Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 19.08.2011 - 16 UF 140/11 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
BGB § 1626a; EuEheVO 2201/2003 Art. 8; EuEheVO 2201/2003 Art. 61; FGB (Bulgarien) Art. 68; KSÜ Art. 16; KSÜ Art. 53
Kindschaftsrecht; Zuständigkeit --> Zuständigkeit in Ehe- und Kindschaftssachen
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1963
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09
Elternrecht des Vaters
Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.08.2011 - 16 UF 140/11
Nach deutschem Recht tritt nach § 1626a BGB Alleinsorge der Kindesmutter ein, wenn, wie hier, eine gemeinsame Sorgerechtserklärung nicht errichtet wird; das BVerfG hat indessen durch Beschluss vom 21.7.2010 (FamRZ 2010, 1403) ergänzend zur Regelung des § 1626a I Nr. 1 BGB angeordnet, dass das FamG den nicht verheirateten Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.Das BVerfG hat durch Beschluss vom 21.7.2010 (aaO) ergänzend zur Regelung des § 1626 a I Nr. 1 BGB angeordnet, dass das FamG den nicht verheirateten Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.
- BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10
Sorgerecht - Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes (hier von …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.08.2011 - 16 UF 140/11
Hinsichtlich der Zuständigkeit geht die EuEheVO nach ihrem Art. 61 dem KSÜ vor (BGH, FamRZ 2011, 796 m.w.N. (IPRspr 2011-111)). - BGH, 20.12.1972 - IV ZB 20/72
Schutzmaßnahmen in einem elterlichen Gewaltverhältnis
Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.08.2011 - 16 UF 140/11
Da es vorliegend nicht um die Anerkennung oder Vollstreckung von Maßnahmen, sondern vielmehr um die Frage des anwendbaren Rechts geht, ist das KSÜ auf die zu treffende Entscheidung anzuwenden (BGH aaO mit Verweisung auf BGH, NJW 1973, 417 (IPRspr. 1972 Nr. 59b) für den vergleichbaren Fall des Inkrafttretens des MSA).
- OLG Karlsruhe, 05.03.2013 - 18 UF 298/12
Anzuwendendes Recht für Sorgerechtsregelung bei Auslandsberührung; Wandelbarkeit …
Rn. 18 In Hinblick darauf, dass sich das Sorgerechtsstatut sowohl nach Art. 16 Abs. 1 KSÜ als auch nach Art. 21 EGBGB nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes richtet, stellt sich die Frage der Rückwirkung des Art. 16 Abs. 1 KSÜ für die bis zum Inkrafttreten des Abkommens am 1.1.2011 abgeschlossenen Tatbestände zunächst nicht (offen gelassen BGH FamRZ 2011, 796 Tz. 39; OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 1963 Tz. 27).Rn. 24 Ob jedoch Art. 16 Abs. 3 KSÜ zur Anwendung gebracht werden kann, wenn sich - wie hier - der Aufenthaltswechsel des Kindes und somit der Verlust der sorgerechtlichen Position eines Elternteils bereits zu einer Zeit vollzogen hat, zu der das KSÜ in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht in Kraft getreten war, mit der Folge, dass nunmehr mit Inkrafttreten des Abkommens das gemeinsame Sorgerecht (wieder) auflebt, ist zweifelhaft (offen gelassen BGH FamRZ 2011, 796 Tz. 39 mit Anmerkung Rauscher NJW 2011, 2332; OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 1963 Tz. 27).
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