Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 18 UF 324/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Versorgungsausgleichsentscheidung: Beschwer des Versorgungsträgers bei nicht einheitlichem Ausgleich eines einheitlichen Anrechts; Ausnahme bei einer Kleinstversorgung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 59 Abs. 1
Beschwer eines Versorgungsträgers durch denVersorgungsausgleich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterschiedliche Behandlung wirtschaftlich verknüpfter Versorgungsanrechte
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Versorgungsträger ist beschwerdebefugt, wenn einheitliches Versorgungsanrecht nicht einheitlich ausgeglichen wird
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwer eines Versorgungsträgers durch denVersorgungsausgleich
Verfahrensgang
- AG Konstanz, 09.08.2011 - 5 F 9/11
- OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 18 UF 324/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 306
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (9)
- BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10
Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 18 UF 324/11
Rn. 9 2. Die Beschwerde ist wirksam auf die Anfechtung des Ausspruches beschränkt, soweit das Familiengericht über den Ausgleich des Anrechts des Antragsgegners auf eine betriebliche Altersversorgung bei der Beschwerdeführerin entschieden hat (vgl. BGH FamRZ 2011, 547; OLG Nürnberg FamRZ 2011, 991).Mit dem Antrag kann das Rechtsmittel zwar - wie hier - auf einen abtrennbaren Teil der angefochtenen Entscheidung beschränkt werden; im Übrigen sind die Anträge aber nur als Anregung zu einer bestimmten Sachentscheidung anzusehen (vgl. BGH FamRZ 2011, 547, 548, Tz. 18).
- OLG Karlsruhe, 23.12.2010 - 18 UF 251/10
Begriff der Gleichartigkeit von Anrechten i.S. von § 18 Abs. 1 VersAusglG
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 18 UF 324/11
Denn die Antragstellerin verfügt lediglich über Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung und einer öffentlich-rechtlich organisierten Zusatzversorgungskasse, die mit dem betrieblichen Versorgungsanrecht des Antragsgegners jeweils nicht gleichartig sind (…vgl. Borth, a.a.O., Rn. 630; OLG Karlsruhe NJW-RR 2011, 809).Auch der Umstand, dass die Antragstellerin über ein - nicht gleichartiges - Versorgungsanrecht bei einer öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgungskasse mit einem korrespondierenden Kapitalwert von 3.202,79 EUR verfügt, rechtfertigt den Ausgleich des bei der Beschwerdeführerin bestehenden Versorgungsanrechts, welches mit einem Ausgleichswert von 1.804,53 EUR deutlich unterhalb der o.g. Bagatellgrenze liegt, nicht (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall: OLG Karlsruhe NJW-RR 2011, 809).
- BGH, 30.11.2011 - XII ZB 344/10
Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung von in den alten Bundesländern …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 18 UF 324/11
Rn. 13 § 18 Abs. 2 VersAusglG ist auf das bei der Beschwerdeführerin bestehende Anrecht anwendbar, weil diesem auf Seiten der Antragstellerin kein gleichartiges Anrecht gegenübersteht und daher der - vorrangige - § 18 Abs. 1 VersAusglG nicht eröffnet ist (vgl. BGH FamRZ 2012, 192, 195, Tz. 31, 32).
- BGH, 27.06.1984 - IVb ZB 767/80
Keine Bindung an Rechtsmittelanträge im Versorgungsausgleichsverfahren
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 18 UF 324/11
Aus der Dispositionsmöglichkeit, überhaupt eine Beschwerde einzulegen oder es bei der möglicherweise unrichtigen Entscheidung der ersten Instanz zu belassen, folgt nicht auch die Befugnis, den Umfang der Prüfung und Entscheidung des Beschwerdegerichts gegenüber der ersten Instanz zu modifizieren (…vgl. Borth, a.a.O., Rn. 1220; BGH NJW 1984, 2879, 2880). - BGH, 05.12.1984 - IVb ZR 55/83
Ausschluß des nachehelichen Unterhalts wegen Fehlverhaltens der Ehefrau; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 18 UF 324/11
Wegen der Ungewissheit, welcher der Ehegatten länger Leistungen in Anspruch nehmen wird, gilt das Verbot der Schlechterstellung zugunsten von Versorgungsträgern regelmäßig nicht (vgl. BGH NJW 1985, 2266, 2267). - OLG Düsseldorf, 24.03.2011 - 8 UF 203/10
Durchführung des Versorgungsausgleichs bei mehreren Anrechten mit geringem …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 18 UF 324/11
Insbesondere verfügt der Antragsgegner nicht über mehrere geringfügige Versorgungsanrechte, die in ihrer Summe die Bagatellgrenze überschreiten (vgl. hierzu OLG Düsseldorf NJW-RR 2011, 811). - OLG Frankfurt, 30.01.2012 - 2 UF 112/11
Versorgungsausgleich: Beschwerdebefugnis des Versorgungsträgers
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 18 UF 324/11
Durch die Entscheidung des Familiengerichts wird die Beschwerdeführerin gezwungen, Einheitliches uneinheitlich zu behandeln (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.01.2012, 2 UF 112/11 - zitiert nach juris Tz. 20, BeckRS 2012, 07017 zur Beschwer des Versorgungsträgers bei unterschiedlicher Behandlung wirtschaftlich verknüpfter Versorgungsanrechte), wodurch sie in ihrer Rechtsausübung zumindest gestört wird. - OLG Karlsruhe, 01.08.2011 - 18 UF 3/11
Beschwerde im Versorgungsausgleichsverfahren: Auswirkung einer Teilanfechtung bei …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 18 UF 324/11
Umstände, die für einen "Dennoch-Ausgleich" trotz Geringfügigkeit sprechen könnten, hat die Antragstellerin nicht vorgetragen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.08.2011, 18 UF 3/11, BeckRS 2012, 07147), so dass es beim gesetzlichen Regelfall verbleibt und von einem Ausgleich des geringfügigen betrieblichen Versorgungsanrechts des Antragsgegners gemäß § 18 Abs. 2 VersAusglG gänzlich abgesehen wird. - OLG Nürnberg, 12.01.2011 - 7 UF 1473/10
Teilanfechtung einer Versorgungsausgleichsentscheidung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 18 UF 324/11
Rn. 9 2. Die Beschwerde ist wirksam auf die Anfechtung des Ausspruches beschränkt, soweit das Familiengericht über den Ausgleich des Anrechts des Antragsgegners auf eine betriebliche Altersversorgung bei der Beschwerdeführerin entschieden hat (vgl. BGH FamRZ 2011, 547; OLG Nürnberg FamRZ 2011, 991).
- BGH, 09.01.2013 - XII ZB 550/11
Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeberechtigung des Versorgungsträgers bei …
Rn. 18 Eine weitere Ansicht bejaht eine Beschwerdeberechtigung des Versorgungsträgers unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer gestörten bzw. erschwerten Rechtsausübung, wenn er mit seinem Rechtsmittel geltend macht, dass ein gemäß § 18 Abs. 2 VersAusglG wegen Geringfügigkeit vom Wertausgleich ausgenommenes Anrecht wirtschaftlich (insbesondere durch steuerliche Förderung) mit einem anderen, in den Wertausgleich einbezogenen Anrecht verknüpft sei (OLG Frankfurt FamRZ 2012, 1308, 1309; OLG Karlsruhe Beschluss vom 18. Mai 2012 - 18 UF 324/11 - juris Rn. 8). - OLG Frankfurt, 23.09.2016 - 4 UF 64/15
Zur internen Teilung von Anrechten der betrieblichen Altersversorgung beim BVV
Ein Verschlechterungsverbot zu Gunsten des Beschwerde führenden Versorgungsträgers kann nicht gelten, wenn es den Versorgungsträgern sogar gestattet ist, Beschwerde mit dem Ziel einer für sie nachteiligen Durchführung des Versorgungsausgleichs entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen einzulegen (so im Ergebnis auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 4.4.2012 - 3 UF 220/11 - juris; OLG Köln, Beschluss vom 14.12.2012 - 4 UF 161/12 - juris; OLG Karlsruhe, FamRZ 2013, 306; OLG Schleswig, NJW 2013, 3527 [OLG Schleswig 15.04.2013 - 10 UF 219/12] ). - OLG Frankfurt, 24.03.2017 - 4 UF 249/15
Zur externen Teilung einer fondsgebundenen betrieblichen Direktzusage mit …
Vor diesem Hintergrund gilt für Beschwerden von Versorgungsträgern auch kein Verschlechterungsverbot (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 4.4.2012 - 3 UF 220/11 - juris; OLG Köln, Beschluss vom 14.12.2012 - 4 UF 161/12 - juris; OLG Karlsruhe, FamRZ 2013, 306; OLG Schleswig, NJW 2013, 3527 [OLG Schleswig 15.04.2013 - 10 UF 219/12] ; OLG Nürnberg, FamRZ 2014, 394; OLG Frankfurt, FamRZ 2015, 1799), weshalb es dahinstehen kann, ob die aus dem Tenor ersichtliche Abänderung der angefochtenen Entscheidung für die Beschwerdeführerin überhaupt zu einer Verschlechterung führt (was maßgeblich von der nicht vorhersehbaren Wertentwicklung des Fondsvermögens bis zum Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung abhängt).
- OLG Frankfurt, 12.10.2016 - 4 UF 118/13
Versorgungsausgleich: externe Teilung bei privater Rentenversicherung
Ein Verschlechterungsverbot zu Gunsten des Beschwerde führenden Versorgungsträgers kann nicht gelten, wenn es den Versorgungsträgern sogar gestattet ist, Beschwerde mit dem Ziel einer für sie nachteiligen Durchführung des Versorgungsausgleichs entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen einzulegen (so im Ergebnis auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 4.4.2012 - 3 UF 220/11 - juris; OLG Köln, Beschluss vom 14.12.2012 - 4 UF 161/12 - juris; OLG Karlsruhe, FamRZ 2013, 306; OLG Schleswig, NJW 2013, 3527 [OLG Schleswig 15.04.2013 - 10 UF 219/12] ; OLG Nürnberg, FamRZ 2014, 394; OLG Frankfurt, FamRZ 2015, 1799; OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.9.2016 - 4 UF 64/15). - OLG Nürnberg, 29.01.2016 - 11 UF 1524/15
Versorgungsausgleich - Keine Beschwerdebefugnis des Versorgungsträgers bei …
Es ist im vorliegenden Verfahren (zum hier nicht einschlägigen Fall verbundener Anrechte OLG Karlsruhe FamRZ 2013, 306) aber keine Rechtsposition des Versorgungsträgers zu erkennen, die im Rahmen der Ermessensausübung nach § 18 Abs. 2 VersAusglG "für" einen Ausgleich sprechen könnte. - OLG Frankfurt, 11.09.2017 - 4 UF 132/17
Versorgungsausgleich: Externe Teilung von Fondsanteilen - Austausch der …
Vor diesem Hintergrund gilt für Beschwerden von Versorgungsträgern auch kein Verschlechterungsverbot (…BGH a.a.O; so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 4.4.2012 - 3 UF 220/11 - juris; OLG Köln, Beschluss vom 14.12.2012 - 4 UF 161/12 - juris; OLG Karlsruhe, FamRZ 2013, 306; OLG Schleswig, NJW 2013, 3527 [OLG Schleswig 15.04.2013 - 10 UF 219/12] ; OLG Nürnberg, FamRZ 2014, 394; OLG Frankfurt, FamRZ 2015, 1799), weshalb es dahinstehen kann, ob die aus dem Tenor ersichtliche Abänderung der angefochtenen Entscheidung für die Beschwerdeführerin überhaupt zu einer Verschlechterung führt. - OLG Karlsruhe, 07.01.2019 - 20 UF 155/18
Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwer eines Versorgungsträgers; Ausgleich …
Die Beschwer des Versorgungsträgers ergibt sich dann aus der Störung der Rechtsausübung des Versorgungsträgers, wenn das ausgeglichene Anrecht anderweitig mit dem nicht ausgeglichenen Anrecht verbunden ist, etwa durch die steuerrechtliche Begünstigung im Rahmen des § 10a EStG (vgl. OLG Saarbrücken, FamRZ 2012, 306, 307 zur Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe; OLG Frankfurt, FamRZ 2012, 1308; OLG Karlsruhe, FamRZ 2013, 306;… zustimmend jurisPK-BGB, 8. Aufl., § 18 VersAusglG Rn. 129 ff.;… BeckOK FamFG, Stand 01.10.2018, § 219 Rn. 2;… Wick, Der Versorgungsausgleich, 4. Aufl., Rn. 628;… Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl., § 219 Rn. 6; diese Frage dürfte durch BGH, FamRZ 2013, 612 offen geblieben sein). - OLG Karlsruhe, 24.05.2012 - 18 UF 335/11
Versorgungsausgleichsregelung: Beschwer des Versorgungsträgers bei nicht …
Rn. 9 Eine Beschwer liegt bereits dann vor, wenn in eine Rechtsstellung eingegriffen wird, indem deren Ausübung gestört oder erschwert wird (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.05.2012, 18 UF 324/11;… vgl. Bumiller/Harders, FamFG, 10. Auflage 2011, § 59 Rn. 4).
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