Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
| Abschnitt 5 - Verfahren in Adoptionssachen (§§ 186 - 199) |
(1) 1In einem Beschluss, durch den das Gericht die Annahme als Kind ausspricht, ist anzugeben, auf welche gesetzlichen Vorschriften sich die Annahme gründet. 2Wurde die Einwilligung eines Elternteils nach § 1747 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht für erforderlich erachtet, ist dies ebenfalls in dem Beschluss anzugeben.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 wird der Beschluss mit der Zustellung an den Annehmenden, nach dem Tod des Annehmenden mit der Zustellung an das Kind wirksam.
(3) 1Der Beschluss ist nicht anfechtbar. 2Eine Abänderung oder Wiederaufnahme ist ausgeschlossen.
gesetzes
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 197 FamFG
78 Entscheidungen zu § 197 FamFG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 05.08.2022 - 1 BvR 2329/21
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der ...
- OLG Brandenburg, 25.10.2024 - 13 UF 41/24
Anhörungsrecht eines leiblichen Kindes im Adoptionsverfahren; Erfordernis ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 26.02.2026 - 13 WF 48/25
Erfolgreiche Beschwerde wegen Anspruchs des Beschwerdeführers als Anzunehmender ...
- OLG Brandenburg, 26.02.2026 - 13 WF 48/25
- OLG Hamm, 20.11.2020 - 7 UF 142/20
Erwachsenenadoption; Änderung des Geburtsnamens; Ehename; Anfechtbarkeit des ...
- BGH, 27.05.2020 - XII ZB 54/18
Anerkennungsfähigkeit einer ausländischen Volljährigenadoption
- OLG München, 11.05.2023 - 30 UF 287/23
Voraussetzungen der Berichtigung eines Adoptionsbeschlusses wegen Unrichtigkeit
Zum selben Verfahren:
- AG Landsberg/Lech, 25.01.2023 - 1 F 630/16
Elektronisches Dokument, Beschwerdefrist, Elektronischer Rechtsverkehr, Aufgabe ...
- BGH, 27.03.2024 - XII ZB 237/23
Beschwerdeberechtigung im Verfahren zur Berichtigung eines Adoptionsbeschlusses
- AG Landsberg/Lech, 25.01.2023 - 1 F 630/16
- BGH, 13.05.2020 - XII ZB 427/19
Vereinbarkeit mit dem von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 28.08.2019 - 15 UF 184/19
Volljährigenadoption: Beschwerde gegen die Ablehnung einer Beibehaltung des ...
- OLG Stuttgart, 28.08.2019 - 15 UF 184/19
Querverweise
Auf § 197 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG)
- § 6 (Zuständigkeit und Verfahren)