Rechtsprechung
| BGH, 07.05.2014 - XII ZB 138/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Betreuungsverfahren: Beschwerdebefugnis naher Angehöriger gegen Ablehnung der Betreuerentlassung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1908b Abs 1 BGB, § 303 Abs 2 Nr 1 FamFG, § 20 FGG, § 69g Abs 1 FGG
Betreuungsverfahren: Beschwerdebefugnis naher Angehöriger gegen Ablehnung der Betreuerentlassung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beschwerderecht eines nahen Angehörigen bei Ablehung eines Betreuerwechsels bei unverändert fortbestehender Betreuung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerderecht eines nahen Angehörigen bei Ablehung eines Betreuerwechsels bei unverändert fortbestehender Betreuung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beschwerdebefugnis naher Angehöriger - und die Frage der Entlassung des Betreuers
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Beschwerdebefugnis naher Angehöriger bei Ablehnung der Betreuerentlassung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Naher Angehöriger in betreuungsrechtlichen Verfahren über Entlassung eines Betreuers beschwerdebefugt
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Naher Angehöriger in betreuungsrechtlichen Verfahren über Entlassung eines Betreuers beschwerdebefugt
- haerlein.de (Kurzinformation)
Gegen welche Entscheidungen des Betreuungsgerichts können die in § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG genannten Personen - wenn sie am Verfahren beteiligt worden sind - Beschwerde einlegen?
Verfahrensgang
- AG Mainz, 21.11.2012 - 6 XVII 126/95
- LG Mainz, 06.02.2013 - 8 T 14/13
- BGH, 07.05.2014 - XII ZB 138/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 962
- MDR 2014, 853
- FGPrax 2014, 235
- FamRZ 2014, 1191
- Rpfleger 2014, 497
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96
Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des …
Auszug aus BGH, 07.05.2014 - XII ZB 138/13
Die Beschwerdebefugnis naher Angehöriger nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG erstreckt sich auch auf eine betreuungsgerichtliche Entscheidung, mit der die Entlassung eines Betreuers nach § 1908b BGB abgelehnt worden ist (Abgrenzung zu Senatsbeschluss vom 6. März 1996, XII ZB 7/96, BGHZ 132, 157 = FamRZ 1996, 607).Diese Auffassung entspricht zwar der vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ergangenen Rechtsprechung des Senats zur Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten bei der Auswahl des Betreuers (Senatsbeschluss BGHZ 132, 157, 160 = FamRZ 1996, 607, 608).
Daraus hatte der Senat geschlossen, dass sich die Beschwerdeberechtigung gegen die Ablehnung einer Entlassung des Betreuers allein nach § 20 FGG richtete (Senatsbeschluss BGHZ 132, 157, 160 = FamRZ 1996, 607, 608).
- BGH, 30.03.2011 - XII ZB 692/10
Betreuungsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde gegen …
Auszug aus BGH, 07.05.2014 - XII ZB 138/13
Dafür spricht auch, dass die Beschwerdebefugnis der privilegierten Angehörigen nach § 303 Abs. 2 Nr. 2 FamFG von deren formeller Beteiligung im erstinstanzlichen Verfahren abhängig ist (vgl. Senatsbeschluss vom 30. März 2011 - XII ZB 692/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 9;… Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 303 Rn. 26).
- BGH, 18.03.2020 - XII ZB 474/19
Betreuungsrechtliche Genehmigung: Beschwerdebefugnis; Anfechtung einer …
Der Senat hat jedoch bereits entschieden, dass die Beschwerdeberechtigung privilegierter Angehöriger nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG nur in den betreuungsrechtlichen Verfahren besteht, auf die sich auch das Beteiligungsrecht der Betreuungsbehörde und deren Beschwerdeberechtigung erstreckt (Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 2014 - XII ZB 138/13 - FamRZ 2014, 1191 Rn. 9 …und vom 8. Juli 2015 - XII ZB 292/14 - FamRZ 2015, 1701 Rn. 6). - BGH, 15.09.2021 - XII ZB 317/21
A) Für die Entlassung eines Betreuers gemäß § 1908 b Abs. 1 BGB genügt jeder …
Denn bei dem Verfahren über die Entlassung eines Betreuers bei fortbestehender Betreuung nach § 1908 b Abs. 1 BGB handelt es sich um ein Verfahren über den Bestand einer Betreuerbestellung im Sinne von §§ 274 Abs. 3 Nr. 2, 303 Abs. 1 Nr. 2 FamFG (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 2014 - XII ZB 138/13 - FamRZ 2014, 1191 Rn. 9, 11 …und vom 8. Juli 2015 - XII ZB 292/14 - FamRZ 2015, 1701 Rn. 6). - BGH, 08.07.2015 - XII ZB 292/14
Betreuungssache: Beschwerde eines nahen Angehörigen gegen die Ablehnung eines …
Die Beschwerdebefugnis naher Angehöriger nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG erstreckt sich auch auf eine betreuungsgerichtliche Entscheidung, mit der ein Betreuerwechsel abgelehnt worden ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. Mai 2014, XII ZB 138/13 - FamRZ 2014, 1191).Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Senatsbeschluss vom 7. Mai 2014 verwiesen (XII ZB 138/13 - FamRZ 2014, 1191 Rn. 9 ff.).
- LG Lübeck, 24.10.2024 - 7 T 475/24
Beschwerdebefugnis eines Kontobevollmächtigten bei Anfechtung eines …
Aus dem Wortlaut von § 303 Abs. 2 FamFG ergibt sich zwar nicht eine ausdrückliche Beschränkung der Beschwerdebefugnis auf bestimmte Arten von betreuungsrechtlichen Entscheidungen (BGH NJW-RR 2014, 962).Der enge systematische Zusammenhang der Regelung mit § 303 Abs. 1 FamFG, der die möglichen Verfahrensgegenstände von Entscheidungen bestimmt, in denen eine Beschwerdebefugnis der zuständigen Behörde gegeben ist, deutet jedoch darauf hin, dass sich die Beschwerdebefugnis nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG auch auf diese Verfahren bezieht (BGH NJW-RR 2014, 962).
- LG Bochum, 12.09.2019 - 7 T 108/19 Dieser bewirkt, dass die Beschwerdeberechtigung naher Angehöriger in den betreuungsrechtlichen Verfahren besteht, auf die sich auch das Beteiligungsrecht der Betreuungsbehörde und deren Beschwerdeberechtigung erstreckt (BGH, Beschluss vom 07.05.2014, XII ZB 138/13, zitiert nach juris), also lediglich in den in §§ 274 Abs. 3 und 303 Abs. 1 FamFG genannten Verfahren.
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