Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 07.07.2010 - II-8 UF 14/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1361 Abs. 3, § 1579 Nr. 3
Bei Verschweigen von (auch geringfügigen) Einkünften trotz gezielter Nachfrage des Unterhaltsverpflichteten liegt Verwirkungstatbestand vor - RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Unterhaltspflicht - Verschweigen von Einkünften
- fr-blog.com
Unterhaltsverwirkung bei Verschweigen von Einkünften
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs durch Verschweigen von Einkünften durch den Unterhaltsberechtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Eigene Einkünfte verschwiegen - Unterhaltsanspruch verwirkt!
- arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)
Verwirkung des Ehegattenunterhalts wegen verschwiegener Einkünfte, auch wenn diese gering waren
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Verlust des Unterhaltsanspruchs bei Verschweigen eigener Einkünfte
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Im Prozess um Trennungsunterhalt vom Ehemann verschwieg die Ehefrau ihren Krankengeldzuschuss
- blogspot.com (Kurzinformation)
Auch das Verschweigen nur geringfügiger Einkünfte kann zur Verwirkung des Unterhalts führen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Konsequenzen des Verschweigens von Einkünften bei bestehenden Unterhaltsansprüchen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wer eigene Einkünfte verschweigt, gefährdet seinen Unterhaltsanspruch
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs durch Verschweigen von Einkünften durch den Unterhaltsberechtigten
Besprechungen u.ä.
- anwalt-wille.de (Entscheidungsbesprechung)
Teilverwirkung bei Verschweigen von geringfügigen Einkünften
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 225
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05
Bemessung der für den Unterhalt ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse
- OLG Hamm, 25.05.2023 - 4 UF 73/22
Abänderung eines gerichtlichen Unterhaltstitels betreffend die Zahlung …
Geringfügige Gehaltsveränderungen mögen ausreichen, wenn der Unterhaltsverpflichtete ausdrücklich danach fragt und dann regelrecht "angelogen" wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.07.2010 - 8 UF 14/10, FamRZ 2011, 225; OLG Schleswig, Beschluss vom 08.01.2007 - 15 UF 192/06, ZFE 2008, 154; OLG Hamm, Urteil vom 08.06.2006 - 4 UF 208/05, FamRZ 2007, 215).
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 19.08.2010 - 6 UF 23/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 1572 BGB, § 1578b Abs 2 S 1 BGB
Nachehelicher Unterhalt: Berechnung des Wohnvorteils; Begrenzung des Krankheitsunterhalts - ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 1572 ; BGB § 1578b
Berücksichtigung des Wohnwerts bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts; Begrenzung des Krankheitsunterhalts - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
EGBGB Art. 18; EUGVVO 44/2001 Art. 5; HUntÜ 2007 Art. 8
Ehe und andere familienrechtliche Lebens- und Risikogemeinschaften --> Unterhalt; Zuständigkeit --> Zuständigkeit in Ehe- und Kindschaftssachen - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berücksichtigung des Wohnwerts bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts; Begrenzung des Krankheitsunterhalts
Verfahrensgang
- AG Ottweiler, 01.02.2010 - 12 F 908/07
- AG Ottweiler, 28.04.2010 - 12 F 908/07
- OLG Saarbrücken, 19.08.2010 - 6 UF 23/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 225
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (17)
- BGH, 27.05.2009 - XII ZR 111/08
Dauer des nachehelichen Krankheitsunterhalts
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.08.2010 - 6 UF 23/10
Derartige Nachteile können sich nach § 1578 b Abs. 1 Satz 3 BGB vor allem aus der Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes, aus der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe sowie aus der Dauer der Ehe ergeben (BGH, FamRZ 2010, 538; FamRZ 2009, 1990; FamRZ 2009, 1207).Neben der Frage ehebedingter Nachteile sind daher auch andere Umstände zu berücksichtigen, wie etwa der Gesichtspunkt der nachehelichen Solidarität (BGH, FamRZ 2010, 1057; FamRZ 2009, 406; FamRZ 2009, 1207).
- BGH, 26.11.2008 - XII ZR 131/07
Abgrenzung von Krankheitsunterhalt und Aufstockungsunterhalt; Befristung des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.08.2010 - 6 UF 23/10
Ebenso ist anerkannt, dass eine Befristung oder Begrenzung des Unterhaltsanspruchs auch in Betracht kommt, wenn der Ehegatte, wie vorliegend, einen Anspruch auf Unterhalt wegen Krankheit nach § 1572 BGB hat (BGH, FamRZ 2009, 406; OLG Frankfurt, FamRZ 2009, 526; OLG Braunschweig, FamRZ 2008, 999;… Eschenbruch, a.a.O., Kap. 1, Rz. 293).Neben der Frage ehebedingter Nachteile sind daher auch andere Umstände zu berücksichtigen, wie etwa der Gesichtspunkt der nachehelichen Solidarität (BGH, FamRZ 2010, 1057; FamRZ 2009, 406; FamRZ 2009, 1207).
- OLG Frankfurt, 19.08.2008 - 3 UF 347/06
Nachehelichenunterhalt: Beschränkung und Befristung von Krankheitsunterhalt bei …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.08.2010 - 6 UF 23/10
Dabei kommt es in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob die Krankheit ehebedingt ist (BGH, FamRZ 2010, 629; OLG Frankfurt, FamRZ 2009, 526; OLG Braunschweig, FamRZ 2008, 899;… Eschenbruch, Der Unterhaltsprozess, 5. Aufl., Kap. 1, Rz. 293).Ebenso ist anerkannt, dass eine Befristung oder Begrenzung des Unterhaltsanspruchs auch in Betracht kommt, wenn der Ehegatte, wie vorliegend, einen Anspruch auf Unterhalt wegen Krankheit nach § 1572 BGB hat (BGH, FamRZ 2009, 406; OLG Frankfurt, FamRZ 2009, 526; OLG Braunschweig, FamRZ 2008, 999;… Eschenbruch, a.a.O., Kap. 1, Rz. 293).
- BGH, 13.07.1988 - IVb ZR 96/87
Ehegatte - Gesamtschuldnerausgleich - Güterrechtliche Vorschriften - Tilgung …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.08.2010 - 6 UF 23/10
Nachdem so der Verbleib des Geldes weiter im Unklaren bleibt, bestehen keine Bedenken dagegen, der auf den Grundsatz, wonach unterhaltsrechtlich Vermögen möglichst nutzbringend einzusetzen ist (BGH, FamRZ 1988, 1031; FamRZ 1988, 145), gestützten Auffassung des Familiengerichts zu folgen, und der Klägerin einen entsprechenden Zinsertrag zuzurechnen.Der sich daraus ergebende Wohnvorteil hat teilweise die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt und ist insoweit daher bereits bei der Bedarfsbemessung zu berücksichtigen; anders ist es jedoch, soweit der Wohnvorteil darauf beruht, dass die Wohnung nach der Scheidung mit nicht eheprägenden Mitteln erworben wurde (BGH, FamRZ 1988, 1031;… Wendl/Gerhardt, a.a.O., § 1, Rz. 367 a).
- BGH, 30.06.2010 - XII ZR 9/09
Nachehelicher Unterhalt: Befristung des Krankheitsunterhalts; ehebedingter …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.08.2010 - 6 UF 23/10
Rn. 51 Ob nach diesen Grundsätzen die Verletzung der Klägerin, die sie bei der Verpuffung von Spiritus anlässlich eines gemeinsamen Grillabends am 17. September 2002 erlitt, als ein ehebedingter Nachteil angenommen werden kann, erscheint eher zweifelhaft, weil die Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit der Klägerin nicht auf einer bewussten Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse durch die Parteien beruht, sondern eher zufällig, gleichsam schicksalhaft während der Ehe entstanden ist (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 30 Juni 2010, XII ZR 9/09). - BGH, 14.10.2009 - XII ZR 146/08
Bemessungkriterien für die Festlegung des angemessenen Lebensbedarfs eines …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.08.2010 - 6 UF 23/10
Derartige Nachteile können sich nach § 1578 b Abs. 1 Satz 3 BGB vor allem aus der Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes, aus der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe sowie aus der Dauer der Ehe ergeben (BGH, FamRZ 2010, 538; FamRZ 2009, 1990; FamRZ 2009, 1207). - BGH, 28.04.2010 - XII ZR 141/08
Nachehelicher Unterhaltsanspruch: Befristung des rückständigen und laufenden …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.08.2010 - 6 UF 23/10
Neben der Frage ehebedingter Nachteile sind daher auch andere Umstände zu berücksichtigen, wie etwa der Gesichtspunkt der nachehelichen Solidarität (BGH, FamRZ 2010, 1057; FamRZ 2009, 406; FamRZ 2009, 1207). - BGH, 27.01.2010 - XII ZR 100/08
Nachehelicher Unterhalt: Maßgeblichkeit der Feststellungen im Vorprozess zur …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.08.2010 - 6 UF 23/10
Derartige Nachteile können sich nach § 1578 b Abs. 1 Satz 3 BGB vor allem aus der Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes, aus der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe sowie aus der Dauer der Ehe ergeben (BGH, FamRZ 2010, 538; FamRZ 2009, 1990; FamRZ 2009, 1207). - BGH, 09.07.1986 - IVb ZR 39/85
Zeitliche Begrenzung und Bemessung des eheangemessenen Unterhalts
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.08.2010 - 6 UF 23/10
Demgemäß erscheint es keineswegs unbillig, wenn die Folgen des Unfalls nicht allein von der Klägerin getragen werden müssen, sondern von den Parteien gleichsam als Schicksalsgemeinschaft (…vgl. hierzu OLG Braunschweig, a. a. O.; siehe auch BGH, FamRZ 1986, 886). - OLG Braunschweig, 29.01.2008 - 3 UF 53/07
Wirksamkeit einer Prozesserklärung bzgl. des Anerkenntnisses von …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.08.2010 - 6 UF 23/10
Ebenso ist anerkannt, dass eine Befristung oder Begrenzung des Unterhaltsanspruchs auch in Betracht kommt, wenn der Ehegatte, wie vorliegend, einen Anspruch auf Unterhalt wegen Krankheit nach § 1572 BGB hat (BGH, FamRZ 2009, 406; OLG Frankfurt, FamRZ 2009, 526; OLG Braunschweig, FamRZ 2008, 999;… Eschenbruch, a.a.O., Kap. 1, Rz. 293). - BGH, 05.03.2008 - XII ZR 22/06
Keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zu Lasten des …
- BGH, 28.03.2007 - XII ZR 21/05
Berücksichtigung des Wohnvorteils und von Zins und Tilgung für die Ehewohnung …
- BGH, 16.12.2009 - XII ZR 50/08
Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich …
- BGH, 01.12.2004 - XII ZR 75/02
Berücksichtigung steuerrechtlicher Verluste aus Grundbesitz bei der Bemessung des …
- BGH, 17.02.2010 - XII ZR 140/08
Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts: Kompensation …
- BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 81/86
Berücksichtigung nach Scheidung eintretender Einkommensminderungen; Bemessung des …
- BGH, 13.12.2000 - XII ZR 278/98
nach Polen ausgewiesene Ehefrau - § 1361 BGB, Anwendung von Art. 4 Abs. 1 UÜbk. …
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 13.09.2010 - II-7 UF 69/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
BGB § 1579 Nr. 2
Auslegung eines Ehevertrages;Verwirkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs; Begriff des eheähnlichen Zusammenlebens - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- blogspot.com (Kurzinformation)
Voraussetzungen einer verfestigten Lebensgemeinschaft im Sinne von § 1579 Nr. 2. BGB
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auslegung eines Ehevertrages; Verwirkung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs; Begriff des eheähnlichen Zusammenlebens
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 225
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.10.2001 - XII ZR 284/99
Versagung des nachehelichen Unterhalts wegen Aufnahme einer Beziehung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2010 - 7 UF 69/10
Danach ist eine eheähnliche Partnerschaft, welche zur Verwirkung führt, zu unterscheiden von einer bewusst von beiden Partnern auf Distanz gelebten Beziehung, da letztere keine Verwirkung auslöst (BGH FamRZ 2002, 23).
- OLG Saarbrücken, 11.05.2017 - 6 UF 32/17
Nachehelicher Unterhalt: Begrenzung des Aufstockungsunterhalts bei Zusammenleben …
Dabei kann allerdings eine allein subjektiv in Anspruch genommene Distanz zu dem neuen Partner, die in der tatsächlichen Lebensgestaltung nicht zum Ausdruck kommt, keine Berücksichtigung finden (…BGH FamRZ 2002, 23, juris Rz. 22 a.E.; vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 225, juris Rz. 8;… OLG Zweibrücken FamRZ 2008, 1630, juris Rz. 27). - AG Neuss, 21.10.2019 - 48 F 316/10 Indizien dafür sind insbesondere gemeinsame Freizeitgestaltung und Urlaube, zusammen mit Familienangehörigen verbrachte Feiertage und Feste sowie ein gemeinsames Erscheinen in öffentlichen Anzeigen, vergleiche zum Ganzen Palandt, BGB 76 der Auflage 2017, § 1579 Rn. 11 ff., (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. September 2010 - II-7 UF 69/10 -, Rn. 7, juris).
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Rechtsprechung
| KG, 02.07.2010 - 13 UF 17/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1578b Abs 1 S 1 BGB, § 1578b Abs 2 BGB
Nachehelicher Unterhalt: Ehebedingte Nachteile bei einer freiberuflich tätigen Ehefrau - rechtsportal.de
BGB § 1587b Abs. 1; BGB § 1587b Abs. 2
Begriff der ehebedingten Nachteile i.S. von § 1587b - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Begriff der ehebedingten Nachteile i.S.v. § 1587b BGB
Verfahrensgang
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 07.12.2009 - 21 F 1804/09
- KG, 02.07.2010 - 13 UF 17/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 225
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.03.2009 - XII ZR 74/08
Zur Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts
Auszug aus KG, 02.07.2010 - 13 UF 17/10
Die Beklagte ist als Unterhaltsgläubigerin für die Verlängerung des Betreuungsunterhalts über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BGH FamRZ 2009, 1391, BGH FamRZ 2009, 770). - BGH, 17.06.2009 - XII ZR 102/08
Verlängerung des nachehelichen Betreuungsunterhalts über die Vollendung des …
Auszug aus KG, 02.07.2010 - 13 UF 17/10
Die Beklagte ist als Unterhaltsgläubigerin für die Verlängerung des Betreuungsunterhalts über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BGH FamRZ 2009, 1391, BGH FamRZ 2009, 770). - BGH, 16.04.2008 - XII ZR 107/06
Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts
Auszug aus KG, 02.07.2010 - 13 UF 17/10
Rn. 35 Der Kläger, der sich als Unterhaltsschuldner mit der Befristung auf eine prozessuale Einwendung beruft, trägt die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der für eine Befristung sprechenden Tatsachen (vgl. BGH FamRZ 2010, 875; FamRZ 2008, 134 und FamRZ 2008, 1325). - BGH, 24.03.2010 - XII ZR 175/08
Nachehelicher Unterhalt: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für …
Auszug aus KG, 02.07.2010 - 13 UF 17/10
Rn. 35 Der Kläger, der sich als Unterhaltsschuldner mit der Befristung auf eine prozessuale Einwendung beruft, trägt die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der für eine Befristung sprechenden Tatsachen (vgl. BGH FamRZ 2010, 875; FamRZ 2008, 134 und FamRZ 2008, 1325). - BGH, 14.11.2007 - XII ZR 16/07
Darlegungs- und Beweislast bei Begehren auf Befristung oder Beschränkung der …
Auszug aus KG, 02.07.2010 - 13 UF 17/10
Rn. 35 Der Kläger, der sich als Unterhaltsschuldner mit der Befristung auf eine prozessuale Einwendung beruft, trägt die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der für eine Befristung sprechenden Tatsachen (vgl. BGH FamRZ 2010, 875; FamRZ 2008, 134 und FamRZ 2008, 1325).
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