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Rechtsprechung
   OLG München, 28.07.2010 - 33 WF 1104/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23403
OLG München, 28.07.2010 - 33 WF 1104/10 (https://dejure.org/2010,23403)
OLG München, Entscheidung vom 28.07.2010 - 33 WF 1104/10 (https://dejure.org/2010,23403)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juli 2010 - 33 WF 1104/10 (https://dejure.org/2010,23403)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Scheidung innerhalb des Trennungsjahres: Ehelicher Treuebruch als unzumutbare Härte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Am Hochzeitstag einer anderen die Liebe erklärt - Verzicht auf Trennungsjahr?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Die "düpierte" Braut

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Untreue des Ehemannes rechtfertigt allein keine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 77
  • FamRZ 2011, 218
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (21)

  • OLG Düsseldorf, 01.03.1999 - 3 WF 47/99
    Auszug aus OLG München, 28.07.2010 - 33 WF 1104/10
    An die Ausfüllung dieses Begriffs sind strenge Anforderungen zu stellen (OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 286), was schon aus der doppelten Einschränkung "unzumutbar" und "Härte" folgt (…Neumann in Beck'scher Online-Kommentar, Hrsg: Bamberger/Roth, - Stand 1.1.2008 - § 1565 BGB Rn. 26).

    Nur dann, wenn die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft vor Ablauf des Trennungsjahres aufgrund schwerwiegender Umstände als ausgeschlossen angesehen werden kann, ist ein vorzeitiges Scheidungsbegehren weder missbräuchlich noch leichtfertig (OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 286).

    Rn. 13 Nicht jede Aufnahme einer außerehelichen Lebensgemeinschaft mit einem Dritten begründet die Unzumutbarkeit für den anderen Ehegatten, das Trennungsjahr abzuwarten (Johannsen/Henrich/Jaeger Rn. 69 in krit. Auseinandersetzung mit abw. Rechtsprechung, welche bei mehrmonatiger Aufnahme einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft bereits einen Härtegrund bejaht hat und demgegenüber mit Nachw. für eine engere, an der gesetzlichen Vorgabe der Einhaltung eines vollen Trennungsjahres orientierten Auslegung, z.B. OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 286, 287; OLG Köln FamRZ 1997, 24; OLG Schleswig NJW-RR 1989, 260, 261).

    Das verkennt die Beschwerdebegründung, welche offenbar die Entscheidung des OLG Düsseldorf in FamRZ 2000, 286 dahingehend verstehen will, dass bereits die Ausgeschlossenheit einer erneuten ehelichen Gemeinschaft ein vorzeitiges Scheidungsbegehren rechtfertigen könne.

  • OLG Stuttgart, 28.01.2002 - 15 WF 16/02

    Ehescheidung: Unzumutbare Härte für Fortsetzung der Ehe wegen Verletzung der …

    Auszug aus OLG München, 28.07.2010 - 33 WF 1104/10
    Treuebruch ist aber nicht automatisch, sondern nur bei Hinzutreten weiterer Umstände ein Grund für die Unzumutbarkeit (OLG Stuttgart FamRZ 2002, 1342; OLG Rostock NJW 2006, 3648).

    Rn. 12 Während in der früheren Rechtsprechung teilweise jeder Ehebruch als Grund anerkannt wurde (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1978, 27; OLG Stuttgart FamRZ 1977, 646, 647; OLG Hamm NJW 1978, 168; OLG München FamRZ 1978, 113;… weitere Nachw. bei Ey in MünchKommBGB 5. Aufl. 2010 § 1565 Rn. 110), wird seit langem zutreffend nur die Verletzung der Treuepflicht von langer Dauer oder zusammen mit zusätzlichen, tief greifenden, entwürdigenden Umständen als ein zur Scheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB ausreichender Grund angesehen (OLG Stuttgart FamRZ 2002, 1342; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 287; OLG Bremen FamRZ 1996, 489; OLG Köln FamRZ 2003, 1565;… Palandt/Brudermüller, BGB, 69. Aufl. 2010, Rn. 10;… Johannsen/Henrich/Jaeger Rn. 70, je zu § 1565 BGB; Weber NJW 2006, 3039, 3040;… enger Staudinger/Rauscher BGB [2004] § 1565 Rn. 170).

    Deshalb müssen weitere Umstände wie etwa die Darstellung in der Öffentlichkeit (OLG Düsseldorf FamRZ 1986, 998) oder ein ehebrecherisches Verhältnis in der früheren Ehewohnung (OLG Saarbrücken FamRZ 2005, 809; OLG Köln FamRZ 1999, 723; OLG Brandenburg FamRZ 2004, 25; offen gelassen von OLG Köln FamRZ 1992, 319) hinzutreten, die es für den anderen Ehegatten geradezu als entwürdigendes Unrecht erscheinen lassen, wenn man ihn noch länger am Eheband festhalten wollte (OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1201, 1203; OLG Rostock NJW 2006, 3648, 3649; OLG Stuttgart FamRZ 2002, 1342;… Johannsen/Henrich/Jaeger Rn. 69).

  • BGH, 05.11.1980 - IVb ZR 538/80

    Auslegung der Härteklausel

    Auszug aus OLG München, 28.07.2010 - 33 WF 1104/10
    Rn. 10 Fehlt ein solcher Härtegrund, ist das erste Trennungsjahr auch dann abzuwarten, wenn das Scheitern der Ehe feststeht (Johannsen/Henrich/Jaeger a.a.O.unter Hinweis auf BGH FamRZ 1981, 127,129).

    Wesentlich ist, dass Umstände, auf welche die Unzumutbarkeit gestützt werden soll, vorliegen müssen, und zwar in der Person des anderen Ehegatten (von Heintschel-Heinegg in Handbuch des FA FamR, 7. Aufl. 2009, 2. Kap. Rn. 75, unter Hinw. auf BGH FamRZ 1981, 127, 129).

  • OLG Stuttgart, 17.09.2015 - 11 UF 76/15

    Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres: Aufnahme einer neuen Beziehung …

    Erst wenn besondere Begleitumstände hinzutreten, die Art und Weise des Ehebruches besonders verletzend und erniedrigend ist, kann ein Härtefallgrund vorliegen (…Münchener Kommentar/Ey, § 1365 BGB Rn. 110; BGH FamRZ 1981, 127; OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 286; OLG Stuttgart FamRZ 2002, 1342; OLG München FamRZ 2011, 218; OLG Rostock NJW 2006, 3648;… Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts, Kap. II Rn. 61).
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