansen/Sonnenfeld, FGG, 3. Aufl., § 56 e, Rdnr. 5; LG Freiburg, FamRZ 2002, 1647, 1648; ). - BayObLG, 01.12.1978 - BReg. 1 Z 77/78
Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.03.2011 - 6 UF 31/11
Sie kann mithin auch im Wege der Beschwerde geltend gemacht werden (vgl. BayObLGZ 1978, 372, 377; OLG Frankfurt, StAZ 1992, 378;… Keidel/Engelhardt aaO Rdnr. 26;… Staudinger/Frank (2007), § 1757, Rdnr. 32).
- OLG Stuttgart, 10.05.2017 - 4 U 208/16
Amtshaftung bei rechtswidriger Ermöglichung einer Erwachsenenadoption eines …
Dies konnte hier in vertretbarer Weise verneint werden, zumal in der obergerichtlichen Rechtsprechung zutreffend darauf hingewiesen wird, dass § 1769 BGB den Kindern des Annehmenden keineswegs den wirtschaftlichen Status quo garantiere und kein schützenswertes Interesse eines Erb- oder Pflichtteilsberechtigten an einer bestimmten Werthaltigkeit dieses Rechts bestehe (OLG München, NJW-RR 2011, 731, 733 = FamRZ 2011, 1411, 1413). - AG Steinfurt, 28.12.2022 - 10 F 298/22
Adoptionsverfahren - Anhörungsrüge des übergangenen Kindes des Annehmenden
Das Vorhandensein eigener Abkömmlinge der Annehmenden steht einer Adoption jedoch nicht grundsätzlich entgegen, dies gilt insbesondere wenn es sich nicht um leibliche Abkömmlinge, sondern um früher bereits angenommene Kinder handelt (OLG München, FamRZ 2011, 1411;… Nomos Kommentar BGB/Dahm, § 1769 BGB, Rn. 4;… Staudinger/Helms, § 1769 BGB, Rn. 11;… Erman/Teklote, § 1769 BGB, Rn. 2; aA.: BayObLG, FamRZ 1984, 419;… Münchner Kommentar BGB/Maurer, § 1769, Rn. 19).Jedoch müssen grundsätzlich vorhandene (Adoptiv-)Kinder hinnehmen, dass durch die Adoption weitere gleichrangige Erbberechtigte hinzukommen, denn dies ist die regelmäßig Konsequenz einer zulässigen Volljährigenadoption nicht kinderloser Annehmender (OLG München, FamRZ 2011, 1411); die Annehmenden könnten auch ähnlich letztwillig verfügen, ohne dass die Kinder intervenieren könnten (OLG München, FamRZ 2020, 519;… Erman/Teklote, § 1769 BGB, Rn. 3).
- OLG Hamm, 29.12.2015 - 14 UF 148/15
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Führung des Namens des Annehmenden durch …
Insbesondere hat der Senat mangels einer zulässigen Beschwerde nicht darüber zu befinden, ob im Wege einer Ergänzung der Tenor des angefochtenen Beschlusses dahingehend klarzustellen ist, dass der Ehename des Beteiligten zu 3) unverändert bleibt (vgl. dazu: OLG Zweibrücken in FamRZ 2011, 1411). - OLG Brandenburg, 14.07.2026 - 13 UF 105/25
Voraussetzungen für eine Annahme der Anzunehmenden als volljähriges Kind durch …
Wirtschaftliche Nachteile, die ein leibliches Kind eines Annehmenden durch die Verringerung seines Erbteils oder aufgrund etwaiger Unterhaltsverpflichtungen des Annehmenden gegenüber dem Anzunehmenden regelmäßig erfährt, können der sittlichen Rechtfertigung der Annahme dann entgegenstehen, wenn diese Nachteile ein unverhältnismäßiges Ausmaß annehmen oder etwa der Annehmende bereits in der Vergangenheit seine wirtschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinem leiblichen Kind verletzt hat (OLG München FamRZ 2011, 1411;… BeckOGK/Löhnig, 1.5.2026, § 1769 BGB Rn. 13). - OLG Oldenburg, 28.11.2018 - 11 UF 116/18
Abgrenzung; Adoption; Aufhebungsantrag; fehlende Geschäftsfähigkeit; …
Sie ist grundsätzlich nur dann anzunehmen, wenn der Entscheidung jegliche rechtliche Grundlage fehlt oder wenn sie eine der Rechtsordnung ihrer Art nach unbekannte Rechtsfolge ausspricht (…vgl. etwa Engelhardt in: Keidel FamFG, 19. Auflage 2017, § 197 Rn 25;… Götz in: Palandt BGB, 77. Auflage 2018, § 1759 Rn 1; OLG Hamm, Beschluss vom 30.04.2014, 15 W 358/13; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.03.2011, 6 UF 31/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.10.2007, 3 Wx 179/07; BayOBLG, Beschluss vom 12.06.2002, 1Z BR 56/01).
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