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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.12.2010 - 5 WF 329/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,28773
OLG Frankfurt, 20.12.2010 - 5 WF 329/10 (https://dejure.org/2010,28773)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.12.2010 - 5 WF 329/10 (https://dejure.org/2010,28773)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Dezember 2010 - 5 WF 329/10 (https://dejure.org/2010,28773)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 661
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2020 - L 32 AS 505/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - keine Bewilligung für …

    Damit fehlt auch der nicht fristgebundenen allgemeinen (echten) Leistungsklage nicht das Rechtsschutzbedürfnis bei gleichzeitig gestelltem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. Bundesgerichtshof - BGH -, Urteil vom 14. März 1979 - IV ZR 98/78, Rdnrn. 6 und 9, zitiert nach juris, abgedruckt in NJW 1979, 1508; Oberlandesgericht - OLG - Hamm…, Beschluss vom 19. Januar 2011 - II-10 WF 201/10, Rdnr. 3, zitiert nach juris, m. w. N.; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 5 WF 329/10, Rdnr. 2, zitiert nach juris).

    Soweit vertreten wird, eines Grundes bedürfe es nicht, um beide Verfahren nebeneinander zu führen (OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 5 WF 329/10, Rdnr. 3, zitiert nach juris; OLG Frankfurt/Main…, Beschluss vom 19. September 2007 - 11 W 48/07, Rdnr. 8, zitiert nach juris) vermag der Senat dem nicht zu folgen, denn damit wird außer Acht gelassen, dass ein vernünftig abwägender Bürger kostenverursachende Verfahren ohne zusätzlichen Nutzen meidet.

  • LSG Schleswig-Holstein, 26.03.2026 - L 6 AS 53/22

    Allg. RSB einer zeitgleich zum Antrag auf eA erhobenen Leistungsklage; …

    Damit fehlt auch der nicht fristgebundenen allgemeinen (echten) Leistungsklage nicht das Rechtsschutzbedürfnis bei gleichzeitig gestelltem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. Bundesgerichtshof - BGH -, Urteil vom 14. März 1979 - IV ZR 98/78, Rdnrn. 6 und 9, zitiert nach juris, abgedruckt in NJW 1979, 1508; Oberlandesgericht - OLG - Hamm…, Beschluss vom 19. Januar 2011 - II-10 WF 201/10, Rdnr. 3, zitiert nach juris, m. w. N.; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 5 WF 329/10, Rdnr. 2, zitiert nach juris).".
  • OLG Hamm, 07.11.2013 - 4 WF 242/13

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für ein Gewaltschutzverfahren

    Rn. 14 Andererseits wird auch die Meinung vertreten, dass Verfahrenskostenhilfe einem Antragsteller im Hauptsacheverfahren nach §§ 1, 2 GewSchG nicht schon deshalb verweigert werden kann, weil er gleichzeitig ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingeleitet hat (OLG Hamm, Beschluss vom 9.12.2009, Aktenzeichen 10 WF 274/09; OLG München, Beschluss vom 14.2.2012, Aktenzeichen 26 WF 128/12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2010, Aktenzeichen 5 WF 329/10).
  • OLG München, 04.10.2011 - 2 WF 1551/11

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung eines …

    Während insbesondere bei Gewaltschutzverfahren die Mutwilligkeit vereinzelt bejaht worden ist, wenn effektiver Rechtsschutz bereits durch die einstweilige Anordnung erreicht wurde (so OLG Zweibrücken FamRZ 2010, 666; OLG Celle FamRZ 2010, 1586; a.A. OLG Hamm FamRZ 2010, 825), wird auch vertreten, dass die parallele Rechtsverfolgung in der Regel nicht mutwillig sei (OLG Frankfurt/M FamRZ 2011, 661) und die Wahlmöglichkeit der Verfahrensautonomie der Beteiligten entspreche (OLG Jena FamRZ 2011, 491).
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