Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 03.01.2012 - 10 WF 263/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1671
Voraussetzung der Aufhebung der gemeinsamen Sorge bei fehlendem Kontakt zwischen Kind und Vater - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Anforderungen an Änderung des gemeinsamen Sorgerechts
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Gemeinsames Sorgerecht
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei fehlendem Kontakt zwischen Kind und Vater
Verfahrensgang
- AG Lübeck, 28.11.2011 - 126 F 316/11
- OLG Schleswig, 03.01.2012 - 10 WF 263/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 520
- MDR 2012, 351
- FamRZ 2012, 1066
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OLG Dresden, 27.02.2002 - 10 UF 743/01
Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Desinteresse eines …
Auszug aus OLG Schleswig, 03.01.2012 - 10 WF 263/11
Dies allein ist allerdings für eine Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht ausreichend (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2002, Seite 973).
- OLG Köln, 28.03.2019 - 10 UF 18/19
Zulässigkeit der Abweichung von einem grundsätzlich nachvollziehbaren …
Der Kindeswille allein ist daher kein Grund, das gemeinsame Sorgerecht der Eltern aufzuheben, wenn nicht noch objektive Gründe des Kindeswohls dafür sprechen (OLG Schleswig, Beschl. v. 03.01.2012 - 10 WF 263/11, FamRZ 2012, 1066). - OLG Karlsruhe, 13.04.2015 - 18 UF 181/14
Elterliche Sorge: Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei vorliegender …
Rn. 35 aa) Die Erteilung einer Sorgerechtsvollmacht durch einen Elternteil rechtfertigt allein grundsätzlich nicht die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge (OLG Nürnberg…, Beschluss vom 04.07.2011 - 7 UF 346/11, MDR 2011, 1237, juris Rn. 95 ff.; AG Bremen…, Beschluss vom 01.02.2005 - 61 F 702/04, juris Rn. 11; AG Bonn…, Beschluss vom 11.09.2009 - 408 F 145/09, juris Rn. 11; a.A. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 03.01.2012 - 10 WF 263/11, FamRZ 2012, 1066, juris Rn. 8). - OLG Frankfurt, 17.04.2018 - 5 UF 42/18
Keine Entscheidung über Sorgerechtsvollmachten als milderes Mittel im …
Hierzu haben bereits Familiensenate anderer Oberlandesgerichte die Ansicht vertreten, dass Sorgerechtsvollmachten als milderes Mittel gegenüber einem Eingriff in das Sorgerecht nach § 1671 Abs. 1 Nr. 2 BGB anzusehen seien und deshalb die Voraussetzungen für die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu verneinen sei (vgl. OLG Stuttgart vom 7.1.2014 - 15 UF 285/13, juris; OLG Schleswig, ZKJ 2012, 228). - AG Bitterfeld-Wolfen, 16.04.2015 - 8 F 402/14
Elterliche Sorge für ein nichteheliches Kind: Übertragung der gemeinsamen …
Rn. 8 Die erforderliche Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft ist vor allem dann anzunehmen, wenn zu erwarten ist, dass beide Eltern in Sorgeangelegenheiten von erheblicher Bedeutung (§ 1687 Abs. 1 S 1) verständigungsbereit zusammenarbeiten können und wollen (BGH FamRZ 2011, 796, 798; FamRZ 2008, 592, 593; OLG Brandenburg FamRZ 2014, 1714; FamRZ 2014, 322; OLG Schleswig NJW-RR 2012, 520; OLG Hamm FamRZ 2012, 1064, 1065; FamRZ 2008, 1697, 1698; KG FamRZ 2011, 122, 123; FamRZ 2007, 754, 755; OLG Köln ZKJ 2011, 472; FamRZ 2008, 636, 637; OLG Dresden FamRZ 2007, 923 f; s auch OLG Brandenburg NotBZ 2011, 396 = FamFR 2011, 331). - OLG Saarbrücken, 21.01.2013 - 6 UF 8/13
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des …
Ob in dem Fall, dass ein Elternteil dem antragstellenden Elternteil bereits vor Verfahrenseinleitung eine umfassende Sorgeermächtigung erteilt hatte (dazu OLG Schleswig, FamRZ 2012, 1066 ), eine andere Gewichtung vorzunehmen sein kann, bedarf hier keiner Erörterung, nachdem die Ermächtigung vom Vater erst im Laufe des Verfahrens angeboten worden ist.
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 28.09.2011 - 17 UF 154/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 59 Abs. 1 FamFG; § 1643 Abs. 1 BGB; § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB; § 1828 BGB
Ideelle oder familiäre Interessen rechtfertigen in der Regel nicht die Genehmigung des für ein minderjähriges Kind wirtschaftlich unvorteilhaften Vertrages; Kriterien für die familiengerichtliche Genehmigung des Erwerbs und der Übertragung eines dem Kind gehörenden ... - Deutsches Notarinstitut
FamFG § 59 Abs. 1; BGB §§ 1643 Abs. 1, 1821 Abs. 1 Nr. 1, 1828
Voraussetzungen familiengerichtlicher Genehmigung bei Grundstückskaufvertrag; kein Beschwerderecht des von Vertretung ausgeschlossenen Elternteils - rechtsportal.de
Kriterien für die familiengerichtliche Genehmigung des Erwerbs und der Übertragung eines dem Kind gehörenden Grundstücks
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ideelle oder familiäre Interessen rechtfertigen in der Regel nicht die Genehmigung des für ein minderjähriges Kind wirtschaftlich unvorteilhaften Vertrages; Kriterien für die familiengerichtliche Genehmigung des Erwerbs und der Übertragung eines dem Kind gehörenden ...
Verfahrensgang
- AG Lüneburg, 06.07.2011 - 30 F 259/10
- OLG Celle, 28.09.2011 - 17 UF 154/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 73
- FamRZ 2012, 1066
- Rpfleger 2012, 144
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (9)
- OLG Bremen, 23.08.2010 - 5 W 24/10
Auszug aus OLG Celle, 28.09.2011 - 17 UF 154/11
Aber auch der Verzicht auf einen solchen - hypothetischen - Anspruch der Kindesmutter stellt indessen für die Betroffene keine adäquate wirtschaftliche Gegenleistung für die Übertragung des hälftigen Erbbaurechtsgrundstücks dar, zumal ein künftiger Ausgleichsanspruch nach Grund und Höhe auch maßgeblich davon abhängen wird, wie lange die Kindesmutter die Immobilie tatsächlich nutzen und dadurch die von ihr behaupteten Zuwendungen an der Vater der Betroffenen "abwohnen" konnte (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 23. August 2010 - 5 W 24/10 - veröffentlicht bei Juris [Tz. 17]). - BGH, 06.07.2011 - XII ZR 190/08
Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Ausgleichsanspruch nach einer …
Auszug aus OLG Celle, 28.09.2011 - 17 UF 154/11
Die auf diese rechtlichen Gesichtspunkte gestützten Rückforderungsansprüche gehen von dem gedanklichen Ausgangspunkt aus, dass einer erheblichen Zuwendung an den Partner regelmäßig die Erwartung zugrunde liegen wird, die nichteheliche Lebensgemeinschaft werde Bestand haben und der Zuwendende werde selbst auch selbst langfristig an dem betreffenden Vermögenswert teilhaben (vgl. zuletzt BGH Urteil vom 6. Juli 2011 - XII ZR 190/08 - NZG 2011, 984 [Tz. 19 und 35]). - OLG Bremen, 09.06.2011 - 5 U 50/10
Ausgleichsansprüche nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wegen …
Auszug aus OLG Celle, 28.09.2011 - 17 UF 154/11
Unabhängig davon, dass auch diese Zahlungen der Kindesmutter nicht nachgewiesen worden sind, gehört die regelmäßige (Mit-) Bedienung von Leistungsraten für das von dem anderen Partner aufgenommene Baudarlehen zur Finanzierung einer in dessen Alleineigentum stehenden und von den Partnern und deren gemeinsamen Kind gemeinsam genutzten Immobilie typischerweise zur Erfüllung des täglichen Lebensbedarfs der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, wenn sie nicht deutlich über das Maß dessen hinausgeht, was für die Anmietung vergleichbaren Wohnraums für die Partner und das gemeinsame Kind aufzuwenden gewesen wäre (vgl. OLG Bremen Beschluss vom 9. Juni 2011 - 5 U 50/10 - veröffentlicht bei Juris [Tz. 24]).
- BGH, 22.05.1986 - III ZR 237/84
Amtspflicht des Vormundschaftsrichters bei Erteilung einer …
Auszug aus OLG Celle, 28.09.2011 - 17 UF 154/11
Jedoch bedarf es einer besonders genauen Abwägung, ob rein ideelle Interessen es rechtfertigen, einen wirtschaftlich nicht vorteilhaften Vertrag zu genehmigen (BGH Urteil vom 22. Mai 1986 - III ZR 237/84 - NJW 1986, 2829, 2830). - OLG Hamm, 25.11.2008 - 2 UF 53/00
Zum familienrechtlichen Genehmigungserfordernis der Beteiligung eines …
Auszug aus OLG Celle, 28.09.2011 - 17 UF 154/11
Rn. 8 Im rechtlichen Ausgangspunkt hat das Familiengericht über die Genehmigungsanträge nach pflichtgemäßem Ermessen zu befinden; es ist aber insoweit gebunden, als es allein auf das Interesse des durch das Genehmigungserfordernis gesetzlich geschützte Minderjährigen und nicht darüber hinaus auch auf das Interesse sonstiger Dritter abstellen musste (OLG Hamm FamRZ 2001, 53;… Palandt/Diederichsen aaO § 1828 Rn. 8;… MünchKomm/Wagenitz aaO § 1828 Rn. 18), so dass insbesondere die von der Beschwerde hervorgehobenen Interessen der Kindesmutter ohne Belang sind. - OLG Rostock, 17.05.2006 - 3 W 137/05
Beschwerdeberechtigung im vormundschaftlichen Genehmigungsverfahren von nicht …
Auszug aus OLG Celle, 28.09.2011 - 17 UF 154/11
Bereits dies verdeutlicht, dass durch die Versagung der Genehmigung kein eigenes Recht des am Vertrag beteiligten Dritten im Sinne des § 59 Abs. 1 FamFG verletzt werden kann, weil es an der Unmittelbarkeit des Eingriffes in dessen subjektiven Rechte fehlt; ein bloß berechtigtes rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an der Genehmigungserteilung reicht nicht aus (vgl. OLG München MDR 2009, 1001; OLG Rostock NJW-RR 2006, 1229 f.; OLG Schleswig BtPrax 1994, 142, 143; OLG Frankfurt … - OLG München, 15.06.2009 - 33 Wx 79/09
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung durch einen …
Auszug aus OLG Celle, 28.09.2011 - 17 UF 154/11
Bereits dies verdeutlicht, dass durch die Versagung der Genehmigung kein eigenes Recht des am Vertrag beteiligten Dritten im Sinne des § 59 Abs. 1 FamFG verletzt werden kann, weil es an der Unmittelbarkeit des Eingriffes in dessen subjektiven Rechte fehlt; ein bloß berechtigtes rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an der Genehmigungserteilung reicht nicht aus (vgl. OLG München MDR 2009, 1001; OLG Rostock NJW-RR 2006, 1229 f.; OLG Schleswig BtPrax 1994, 142, 143; OLG Frankfurt … - BayObLG, 07.12.1988 - BReg. 1a Z 8/88
Versagung der Genehmigung einer Vereinbarung über den Ausgleich von …
Auszug aus OLG Celle, 28.09.2011 - 17 UF 154/11
Erforderlich ist allerdings eine Gesamtabwägung, in deren Rahmen neben rein materiellen Interessen unter Umständen im Rahmen der Zweckmäßigkeit auch ideelle oder familiäre Interessen des Kindes zu berücksichtigen sein können (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 540, 541). - OLG Schleswig, 10.05.1994 - 2 W 8/94
Genehmigung; Rechtsgeschäft; Vormundschaftsgericht; Verweigerung; …
Auszug aus OLG Celle, 28.09.2011 - 17 UF 154/11
Bereits dies verdeutlicht, dass durch die Versagung der Genehmigung kein eigenes Recht des am Vertrag beteiligten Dritten im Sinne des § 59 Abs. 1 FamFG verletzt werden kann, weil es an der Unmittelbarkeit des Eingriffes in dessen subjektiven Rechte fehlt; ein bloß berechtigtes rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an der Genehmigungserteilung reicht nicht aus (vgl. OLG München MDR 2009, 1001; OLG Rostock NJW-RR 2006, 1229 f.; OLG Schleswig BtPrax 1994, 142, 143; OLG Frankfurt …
- BGH, 02.12.2015 - XII ZB 283/15
Betreuungsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung: Beschwerde des …
Für diesen Ausnahmefall ist die Beschwerdeberechtigung des Vertragspartners gemäß § 59 Abs. 1 FamFG daher gegeben (allgM, vgl. etwa OLG Celle NJW-RR 2012, 73, 74; OLG München MDR 2009, 1001; BayObLG FamRZ 1995, 302; … - OLG Nürnberg, 16.12.2014 - 11 WF 1415/14
Genehmigungsfähigkeit einer Beteiligung eines Minderjährigen an einer …
Jedenfalls die Beschwerde im Namen des Kindes (str. für die Beschwerde im Namen der Eltern, vergl. OLG Celle FamRZ 2012, 1066, wenn diese gleichzeitig Vertragspartner sind) ist zulässig, weshalb der Senat auch annimmt, dass die Beschwerde im Namen des Kindes eingelegt wurde. - BGH, 09.01.2013 - XII ZB 334/12
Betreuungsgerichtliche Genehmigung der Überweisung eines Geldbetrages aus dem …
Denn im Falle zweifelhafter Forderungen entspricht es regelmäßig nicht dem Interesse des Betroffenen, Rückzahlungsansprüchen Folge zu leisten (vgl. OLG Celle FamRZ 2012, 1066, 1067).
- OLG Hamm, 18.03.2016 - 2 WF 170/15
Wirkungskreis des Ergänzungspfleger; Darlehensaufnahme; Umfang der …
Für den oder die Vertragspartner des zu genehmigenden Rechtsgeschäfts ergibt sich aus der Versagung oder Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung grundsätzlich keine Rechtsbeeinträchtigung (vgl. OLG Celle, FamRZ 2012, 1066ff, bei juris Langtext Rn 5; OLG Rostock, FamRZ 2006, 1630, bei juris Langtext Rn 20; OLG Schleswig, FamRZ 1995, 1208;… Lafontaine, in: jurisPK-BGB, a.a.O., § 1828 BGB Rn 10, 16, 117;… Veit, in: Staudinger, a.a.O., § 1828 BGB Rn 57, 61, 86f m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 09.11.2022 - 5 WF 77/22
Familiengerichtliche Genehmigung der Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf …
Neben rein materiellen Belangen sind unter Umständen auch ideelle oder familiäre Interessen der Kinder zu berücksichtigen (vgl. OLG Celle vom 28.09.2011 - 17 UF 154/11, FamRZ 2012, 1066, juris Rn. 8 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 07.02.2017 - 5 WF 292/16
Zur Beschwerdebefugnis nach § 59 FamFG
- OLG Frankfurt, 07.02.2017 - 16 WF 292/5
Zulässigkeit der Beschwerde einer Miterbin gegen die Ablehnung sorgerechtlicher …
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