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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 24.09.2010 - 23 UF 607/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,26239
OLG Dresden, 24.09.2010 - 23 UF 607/10 (https://dejure.org/2010,26239)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.09.2010 - 23 UF 607/10 (https://dejure.org/2010,26239)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. September 2010 - 23 UF 607/10 (https://dejure.org/2010,26239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Stollberg - 4 F 58/09
  • OLG Dresden, 24.09.2010 - 23 UF 607/10

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 813
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 14.06.2010 - 23 UF 239/10

    Versorgungsausgleich; Geringfügigkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 24.09.2010 - 23 UF 607/10
    Der Senat ist zur Abänderung befugt, auch wenn die Verfahrensbeteiligten diesen Teil der Entscheidung nicht zum Beschwerdegegenstand erhoben haben, weil der Versorgungsausgleich von Amts wegen durchzuführen ist (Senat, Beschluss vom 14.06.2010, 23 UF 239/10, juris, Rn. 18 f.).
  • OLG Dresden, 02.06.2010 - 23 UF 212/10

    Versorgungsausgleich; Geringügigkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 24.09.2010 - 23 UF 607/10
    Es ist deshalb im Regelfall nicht angebracht, die beiden Teile der Anwartschaft im Rahmen des § 18 VersAusglG gesondert zu betrachten (OLG Celle, Beschluss vom 04.03.2010, Az.: 10 UF 2/08, juris,Rn.20; Senat, Beschluss vom 02.06.2010, 23 UF 212/10, juris, Rn. 11).
  • OLG Brandenburg, 29.07.2008 - 10 UF 2/08

    Trennungsunterhalt: Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen der Zuwendung zu …

    Auszug aus OLG Dresden, 24.09.2010 - 23 UF 607/10
    Es ist deshalb im Regelfall nicht angebracht, die beiden Teile der Anwartschaft im Rahmen des § 18 VersAusglG gesondert zu betrachten (OLG Celle, Beschluss vom 04.03.2010, Az.: 10 UF 2/08, juris,Rn.20; Senat…, Beschluss vom 02.06.2010, 23 UF 212/10, juris, Rn. 11).
  • OLG Jena, 22.11.2011 - 1 UF 346/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Umrechnung von im Beitrittsgebiet erworbenen …

    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des OLG Dresden, 24. September 2010, 23 UF 607/10 (FamRZ 2011, 813-814) an, dass die Umrechnung in Entgeltpunkte (Ost) nur für angleichungsdynamische Anwartschaften, nicht für regeldynamische Anwartschaften zu erfolgen hat.

    Rn. 23 Die Frage ist streitig, ob nach beamtenrechtlichen Vorschriften erworbene Anwartschaften - d.h. Anwartschaften nach dem Beamtenversorgungsgesetz als regeldynamische Anwartschaften (Entgeltpunkte West) auszugleichen sind unabhängig davon, ob sie im Beitrittsgebiet oder in den alten Bundesländern erworben worden sind (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2011, 813; OLG Rostock, FamRZ 2011, 1593; a.A.: OLG Brandenburg, FamRZ 2011, 38;… Palandt/Brudermüller, BGB, 70. Aufl. § 13 VersAusglG Rn. 6), worauf der Senat mit Verfügung vom 22.09.2011 hingewiesen hat.

    Rn. 27 Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des OLG Dresden (FamRZ 2011, 813-814) an, dass die Umrechnung in Entgeltpunkte (Ost) nur für angleichungsdynamische Anwartschaften, nicht für regeldynamische Anwartschaften zu erfolgen hat.

  • OLG Brandenburg, 17.12.2013 - 3 UF 78/13

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines Anrechts in der …

    Wenn aber nunmehr Beamte im Beitrittsgebiet eine Beamtenversorgung erworben haben, die regeldynamisch ist, besteht keine Veranlassung mehr für eine Umrechnung in Entgeltpunkte (Ost) (OLG Dresden, FamRZ 2011, 813).
  • OLG Brandenburg, 02.03.2020 - 9 UF 8/20

    Beschwerde in einer Versorgungsausgleichssache

    So findet seit 2010 die Umrechnung des zu begründenden Betrages allein in Entgeltpunkte und nicht mehr in Entgeltpunkte/Ost statt (vgl. näher Senat FamRZ 2012, 1646; OLG Rostock FamRZ 2011, 1593; OLG Dresden FamRZ 2011, 813;… Götsche/Rehbein/Breuers, Versorgungsausgleichsrecht, 3. Aufl. 2018, § 16 Rn. 19).
  • OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 9 UF 26/20

    Beschwerde gegen eine Entscheidung zu einem Versorgungsausgleich

    Nach einhelliger Meinung handelt es sich bei der allgemein gehaltenen Formulierung in § 16 Abs. 3 Satz 2 VersAusglG, die alle im Beitrittsgebiet erworbenen Anrechte erfasst, um ein Redaktionsversehen (vgl. dazu OLG Dresden FamRZ 2011, 813 OLG Rostock FamRZ 2011, 1593; OLG Jena, Beschluss vom 7. November 2011, Az. 2 UF 316/11; Brandenburgisches Oberlandesgericht, erkennender Senat, Beschluss vom 10. Januar 2012, Az. 9 UF 267/11; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 2. Familiensenat, Beschluss vom 30. Mai 2013, Az. 10 UF 45/11 Brandenburgisches Oberlandesgericht, 5. Familiensenat, Beschluss vom 17. Dezember 2013, Az. 3 UF 78/13;… Palandt/Brudermüller, BGB, 79. Aufl., § 16 VersAusglG Rdnr. 6;… Breuers in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 16 VersAusglG (Stand: 15.10.2019), Rdnr. 27).
  • OLG Jena, 07.11.2011 - 2 UF 316/11

    Versorgungsausgleich in Ost-West-Fällen: Behandlung angleichungsdynamischer …

    Der Senat folgt insoweit der Auffassung des OLG Dresden (Beschluss vom 24.9.2010 zum Az. 23 UF 607/10; a. A.: OLG Brandenburg, Beschluss vom 7.6.2010 zum Az. 9 UF 28/10;… Palandt/Brudermüller, BGB, 70. Aufl. § 13 VersAusglG Rn. 6).
  • OLG Naumburg, 26.09.2013 - 8 UF 44/13

    Versorgungsausgleich: Anspruch eines Beamten auf Widerruf oder eines Zeitsoldaten …

    Rn. 11 d) Die Bestimmung zu § 16 Abs. 3 Satz 2 VersAusglG, die eine Umrechnung in Entgeltpunkte (Ost) anordnet, ist zwar einschränkend dahin auszulegen, dass sie nur für im Beitrittsgebiet erworbene Anrechte gilt, die "angleichungsdynamisch" sind, und nicht für Anrechte, die zwar im Beitrittsgebiet erworben wurden, aber "regeldynamisch" geworden sind, etwa weil eine Anpassung der Anrechte an das Westniveau erfolgt ist (Palandt/Brudermüller, BGB, 72. Auflage, § 5 VersAusglG Rn 5 unter Bezugnahme auf OLG Jena, FamRZ 2012, 638 ff., wo auf OLG Dresden, FamRZ 2011, 813 f. verwiesen wird), und eine solche Anpassung ist beim Versorgungsausgleich auch dann noch - rückwirkend - zu berücksichtigen, wenn sie erst nach dem Ende der Ehezeit erfolgt ist, denn bei einer - gesetzlichen - Anpassung von Anrechten an das Westniveau handelt es sich um bloße "rechtliche Veränderungen" nach dem Ende der Ehezeit, die den Status des Ausgleichpflichtigen unberührt lassen, so dass nach dem Willen des Gesetzgebers eine Ausnahme vom Stichtagsprinzip (§ 5 Abs. 1 Vers-AusglG) gilt, es sich also um "Veränderungen" handelt, die auf die Ehezeit "zurückwirken" (§ 5 Abs. 2 VersAusglG;… Palandt/Brudermüller a.a.O., § 5 VersAusglG Rn 5 unter Bezugnahme auf BGH, FamRZ 2012, 941).
  • OLG Naumburg, 27.09.2013 - 8 UF 44/13

    Erstreckung des Versorgungsausgleichs auf das Recht eines Zeitsoldaten auf …

    d) Die Bestimmung zu § 16 Abs. 3 Satz 2 VersAusglG , die eine Umrechnung in Entgeltpunkte (Ost) anordnet, ist zwar einschränkend dahin auszulegen, dass sie nur für im Beitrittsgebiet erworbene Anrechte gilt, die "angleichungsdynamisch" sind, und nicht für Anrechte, die zwar im Beitrittsgebiet erworben wurden, aber "regeldynamisch" geworden sind, etwa weil eine Anpassung der Anrechte an das Westniveau erfolgt ist (Palandt/Brudermüller, BGB, 72. Auflage, § 5 VersAusglG Rn 5 unter Bezugnahme auf OLG Jena, FamRZ 2012, 638 ff. , wo auf OLG Dresden, FamRZ 2011, 813 f. verwiesen wird), und eine solche Anpassung ist beim Versorgungsausgleich auch dann noch - rückwirkend - zu berücksichtigen, wenn sie erst nach dem Ende der Ehezeit erfolgt ist, denn bei einer - gesetzlichen - Anpassung von Anrechten an das Westniveau handelt es sich um bloße "rechtliche Veränderungen" nach dem Ende der Ehezeit, die den Status des Ausgleichpflichtigen unberührt lassen, so dass nach dem Willen des Gesetzgebers eine Ausnahme vom Stichtagsprinzip (§ 5 Abs. 1 Vers-AusglG) gilt, es sich also um "Veränderungen" handelt, die auf die Ehezeit "zurückwirken" ( § 5 Abs. 2 VersAusglG ;… Palandt/Brudermüller a.a.O., § 5 VersAusglG Rn 5 unter Bezugnahme auf BGH, FamRZ 2012, 941 ).
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