Rechtsprechung
| AG Büdingen, 07.12.2012 - 53 F 815/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- bundesanzeiger-verlag.de
Maßnahmen nach § 1666 BGB bei Verstoß gegen das Hessische Kindergesundheitsschutzgesetz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 708
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- VG Frankfurt/Main, 11.05.2012 - 7 L 1079/12
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht Umsetzung des hess. …
Auszug aus AG Büdingen, 07.12.2012 - 53 F 815/12
Das hessische Kinderschutzgesetz verstößt daher auch nicht gegen Art. 6 Abs. 1 und 2 GG (vgl. VG Frankfurt, Beschluss vom 11. Mai 2012, 7 L 1079/12 F).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 21.12.2012 - II-2 UF 181/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kindeswohlgefährdung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 1666
Kindeswohlgefährdung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1666
Entziehung der elterlichen Sorge wegen Verborgenhaltens des Kindes verbunden mit Schulabstinenz - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zweijährige Schulabstinenz kann für Kindeswohlgefährdung sprechen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Entziehung der elterlichen Sorge wegen Verborgenhaltens des Kindes verbunden mit Schulabstinenz
Verfahrensgang
- AG Bochum, 25.05.2011 - 62 F 113/11
- OLG Hamm, 21.12.2012 - II-2 UF 181/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 708
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 29.01.2010 - 1 BvR 374/09
Abwägungskriterien zur Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde gegen die …
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 UF 181/11
Rn. 42 Eine Kindeswohlgefährdung setzt eine gegenwärtige, in solchem Maß vorhandene Gefahr voraus, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen, seelischen oder körperlichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.01.2010 - 1 BvR 374/09 - FamRZ 2010, 713), was im Wege einer Abwägung sämtlicher Umstände unter Berücksichtigung der Anlagen und des Verhaltens des Kindes festzustellen ist (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2008 - 9 UF 105/07 - FamRZ 2008, 1556). - EGMR, 26.02.2002 - 46544/99
Fall K. gegen DEUTSCHLAND
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 UF 181/11
Dieses Gebot einer Achtung des Familienlebens führt dazu, dass der Staat bei Vornahme von Eingriffen grundsätzlich so handeln muss, dass eine Fortentwicklung in der familiären Erziehung erfolgen kann; er hat geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Eltern und die Kinder zusammenzulassen (vgl. EuGHMR, Urteil vom 26.02.2002 - 46544/99 - FamRZ 2002, 1393). - BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 1986/04
Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung eines Umgangsrechts des nicht …
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 UF 181/11
Denn die Beachtung des geäußerten Willens eines Kindes im Verfahren zur elterlichen Sorge setzt voraus, dass dieser mit dem Kindeswohl in Einklang steht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.03.2005 - 1 BvR 1986/04 - FamRZ 2005, 1057) und - sofern es sich um manipulierte Äußerungen handelt - die wirklichen Bindungsverhältnisse zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.04.2011 - 1 BvR 212/98 - FamRZ 2001, 1057).
- OLG Hamm, 15.11.2010 - 8 WF 240/10
Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen Auswanderungswunsches und …
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 UF 181/11
Mithin stellt das Untätigbleiben der Antragsgegnerin einerseits einen eklatanten Verstoß gegen das Recht Vs auf schulische Bildung und die Pflichten aus § 41 Abs. 1 Satz 2 SchulG NRW dar (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.11.2010 - 8 WF 240/10 - FamRZ 2011, 1151 (Leitsatz)). - BVerfG, 02.04.2001 - 1 BvR 212/98
Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung eines Umgangsrechts
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 UF 181/11
Denn die Beachtung des geäußerten Willens eines Kindes im Verfahren zur elterlichen Sorge setzt voraus, dass dieser mit dem Kindeswohl in Einklang steht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.03.2005 - 1 BvR 1986/04 - FamRZ 2005, 1057) und - sofern es sich um manipulierte Äußerungen handelt - die wirklichen Bindungsverhältnisse zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.04.2011 - 1 BvR 212/98 - FamRZ 2001, 1057). - OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 9 UF 105/07
Familiengerichtliche Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung: Unterbringung der Kinder …
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 UF 181/11
Rn. 42 Eine Kindeswohlgefährdung setzt eine gegenwärtige, in solchem Maß vorhandene Gefahr voraus, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen, seelischen oder körperlichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.01.2010 - 1 BvR 374/09 - FamRZ 2010, 713), was im Wege einer Abwägung sämtlicher Umstände unter Berücksichtigung der Anlagen und des Verhaltens des Kindes festzustellen ist (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2008 - 9 UF 105/07 - FamRZ 2008, 1556). - OLG Hamm, 14.05.2009 - 2 UF 63/09
Elterliche Sorge; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Kindeswille
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 UF 181/11
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der geäußerte Wille des Kindes gleichwohl Berücksichtigung finden, wenn die Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes so weit fortgeschritten ist, dass eine seinem geäußerten Willen zuwiderlaufende Entscheidung eine Gefährdung seiner Entwicklung bedeuten könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 24.10.1979 - IV ZB 168/78 - FamRZ 1980, 131; Senat, Beschluss vom 14.05.2009 - II-2 UF 63/09 - FamRZ 2009, 1763). - BGH, 24.10.1979 - IV ZB 168/78
Anforderungen an die Übertragung der elterlichen Gewalt über ein Kind; …
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 UF 181/11
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der geäußerte Wille des Kindes gleichwohl Berücksichtigung finden, wenn die Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes so weit fortgeschritten ist, dass eine seinem geäußerten Willen zuwiderlaufende Entscheidung eine Gefährdung seiner Entwicklung bedeuten könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 24.10.1979 - IV ZB 168/78 - FamRZ 1980, 131; Senat, Beschluss vom 14.05.2009 - II-2 UF 63/09 - FamRZ 2009, 1763). - OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 6 UF 96/09
Sorgerechtsbeeinträchtigende Maßnahmen: Entziehung der elterlichen Sorge und …
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 UF 181/11
Es genügt eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefährdung des Kindeswohls (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18.12.2010 - 6 UF 96/09 - FamRZ 2010, 1746). - BayObLG, 27.03.1997 - 1Z BR 9/97
Eigenes Beschwerderecht von Vierzehnjährigen bei Aufrechterhaltung des …
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 UF 181/11
Dieses "Untertauchen" Vs ist in hohem Maße gerade angesichts ihres Alters kindeswohlschädlich (vgl. BayObLG, Beschluss vom 27.03.1997 - 1Z BR 9/97 - FamRZ 1997, 954).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 08.05.2012 - II-11 UF 177/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
BGB § 1684
Ablehnung der Ausweitung von Umgangskontakten des Vaters, da die Gefahr besteht, dass er im Fall des Widerspruchs gewalttätig wird - Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Ablehnung der Ausweitung von Umgangskontakten mit dem Vater bei potenzieller Gefahr von unkontrollierten Gewaltausbrüchen des Vaters
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ahlen, 10.08.2010 - 16 F 24/09
- OLG Hamm, 08.05.2012 - II-11 UF 177/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 708
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70
Sorgerechtsregelung
Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2012 - 11 UF 177/10
Rn. 34 Hat das Gericht eine Entscheidung über die Ausübung des Umgangsrechts zu treffen, hat daher es sowohl die betroffenen Grundrechtspositionen des Elternteils als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger zu berücksichtigten (vgl. BVerfGE 31, 194, BVerfGE 64, 180 ff). - OLG Hamm, 17.01.2011 - 8 UF 133/10
Umgangsrecht der Mutter eines kurz nach der Geburt vom Jugendamt in Obhut …
Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2012 - 11 UF 177/10
Die Inpflegenahme von Kindern darf nicht schematisch zu einem Kontaktabbruch mit den leiblichen Eltern führen(vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.01.2011, 8 UF 133/10 -iuris; 8 WF 300/03- FamRZ 2004, 1310). - BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80
Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB
Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2012 - 11 UF 177/10
Rn. 34 Hat das Gericht eine Entscheidung über die Ausübung des Umgangsrechts zu treffen, hat daher es sowohl die betroffenen Grundrechtspositionen des Elternteils als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger zu berücksichtigten (vgl. BVerfGE 31, 194, BVerfGE 64, 180 ff). - EuGH, 19.03.2002 - C-476/99
Lommers - "Sozialpolitik - Gleichbehandlung männlicher und weiblicher …
Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2012 - 11 UF 177/10
Alle Durchführungsmaßnahmen im Rahmen der Inpflegenahme müssen mit dem anzustrebenden Ziele der Zusammenführung von leiblichen Eltern mit ihren Kindern im Einklang stehen (EuGHMR FamRZ 2002, 1393, 1397 Fall "Kutzner"). - OLG Hamm, 19.11.2003 - 8 WF 300/03
Anspruch der Eltern auf Umgangskontakt mit ihren Kindern; Inpflegenahme von …
Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2012 - 11 UF 177/10
Die Inpflegenahme von Kindern darf nicht schematisch zu einem Kontaktabbruch mit den leiblichen Eltern führen(vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.01.2011, 8 UF 133/10 -iuris; 8 WF 300/03- FamRZ 2004, 1310).
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