Rechtsprechung
| OLG Köln, 30.11.2011 - I-2 Wx 122/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1933
Voraussetzungen des Wegfalls des Ehegattenerbrechts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für einen Wegfall des Ehegattenerbrechts
Verfahrensgang
- AG Aachen, 05.04.2011 - 74 O VI 266/10
- OLG Köln, 30.11.2011 - I-2 Wx 122/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 1755
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- OLG Saarbrücken, 24.08.2010 - 5 W 185/10
Ausschluss des Ehegattenerbrechts: Nichtbetreiben des Ehescheidungsverfahrens
Auszug aus OLG Köln, 30.11.2011 - 2 Wx 122/11
In der Rechtsprechung ist das Nichtbetreiben eines Scheidungsverfahrens über einen langen Zeitraum wie eine Rücknahme des Scheidungsbegehrens behandelt worden; so bei Zeiträumen von 25 Jahren (OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 1107) und von 21 Jahren (OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 760). - BGH, 25.01.1989 - IVb ZR 34/88
Scheidungsbegehren eines geschäftsunfähigen Ehegatten
Auszug aus OLG Köln, 30.11.2011 - 2 Wx 122/11
Seinen Trennungswillen, nämlich die Ablehnung der ehelichen Lebensgemeinschaft, hat der Erblasser jedenfalls durch die beiden Scheidungsanträge manifestiert; dadurch hat der Erblasser seinen Trennungswillen unmissverständlich (zu diesem Erfordernis BGH FamRZ 1989, 479) zu erkennen gegeben und damit zum Ausdruck gebracht, die - von der Beteiligten zu 3) vorgetragene - Distanzehe nicht (mehr) führen zu wollen. - BGH, 06.06.1990 - IV ZR 88/89
Ausschluß des Ehegattenerbrechts
Auszug aus OLG Köln, 30.11.2011 - 2 Wx 122/11
Formelle Voraussetzung für den Ausschluss des Ehegattenerbrechts nach § 1933 BGB ist, dass das Scheidungsbegehren rechtshängig, der Scheidungsantrag also zugestellt ist (BGHZ 111, 329).
- OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 92/09
Verfahren nach FamFG bei Beschwerde in einer Nachlasssache
Auszug aus OLG Köln, 30.11.2011 - 2 Wx 122/11
Der Senat trifft diese Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (vgl. OLG Schleswig, FGPrax 2010, 106; OLG Düsseldorf FGPrax 2011, 125). - BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 315/94
Unterbrechung der Verjährung einer nicht näher aufgegliederten Geldforderung …
Auszug aus OLG Köln, 30.11.2011 - 2 Wx 122/11
Ebenso wie die Klagerücknahme (dazu BGH NJW-RR 1996, 885) muss die Rücknahme eines Scheidungsantrages als Prozesshandlung zwar nicht ausdrücklich, aber eindeutig und unzweifelhaft erklärt werden. - OLG Düsseldorf, 29.03.2011 - 3 Wx 263/10
Verfahren bei Einziehung eines Erbscheins
Auszug aus OLG Köln, 30.11.2011 - 2 Wx 122/11
Der Senat trifft diese Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (vgl. OLG Schleswig, FGPrax 2010, 106; OLG Düsseldorf FGPrax 2011, 125). - OLG Düsseldorf, 18.12.1990 - 7 U 7/89
Auszug aus OLG Köln, 30.11.2011 - 2 Wx 122/11
In der Rechtsprechung ist das Nichtbetreiben eines Scheidungsverfahrens über einen langen Zeitraum wie eine Rücknahme des Scheidungsbegehrens behandelt worden; so bei Zeiträumen von 25 Jahren (OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 1107) und von 21 Jahren (OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 760).
- BGH, 13.05.2026 - IV ZB 7/25
Erbausschluss des Ehegatten trotz 20 Jahren Stillstand
Rn. 20 Die Gegenauffassung (…OLG Düsseldorf ErbR 2018, 276 [juris Rn. 20]; OLG Köln FamRZ 2012, 1755 [juris Rn. 13];… Staudinger/Reuß, BGB (2024) § 1564 Rn. 71; Beisenherz, Die erbrechtlichen Folgen von Scheidung und Ehekrise 2008 S. 65;… Roßmann in Kogel, Zugewinnausgleich 8. Aufl. § 2 Rn. 120;… kritisch auch Siebert, NJW 2021, 2933 Rn. 1) hält eine derartige Einschränkung des § 1933 Satz 1 BGB nicht für geboten, was insbesondere mit der andernfalls mangels klarer Bezugspunkte entstehenden Rechtsunsicherheit begründet wird. - OLG Hamm, 22.01.2021 - 10 W 33/20
Ausschluss Ehegattenerbrecht - Nichtbetreiben Scheidungsverfahrens
Rn. 19 Ein Zeitraum von etwas mehr als 6 Jahren (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.9.2017, 6 UF 30/17) sowie von 15 Jahren (OLG Köln, Beschluss v. 30.11.2011, 2 Wx 122/11) ist dagegen als noch nicht ausreichend erachtet worden. - AG Lemgo, 23.01.2020 - 12 VI 661/19
Kein Ausschluss des gesetzlichen Ehegattenerbrechts bei Aufgabe des Willens zur …
Rn. 27 Ein reines Abstellen auf die Bemessung unterschiedlich langer Zeiträume, wie in der Entscheidung des OLG Köln vom 30.11.2011 - zu 2 Wx 122/11 - erfolgt (…siehe dort Rdnr. 13: 21 Jahre bzw. 25 Jahre in Abgrenzung zu der Entscheidung des OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 1107 und des OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 760 seien anders zu behandeln als kürzere Zeiträume von mehreren Jahren), geht nach Auffassung des Sachbearbeiters am Sinn und Zweck des § 1933 BGB vorbei.
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Rechtsprechung
| LG Offenburg, 06.07.2012 - 4 T 113/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Betreuervergütung: Bei Bestellung für Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitssorge keine Erhöhung wegen BWL-Studiums
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Betreuervergütung, Stundensatzhöhe, Nutzbare Fachkentnissse, BWL-Studium, Aufgabenkreis Gesundheitssorge, Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung
- ra.de
- rechtsportal.de
Voraussetzungen für eine Erhöhung des dem Berufsbetreuer zu vergütenden Stundensatzes in Abhängigkeit der während des Studiums erworbenen Kenntnisse
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betreuervergütung für eine Berufsbetreuer mit BWL-Studium
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Betreuervergütung bei BWL-Studium
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen für eine Erhöhung des dem Berufsbetreuer zu vergütenden Stundensatzes in Abhängigkeit der während des Studiums erworbenen Kenntnisse
Verfahrensgang
- AG Offenburg, 29.03.2012 - XVII 277/11
- LG Offenburg, 06.07.2012 - 4 T 113/12
- LG Offenburg, 12.07.2012 - 4 T 113/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 1755
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.07.2003 - XII ZB 87/03
Voraussetzungen der Vorlage; Verwertbarkeit von Fachkenntnissen des Betreuers
Auszug aus LG Offenburg, 06.07.2012 - 4 T 113/12
Zu der systematisch gleich aufgebauten Vorgängervorschrift des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 BVormVG hat der Bundesgerichtshof (B. v. 23.07.2003 - XII ZB 87/03 - FamRZ 2003, 1653, Juris-Rn. 13 ff.) ausgeführt, dass die Vorschrift die Vergütungssteigerung an besondere, durch Ausbildung erworbene Kenntnisse knüpft, die für die konkrete Betreuung "nutzbar" sind.So wird man dem Fachwissen eines Betriebswirtes keine allgemeine Betreuungsrelevanz beimessen können; auch dürfte es eher fernliegen, diesem Fachwissen eine allgemeine Nützlichkeit für den Aufgabenkreis der Aufenthaltsbestimmung zu attestieren (BGH, FamRZ 2003, 1653, Juris Rn. 14).
Die Rechtsbeschwerde war nicht zuzulassen, § 70 Abs. 1, Abs. 2 FamFG, nachdem sich die zu klärenden Fragen im Wesentlichen im tatrichterlichen Bereich bewegen (BGH FamRZ 2003, 1653).
- BGH, 08.02.2012 - XII ZB 230/11
Vergütung des Berufsbetreuers: Besondere Kenntnisse auf Grund eines …
Auszug aus LG Offenburg, 06.07.2012 - 4 T 113/12
Rn. 6 a) Ob ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen für eine erhöhte Vergütung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG erfüllt, unterliegt einer wertenden Betrachtungsweise des Tatrichters (BGH, B. v. 08.02.2012 - XII ZB 230/11 - FamRZ 2012, 631 Tn. 8).Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet und nach Inhalt und Umfang der Ausbildung sichergestellt ist, dass dieses über bloßes Grundwissen deutlich hinausgeht (BGH, B. v. 08.02.2012 - XII ZB 230/11 - FamRZ 2012, 631 Tn. 10).
- AG Offenburg, 09.06.2016 - 1 XVII 333/14
Berufsbetreuervergütung: Voraussetzungen einer Stundensatzerhöhung wegen …
Für die Führung einer Betreuung nutzbare, besondere Kenntnisse sind dabei Fachkenntnisse, die ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser zu erfüllen und eine erhöhte Leistung zu erbringen (BGH, Beschluss vom 18.01.2012 - XII ZB 409/10 m.w.N.;LG Offenburg, Beschluss vom 06.07.2012 -4 T 113/12-; LG Offenburg, Beschluss vom 20.02.2013 -4 T 44/13-;… Deinert/ Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 5. Auflage 2008, Rn. 518).Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung im Kern hierauf ausgerichtet ist, wovon auszugehen ist, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet und nach Inhalt und Umfang der Ausbildung sichergestellt ist, dass dieses über bloßes Grundwissen hinausgeht (LG Offenburg, Beschluss vom 06.07.2012 -4 T 113/12-).
Rn. 14 c) Bei einem BWL-Studium ist weder ein erheblicher Teil der Ausbildung im Kernbereich auf die Vermittlung eines für die Gesundheitsfürsorge nutzbaren, betreuungsrelevanten Wissens ausgerichtet noch kann man dem in einem solchen Studium erworbenen Wissen eine allgemeine Nützlichkeit für den Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge zusprechen (so auch LG Offenburg, Beschluss vom 06.07.2012 -4 T 113/12-).
Rn. 18 Des Weiteren hat das Landgericht Offenburg in ständiger Rechtsprechung bereits mit Beschluss vom 06.07.2012 (LG Offenburg, Beschluss vom 06.07.2012 -4 T 113/12-) entschieden, dass die Vergütung des Betreuers im konkreten Einzelfall anhand der übertragenen Aufgabenkreise zu bemessen ist.
- OLG Brandenburg, 07.08.2020 - 9 UF 187/20 Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung im Kern hierauf ausgerichtet ist, wovon auszugehen ist, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet und nach Inhalt und Umfang der Ausbildung sichergestellt ist, dass dieses über bloßes Grundwissen hinausgeht (BGH FamRZ 2012, 629, 631; LG Offenburg JurBüro 2012, 542).
Desgleichen liegt es fern, dem Kern des im BWL-Studium erworbenen Fachwissens eine allgemeine Nützlichkeit für den Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge zu attestieren (vgl. auch LG Offenburg JurBüro 2012, 542).
- OLG Brandenburg, 10.08.2020 - 9 WF 187/20
Höhe der Vergütung des Ergänzungspflegers
Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung im Kern hierauf ausgerichtet ist, wovon auszugehen ist, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet und nach Inhalt und Umfang der Ausbildung sichergestellt ist, dass dieses über bloßes Grundwissen hinausgeht (BGH FamRZ 2012, 629, 631; LG Offenburg JurBüro 2012, 542 ).Desgleichen liegt es fern, dem Kern des im BWL-Studium erworbenen Fachwissens eine allgemeine Nützlichkeit für den Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge zu attestieren (vgl. auch LG Offenburg JurBüro 2012, 542 ).
- AG Schmallenberg, 29.11.2018 - 2 XVII 150/09 Für die Führung einer Betreuung nutzbare, besondere Kenntnisse sind dabei Fachkenntnisse, die ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser zu erfüllen und eine erhöhte Leistung zu erbringen (BGH, Beschluss vom 18.01.2012 - XII ZB 409/10 m. w. N.; LG Offenburg, Beschluss vom 06.07.2012 -4 T 113/12-; LG Offenburg, Beschluss vom 20.02.2013 -4 T 44/13-;… Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 5. Auflage 2008, Rn. 518).
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Rechtsprechung
| VG Köln, 04.05.2012 - 22 L 13/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Schwerst-Demente Wohnqualität Menschenwürde Intimsphäre Mehrbettzimmer Neubelegungsstopp
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
WTGHW § 19 Abs. 2; WTGHW § 11 Abs. 2; WTGHW § 22 Abs. 1; WTGHW § 7 Abs. 5; WTGHW § 11 Abs. 3; DVO-WTGHW § 2 Abs. 3
Schwerst-Demente Wohnqualität Menschenwürde Intimsphäre Mehrbettzimmer Neubelegungsstopp - Bt-Recht
Wohnqualität, Mehrbettzimmer, Neubelegungsstopp, Menschenwürde, Intimsphäre schwerst Dementer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Demenzkranke im Vierbettzimmer!
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vereinbarkeit der Unterbringung von schwerst dementen Bewohnern in Vierbettzimmern mit den Anforderungen an die Wohnqualität in Betreuungseinrichtungen; Schutz schwerst dementer Bewohner von Betreuungseinrichtungen in gleicher Weise in ihrer Würde und vor Verletzungen ...
Verfahrensgang
- VG Köln, 04.05.2012 - 22 L 13/12
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2012 - 12 B 643/12
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2013, 47
- FamRZ 2012, 1755
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