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Rechtsprechung
   BGH, 23.01.2013 - XII ZB 395/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2919
BGH, 23.01.2013 - XII ZB 395/12 (https://dejure.org/2013,2919)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2013 - XII ZB 395/12 (https://dejure.org/2013,2919)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - XII ZB 395/12 (https://dejure.org/2013,2919)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB §§ 1896, 1906 Abs. 1 Nr. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Bestellung eines Betreuers für die Aufgabenbereiche Gesundheitssorge und Heilbehandlung: Ablehnung der notwendigen Heilbehandlung durch den Betroffenen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 BGB, § 1906 Abs 1 Nr 2 BGB
    Bestellung eines Betreuers für die Aufgabenbereiche Gesundheitssorge und Heilbehandlung: Ablehnung der notwendigen Heilbehandlung durch den Betroffenen

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1896; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2
    Betreuerbestellung für Betroffenen trotz Ablehnung notwendiger Behandlung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Betreuers für eine psychisch erkrankte Person für eine Krankenbehandlung bei Ablehnung der notwendigen Krankenbehandlung durch die zu betreuende Person

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung eines Betreuers für eine psychisch erkrankte Person für eine Krankenbehandlung bei Ablehnung der notwendigen Krankenbehandlung durch die zu betreuende Person

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuung gegen den Willen des Betreuten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuung, wenn notwendige Behandlung abgelehnt wird

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestellung eines Betreuers ist auch möglich, wenn der Betroffene zunächst eine Behandlung ablehnt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1449
  • MDR 2013, 526
  • FGPrax 2013, 116
  • FamRZ 2013, 618
  • Rpfleger 2013, 332
  • JR 2013, 463
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.08.2012 - XII ZB 671/11

    Geschlossene Unterbringung eines Betreuten: Genehmigungsfähigkeit einer …

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - XII ZB 395/12
    Da die Einwilligung des Betreuers in eine Zwangsbehandlung mithin nicht genehmigungsfähig ist, kommt die Genehmigung einer Unterbringung zur Heilbehandlung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht in Betracht, wenn die Heilbehandlung wegen einer eindeutigen Weigerung des Betroffenen sich behandeln zu lassen, nicht durchgeführt werden kann (Senatsbeschluss vom 8. August 2012 - XII ZB 671/11 - FamRZ 2012, 1634 Rn. 12).

    Solange sich eine Weigerung des Betroffenen, sich behandeln zu lassen, nicht bereits manifestiert hat, die Behandlung mithin nicht von vornherein ausgeschlossen erscheint, ist die Genehmigung der Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB also noch möglich (Senatsbeschluss vom 8. August 2012 - XII ZB 671/11 - FamRZ 2012, 1634 Rn. 13).

  • BGH, 20.06.2012 - XII ZB 99/12

    Keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche …

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - XII ZB 395/12
    Rn. 10 aa) Der Senat hat nach Erlass der angefochtenen Entscheidung seine Rechtsprechung zur Zwangsbehandlung geändert (siehe Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 2012 - XII ZB 99/12 - FamRZ 2012, 1366 und XII ZB 130/12 - juris).
  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 398/17

    Unterbringungssache: Voraussetzung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung der …

    Davon kann solange ausgegangen werden, wie sich die Weigerung des Betroffenen, sich behandeln zu lassen, nicht manifestiert hat (Senatsbeschlüsse vom 23. Januar 2013 - XII ZB 395/12 - FamRZ 2013, 618 Rn. 11 …und vom 8. August 2012 - XII ZB 671/11 - FamRZ 2012, 1634 Rn. 12 f.).
  • BGH, 14.08.2013 - XII ZB 614/11

    Unterbringungssache: Kompetenz des Betreuers zur Einwilligung in die …

    Die Genehmigung einer Unterbringung zur Heilbehandlung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB a.F. konnte nur in den Fällen ergehen, in denen nicht von vornherein ausgeschlossen war, dass sich der Betroffene in der Unterbringung behandeln lassen würde, sein natürlicher Wille also nicht bereits der medizinisch notwendigen Behandlung entgegenstand und er die Notwendigkeit der Unterbringung nicht einsah (…Senatsbeschlüsse vom 8. August 2012 - XII ZB 671/11 - FamRZ 2012, 1634 Rn. 13 und vom 23. Januar 2013 - XII ZB 395/12 - FamRZ 2013, 618 Rn. 11).
  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 95/16

    Betreuung: Voraussetzungen der zivilrechtlichen Unterbringung bei …

    Rn. 14 b) Wegen des einer Heilbehandlung gegenwärtig noch entgegenstehenden freien Willens des Betroffenen sind auch die Voraussetzungen einer Unterbringung zur Heilbehandlung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht hinreichend festgestellt (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 - XII ZB 395/12 - FamRZ 2013, 618 Rn. 10 f.).
  • BGH, 30.07.2014 - XII ZB 169/14

    Betreuungs- und Unterbringungssache: Voraussetzungen einer gerichtlichen …

    Davon kann solange ausgegangen werden, wie sich die Weigerung des Betroffenen, sich behandeln zu lassen, nicht manifestiert hat (Senatsbeschlüsse vom 23. Januar 2013 - XII ZB 395/12 - FamRZ 2013, 618 Rn. 11 …und vom 8. August 2012 - XII ZB 671/11 - FamRZ 2012, 1634 Rn. 12 f.).
  • BGH, 10.09.2014 - XII ZB 305/14

    Betreuungssache: Betreuerbestellung zur Gesundheitssorge entgegen den Willen des …

    Kann der Betroffene aufgrund einer psychischen Erkrankung seine Angelegenheiten hinsichtlich des Aufgabenkreises der Gesundheitssorge nicht selbst besorgen, so ist ihm hierfür grundsätzlich auch dann ein Betreuer zu bestellen, wenn er die notwendige Behandlung ablehnt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013, XII ZB 395/12, FamRZ 2013, 618).

    Auch dies zählt zu seinem Aufgabenbereich (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 - XII ZB 395/12 - FamRZ 2013, 618 Rn. 13;… vgl. außerdem Senatsbeschluss vom 4. Juni 2014 - XII ZB 121/14 - FamRZ 2014, 1358 Rn. 17 ff.).

  • LG Berlin, 04.08.2023 - 87 T 468/20

    Betreuungsverlängerung: Wenn der Betroffene die Kommunikation mit dem Richter …

    Dieser soll den Betroffenen von der Notwendigkeit einer medizinisch indizierten Behandlung der psychischen Erkrankung überzeugen (BGH, Beschl. v. 23.01.2013 - XII ZB 395/12, Rn. 13) und ihn im Rahmen der Wahrnehmungen des Aufgabenkreises unterstützen.
  • AG Dresden, 27.07.2026 - 404 XVII 946/26

    Unterbringung wegen Psychose: Zwangsmedikation auf Vorrat abgelehnt

    Davon kann solange ausgegangen werden, wie sich die Weigerung des Betroffenen, sich behandeln zu lassen, nicht manifestiert hat (Senat, NJW 2013, 1449 = FamRZ 2013, 618 Rn. 11, und NJW 2012, 3234 = FamRZ 2012, 1634 Rn. 12 f.).
  • LG Berlin, 16.08.2023 - 87 T 468/20

    Beschwerdeverfahren gegen die Verlängerung der Betreuung einschließlich …

    Dieser soll den Betroffenen von der Notwendigkeit einer medizinisch indizierten Behandlung der psychischen Erkrankung überzeugen (BGH, Beschl. v. 23.01.2013 - XII ZB 395/12, Rn. 13) und ihn im Rahmen der Wahrnehmungen des Aufgabenkreises unterstützen.
  • LG Berlin II, 24.01.2024 - 87 T 124/23

    Auswechslung des bestellten Betreuers; Betreuung mit dem Aufgabenkreis …

    Grundsätzlich ist eine Betreuerbestellung in diesem Bereich dann erforderlich, wenn eine Behandlung der psychischen Erkrankung des Betroffenen nur möglich erscheint, wenn ein Betreuer in diesem Bereich bestellt ist, der den Betroffenen von der Notwendigkeit einer medizinisch indizierten Behandlung der psychischen Erkrankung überzeugen, ihn im Rahmen der Wahrnehmung des Aufgabenkreises unterstützen und notfalls auch gegen dessen Willen stationär unterbringen kann (BGH in NJW 2013, 1449).
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