Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 13.07.2011 - 11 UF 3/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VersAusglG § 20 Abs. 1
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung der vom ausgleichspflichtigen Ehegatten zu erbringenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich; Abänderung einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente
Verfahrensgang
- AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 16.12.2010 - 1 F 1085/10
- OLG Stuttgart, 13.07.2011 - 11 UF 3/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1870
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- OLG Stuttgart, 10.08.2010 - 11 UF 150/10
Versorgungsausgleich: Ermittlung des Ehezeitanteils aus der Pensionszusage eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.07.2011 - 11 UF 3/11
Die hiergegen erhobene Beschwerde des geschiedenen Ehemannes wurde durch Beschluss des Senats vom 10.08.2010, auf dessen Inhalt Bezug genommen wird, zurückgewiesen (Bl. 80/87 d. A. 11 UF 150/10 - AG Stuttgart-Bad Cannstatt 1 F 1073/09).Diese Änderung konnte der Antragsteller in dem vorausgegangenem Verfahren des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt - 1 F 1073/09 - (OLG Stuttgart 11 UF 150/10) nicht mit Erfolg geltend machen, da in dem vor dem 01.09.2009 eingeleiteten Verfahren noch das bisherige materielle Recht und Verfahrensrecht anzuwenden war.
- BGH, 02.02.2011 - XII ZB 133/08
Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Ausgleich degressiver Bestandteile …
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.07.2011 - 11 UF 3/11
Erst nach Abschluss des vorausgegangenen Verfahrens hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 02.02.2011- XII ZB 133/08 - (FamRZ 2011, 706) seine bisherige Rechtsprechung, welche die vom ausgleichspflichtigen Ehegatten zu erbringenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge unberücksichtigt gelassen hat, aufgegeben. - BGH, 04.07.2007 - XII ZB 5/05
Schuldrechtlicher Ausgleich einer betrieblichen Altersversorgung
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.07.2011 - 11 UF 3/11
Dies stellt gegenüber der bis zum 31.08.2009 geltenden Rechtslage (zuletzt BGH FamRZ 2007, 1545) eine wesentliche Rechtsänderung im Sinne des § 48 FamFG dar (Borth, Aktuelle Probleme des reformierten Versorgungsausgleichs, FamRZ 2010, 1210, 1215).
- OLG Hamm, 22.04.2013 - 10 UF 159/12
Durchführung des Versorgungsausgleichs; Berechnung der Ausgleichsrente gem. § 20 …
Die Beiträge zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind im Rahmen des § 20 Abs. 1 S. 2 VersAusglG auch dann zu berücksichtigen, wenn das Renteneinkommen des Ausgleichspflichtigen die Beitragsbemessungsgrenzen überschreitet (entgegen OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 1870, 1871f).Zu den Aufwendungen, die den Sozialversicherungsbeiträgen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen, gehören insbesondere die Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung (…vgl. BT-Drucks. 16/11903, S. 55; vgl. auch: OLG Frankfurt, FamRZ 2012, 1727 bei juris Langtext Rn 34; OLG Bremen, FamRZ 2012, 1723, 1724f; OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 1870, 1871).
Streitig ist, ob die Sozialversicherungsbeiträge bzw. die Aufwendungen für eine private Kranken- und Pflegeversicherung auch dann - ganz oder teilweise - abzuziehen sind, wenn die Versorgungsbezüge auch nach Abzug des Ausgleichswertes die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6, 7 SGB V überschreiten und sich der für den Ausgleichspflichtigen zu zahlende Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung ohne Berücksichtigung des Ausgleichswertes rechnerisch nicht reduzieren würde (für einen anteiligen Abzug: OLG Oldenburg, FamRZ 2012, 1718, bei juris Langtext Rn 22f;… Borth, a.a.O., Rn 763; ders., in: FamRZ 2011, 1872;… Gutdeutsch, in: Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar zum BGB, Stand: 01.08.2012, § 20 VersAusglG Rn 5a;… Roggatz, in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 20 VersAusglG Rn 21; gegen einen Abzug der Beiträge: OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 1870, 1871f).
- BGH, 09.12.2015 - XII ZB 586/13
Versorgungsausgleich: Bewertungsstichtag bei einer laufenden, schuldrechtlich …
Rn. 48 bb) Teilweise wird vertreten, dass Aufwendungen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung überhaupt nicht im Sinne von § 20 Abs. 1 Satz 2 VersAusglG auf den Ausgleichswert "entfallen", wenn dem Ausgleichspflichtigen selbst nach Zahlung einer ungekürzten schuldrechtlichen Ausgleichsrente insgesamt noch Bruttoalterseinkünfte verbleiben, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Beitragsbemessungsgrenze) des § 6 Abs. 7 SGB V liegen (OLG Stuttgart FamRZ 2011, 1870, 1871). - OLG Karlsruhe, 11.10.2018 - 20 UF 153/17
Anrechnung des ehezeitanteiligen Ruhensbetrags auf den ehezeitlichen Anteil des …
Zur Begründung hat es - in Anlehnung an eine Entscheidung des OLG Stuttgart vom 13.07.2011 - 11 UF 3/11 - darauf verwiesen, dass angesichts der Höhe der dem Antragsgegner von dem Kommunalen Versorgungsverband gewährten Versorgung (Sparkassenversorgung) auch unter Berücksichtigung des öffentlich-rechtlichen Teilausgleichs sowie der weiteren schuldrechtlichen Ausgleichsrente Einkünfte verblieben, welche deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherungen nach § 223 SGB V und damit zum Beispiel für das Jahr 2017 deutlich über 52.000,00 Euro pro Jahr lägen.Rn. 26 Teilweise wird - wie auch vom Amtsgericht - die Auffassung vertreten, dass die Aufwendungen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung überhaupt nicht im Sinne von § 20 Abs. 1 Satz 2 VersAusglG auf den Ausgleichswert "entfallen" (OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 1870 f.).
- OLG Köln, 03.01.2023 - 10 UF 53/21
Anforderungen an schuldrechtlichen Versorgungsausgleich Auswirkungen der …
Rn. 25 b. Diese Kosten einer privaten Krankenversicherung sind indes nur anteilig abzugsfähig, da sie - im Unterschied zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung - von der Höhe der Rente unabhängig sind (OLG Stuttgart, Beschl. v. 13.07.2011 - 11 UF 3/11, FamRZ 2011, 1870;… Beck Großkommentar-Fricke (Stand: 01.08.2022), § 20, Rn. 62;… Borth, Versorgungsausgleich in anwaltlicher und familiengerichtlicher Praxis, 9. Aufl. (2021), Kap. 4 C Rn. 49). - OLG Bremen, 23.02.2012 - 5 UF 76/11
Berücksichtigung von im Ausland anfallenden Einkommensteuern bei der Durchführung …
Hierzu gehören insbesondere Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung (OLG Stuttgart FamRZ 2011, 1870, 1871;… Borth a. a. O., Rn. 761), wie der Antragsgegner sie geltend macht. - OLG Oldenburg, 29.02.2012 - 11 UF 31/11
Durchführung des Versorgungsausgleichs bei einem die Beitragsbemessungsgrenze für …
Das OLG Stuttgart (OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 1870 ff.) ist der Auffassung, dass die Regelung des § 20 Abs. 1 Satz 2 VersAusglG an "die auf den Ausgleichswert entfallenden Sozialversicherungsbeiträge" anknüpfe, diese jedoch oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr anfielen.
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 11.04.2011 - 13 UF 205/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 18 Abs 1 VersAusglG, § 19 Abs 1 Nr 4 VersAusglG, § 19 Abs 2 Nr 1 VersAusglG, § 19 Abs 3 VersAusglG, § 20 VersAusglG
Familiensache: Versorgungsausgleich bei ausländischen Anrechten - ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mayen, 28.01.2011 - 8 F 181/10
- OLG Koblenz, 11.04.2011 - 13 UF 205/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1870
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Zweibrücken, 23.11.2012 - 6 UF 60/12
Versorgungsausgleich: Unbilligkeit bei mindestens gleich hohem Erwerb …
Das OLG Koblenz ist von Unbilligkeit im Sinne von § 19 Abs. 3 VersAusglG allein deshalb ausgegangen, weil die Höhe des ausländischen Anrechts nicht festgestellt werden konnte, da dann auch ein grundsätzlich möglicher teilweise Ausschluss nicht geprüft werden könne (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2011, 1870 ). - OLG Köln, 31.03.2020 - 10 UF 16/20 Die Beteiligten haben während der Ehe sowohl die Selbständigkeit als auch die resultierenden Einschränkungen in der Altersvorsorge mitgetragen und können bereits deshalb keine Unbilligkeit einwenden (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 11.04.2011 - 13 UF 205/11, FamRZ 2011, 1870; OLG Brandenburg, Beschl. v. 09.12.2013 - 10 UF 181/13, NZFam 2014, 220; OLG Hamm, Beschl. v. 14.10.2014 - 2 UF 91/14, FamRZ 2015, 580).
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