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Rechtsprechung
   BGH, 06.11.2013 - XII ZB 22/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,33781
BGH, 06.11.2013 - XII ZB 22/13 (https://dejure.org/2013,33781)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2013 - XII ZB 22/13 (https://dejure.org/2013,33781)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2013 - XII ZB 22/13 (https://dejure.org/2013,33781)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    VersAusglG § 2 Abs. 2 Nr. 3

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versorgungsausgleich und die Kapitallebensversicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zur Einbeziehung betrieblich erworbener Anrechte des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers auf Altersversorgung in den Versorgungsausgleich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anrecht eines Geschäftsführers aus privater Kapitalversicherung unterfällt grundsätzlich nicht dem Versorgungsausgleich

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Geschäftsführer, Gesellschafter, Kapitalversicherung, Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anrecht eines Geschäftsführers aus privater Kapitalversicherung unterfällt grundsätzlich nicht dem Versorgungsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 323
  • ZIP 2013, 2410 (Ls.)
  • MDR 2014, 95
  • FamRZ 2014, 104
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.04.2012 - XII ZB 325/11

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung privater Rentenversicherungen mit …

    Auszug aus BGH, 06.11.2013 - XII ZB 22/13
    Rn. 7 a) Nach ständiger Senatsrechtsprechung können nur die im Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung noch dem Versorgungsausgleich unterfallenden Anrechte in diesen einbezogen werden (Senatsbeschluss vom 18. April 2012 - XII ZB 325/11 - FamRZ 2012, 1039 Rn. 11 mwN).

    Die im Zeitpunkt der Entscheidung noch bestehenden Anrechte aus einer privaten Kapitalversicherung sind schon deswegen nicht im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen, weil sie nicht auf eine Rente, sondern auf Auszahlung eines Kapitalbetrages gerichtet sind, über den der Berechtigte frei verfügen kann (Senatsbeschluss vom 18. April 2012 - XII ZB 325/11 - FamRZ 2012, 1039 Rn. 11 mwN).

    Auch wenn das Anrecht ursprünglich noch auf ein im Versorgungsausgleich auszugleichendes betriebliches Anrecht gerichtet war, war es als solches bei Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags nicht mehr vorhanden, sondern nur noch als umgewandeltes privates Kapitalversicherungsanrecht, das mit seinem gesamten Wert in die Zugewinnausgleichsbilanz einzustellen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 18. April 2012 - XII ZB 325/11 - FamRZ 2012, 1039 Rn. 12 mwN).

  • OLG Schleswig, 11.11.2014 - 10 UF 61/14

    Illoyale Einwirkung auf Versorgungsrechte vor Entscheidung über den …

    Gegenstand des Versorgungsausgleichs können nur solche Anrechte sein, die im Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung noch unter § 2 Abs. 1 VersAusglG fallen (BGH FamRZ 2014, 104; BGH FamRZ 2012, 1039).
  • OLG Hamm, 02.09.2015 - 13 UF 119/09

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich zur Kreditsicherung einer …

    Ferner können in den Versorgungsausgleich nur solche Anrechte einbezogen werden, die zum Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung noch bestehen (BGH, Beschluss vom 06.11.2013, Az.: XII ZB 22/13, FamRZ 2014, 104).
  • OLG Hamm, 07.08.2025 - 13 UF 76/25

    Ausbezahltes Anrecht

    Aber in den Wertausgleich können nur Anrechte einbezogen werden, die auch zum Zeitpunkt der Entscheidung noch existieren (BGH 16.12.2015 - XII ZB 450/13, FamRZ 2016, 697 Rn 10; BGH 6.11.2013 - XII ZB 22/13, 2014, 104; BGH 18.4.2012 - XII ZB 325/11, 2012, 1039 Rn 11 mwN).
  • OLG Köln, 21.01.2015 - 12 UF 118/14

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines Anrechts in der …

    Rn. 6 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes, der zufolge ein zunächst betrieblich erworbenes Anrecht eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH, welches noch vor dem Ende der Ehezeit in eine private Kapitalversicherung umgewandelt wird, insgesamt nicht in den Versorgungsausgleich einzubeziehen ist (Beschluss vom 06.11.2013 - XII ZB 22/13 -, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 03.04.2014 - 9 UF 142/13

    Versorgungsausgleich: Privates Weiterführen eines Anrechts aus der betrieblichen …

    Darauf, dass es sich ursprünglich um ein betriebliches Anrecht handelt, kommt es nicht an (BGH FamRZ 2014, 104).
  • OLG Oldenburg, 11.01.2021 - 11 UF 142/20

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Anrechte der privaten …

    In den Wertausgleich können nur Anrechte einbezogen werden, die zum Zeitpunkt der Entscheidung noch existieren (…BGH FamRZ 2016, 697 Rn. 10; 2014, 104;… 2012, 1039 Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 31.03.2014 - 9 UF 142/13

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich einer nach Ausscheiden aus …

    Darauf, dass es sich ursprünglich um ein betriebliches Anrecht handelt, kommt es nicht an (BGH FamRZ 2014, 104).
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