Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
| Abschnitt 5 - Verfahren in Adoptionssachen (§§ 186 - 199) |
Das Gericht weist den Antrag auf Annahme als Kind zurück, wenn die gemäß § 9a des Adoptionsvermittlungsgesetzes erforderlichen Bescheinigungen über eine Beratung nicht vorliegen.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) vom 12.02.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.04.2021 | Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) | 12.02.2021 |
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Rechtsprechung zu § 196a FamFG
3 Entscheidungen zu § 196a FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 12.12.2023 - 2 UF 33/23
Stiefkindadoption trotz Leihmutterschaft möglich
- OLG Brandenburg, 03.01.2022 - 9 UF 206/21
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrages auf Adoption; Voraussetzungen ...
- AG Essen, 13.10.2021 - 108a F 112/21