Rechtsprechung
| OLG Hamm, 02.03.2012 - II-13 UF 169/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1361
Berechnung des Trennungsunterhalts; Umfang der Erwerbsobliegenheit des unterhaltsberechtigten Ehegatten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grundsätze zur Berechnung des Trennungsunterhalts; Umfang der Erwerbsobliegenheit des unterhaltsberechtigten Ehegatten
Verfahrensgang
- AG Bochum, 10.05.2011 - 61 F 355/10
- OLG Hamm, 02.03.2012 - II-13 UF 169/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 1734
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.03.2007 - XII ZR 163/04
Rechtsfolgen der Befristung eines durch Prozessvergleich titulierten …
Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2012 - 13 UF 169/11
Rn. 50 Abfindungen und sonstige einmalige Sonderzahlungen des Arbeitsgebers sind im Rahmen einer Unterhaltsberechnung einkommenserhöhend zu berücksichtigen, wenn und soweit ihnen Lohnersatzfunktion zukommt (vgl.BGH NJW 2007, 2249, 2253;… Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 8. Auflage, § 1 Rn.29).Sein Einkommen hieraus ist daher den Bezügen eines Beamten bei Freistellung (…dazu OLG Koblenz FamRZ 2008, 2281: keine Freistellung, zustimmend Wendl/Gerhardt, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 8. Auflage, § 4 Rn. 773), einer Abfindung (dazu BGH NJW 2007, 2249, 2253;… zustimmend Wendl/Dose, a.a.O., § 1 Rn.30;… Wendl/Dose-Gerhardt, a.a.O., § 4 Rn. 773, 776) oder Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld gleichzustellen.
- BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90
Anpassung eines gerichtlichen Unterhaltsvergleichs
Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2012 - 13 UF 169/11
Der Erwerbstätigenbonus soll nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1992, 1621, 1623) einerseits den mit einer Berufsausübung verbundenen höheren Aufwand ausgleichen und zugleich auch einen Anreiz für die Fortführung der Erwerbstätigkeit schaffen. - OLG Koblenz, 06.02.2008 - 9 UF 665/07
Berücksichtigung des Erwerbstätigenbonus bei Freistellung unter Fortzahlung der …
Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2012 - 13 UF 169/11
Sein Einkommen hieraus ist daher den Bezügen eines Beamten bei Freistellung (dazu OLG Koblenz FamRZ 2008, 2281: keine Freistellung, zustimmend Wendl/Gerhardt, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 8. Auflage, § 4 Rn. 773), einer Abfindung (dazu BGH NJW 2007, 2249, 2253;… zustimmend Wendl/Dose, a.a.O., § 1 Rn.30;… Wendl/Dose-Gerhardt, a.a.O., § 4 Rn. 773, 776) oder Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld gleichzustellen.
- OLG Hamm, 10.12.2013 - 2 UF 216/12
Dienstwagen zur privaten Nutzung erhöht unterhaltspflichtiges Einkommen
(a)Das Amtsgericht hat die Nachzahlung zutreffend nach dem In-Prinzip gewertet (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 07. Mai 2013 - 10 UF 1/13 - BeckRS 2013, 08480; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10. Mai 2012 - 10 UF 227/10 - BeckRS 2012, 11388; OLG Hamm, Urteil vom 02. März 2012 - II-13 UF 169/11 - NJOZ 2012, 1297).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 08.05.2012 - 2 WF 93/12 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 1734
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Koblenz, 21.06.2013 - 13 WF 522/13
Gerichtliches Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung in eine genetische …
Der Anspruch nach § 1598a Abs. 1 BGB ist bewusst niederschwellig ausgestaltet; er gilt unbefristet und ist an keine besonderen Voraussetzungen gebunden (im Anschluss an OLG Karlsruhe, 8. Mai 2012, 2 WF 93/12, FamRZ 2012, 1734 und OLG München, 14. Juni 2011, 33 UF 772/11, FamRZ 2011, 1878).Für eine erhebliche Beeinträchtigung des Kindeswohls i.S.v. § 1598a Abs. 3 BGB genügen daher nicht schon allgemein die Härte, die der Verlust des rechtlichen Vaters ohnehin mit sich bringt, oder kaum vermeidbare psychische Störungen, sondern nur außergewöhnliche Umstände, welche atypische, besonders schwerwiegende Folgen für das Kind auslösen (im Anschluss an OLG Karlsruhe, 8. Mai 2012, 2 WF 93/12, FamRZ 2012, 1734 und OLG Karlsruhe, 13. März 2012, 2 WF 39/12, zitiert nach juris).
Insbesondere besteht die Klärungsberechtigung unabhängig davon, ob der Berechtigte Kenntnis von Umständen hat, die gegen die Vaterschaft sprechen, und ist auch dann zu bejahen, wenn die Frist zur Vaterschaftsanfechtung für den Berechtigten bereits verstrichen ist (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 1734 und OLG München FamRZ 2011, 1878).
Rn. 12 Für eine erhebliche Beeinträchtigung genügen dabei nicht allgemein die Härte, die der Verlust des rechtlichen Vaters ohnehin mit sich bringt oder kaum vermeidbare psychische Störungen, sondern es geht darum, ob das Abstammungsverfahren aufgrund außergewöhnlicher Umstände atypische, besonders schwerwiegende Folgen für das Kind auslöst (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 1734 …und Beschluss vom 13. März 2012 - 2 WF 39/12 - zitiert nach Juris sowie MünchKomm-BGB/Wellenhofer 6. Aufl. 2012 § 1598a Rn. 17;… Palandt/Brudermüller BGB 72. Aufl. 2013 § 1598a Rn. 12).
- OLG Nürnberg, 13.03.2014 - 7 UF 187/14
Abstammungsverfahren: Erstreckung einer Abgeltungsklausel im Vergleich …
Er gilt unbefristet und unterliegt nicht der Verjährung (§ 194 Abs. 2 BGB;… BT-Drucks. 16/6561, S. 12; OLG Koblenz FamRZ 2014, 406; OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 1734; OLG München FamRZ 2011, 1878;… MüKo-Wellenhofer, BGB, 6. Aufl., § 1598 a Rn 5).
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