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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.11.2013 - 6 UF 154/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,52299
OLG Frankfurt, 28.11.2013 - 6 UF 154/12 (https://dejure.org/2013,52299)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.11.2013 - 6 UF 154/12 (https://dejure.org/2013,52299)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. November 2013 - 6 UF 154/12 (https://dejure.org/2013,52299)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsche Rentenversicherung
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 81 ; VersAusglG § 25 ; VersAusglG § 30
    Kostenentscheidung in einem Verfahren auf Feststellung der Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenentscheidung in einem Verfahren auf Feststellung der Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1303
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 21.07.2011 - 3 UF 24/11

    Versorgungsausgleich: Fälligkeit einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2013 - 6 UF 154/12
    Der Verfahrenswert für das erstinstanzliche Verfahren war abzuändern (§ 55 Abs. 3 FamGKG), da sich der Verfahrenswert nicht nach der Höhe der monatlichen Rente richtet (s. OLG Frankfurt, 3 UF 24/11, zitiert nach juris), sondern gem. § 50 Abs. 1 Satz 1 HS.
  • BGH, 22.06.2022 - XII ZB 584/18

    Versorgungsausgleichssache: Wirksamkeit der Bestimmungen in einer …

    Rn. 23 (b) Die gesetzliche Regelung in § 30 VersAusglG mit der Anknüpfung an die rechtskräftige Entscheidung des Familiengerichts verdeutlicht, dass im Anwendungsbereich dieser Vorschrift für den Versorgungsträger keine Verpflichtung zur außergerichtlichen Feststellung des Teilhabeanspruchs besteht (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2014, 1303, 1304) und dass eine Bestimmung in der Versorgungsordnung, welche dem ausgleichsberechtigten Ehegatten eine Obliegenheit zur Beibringung einer gerichtlichen Entscheidung auferlegt und die Fälligkeit des Teilhabeanspruchs auf den Ablauf der nach § 30 Abs. 2 VersAusglG bemessenen Übergangszeit hinausschiebt, mit diesem Regelungskonzept in Einklang zu bringen ist, wenn und soweit der Versorgungsträger damit die Gefahr einer doppelten Inanspruchnahme von sich abwenden will.
  • OLG Schleswig, 12.03.2021 - 15 UF 75/20

    Anspruch der ausgleichsberechtigten Person gegen den Versorgungsträger auf …

    Wegen des Todes des Ausgleichspflichtigen ist vorliegend allerdings nur noch das Einkommen der Ausgleichsberechtigten maßgeblich (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2018, 1068; OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 1303;… Fricke in: BeckOGK, Stand: 01.12.2020, § 25 VersAusglG, Rn. 54).
  • OLG Frankfurt, 08.11.2018 - 3 UF 123/18

    Versorgungsausgleich: Zur Frage, ab wann eine Hinterbliebenenversorgung zu zahlen …

    Wenn dies nur durch gerichtliche Feststellung möglich sein soll, so ist - ungeachtet der Frage, ob diese Regelung der Antragstellerin überhaupt entgegengehalten werden kann - nicht einzusehen, warum die Berechtigte, die nur auf diesem Weg die Leistung von Versorgung durch die Antragsgegnerin erlangen kann, die Verfahrenskosten allein tragen soll (OLG Frankfurt, 3 UF 24/11, vom 21.07.2011 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 1303 Rn. 7 - zitiert nach juris).
  • OLG München, 17.04.2023 - 12 UF 73/23

    Ausgleich der Hinterbliebenenversorgung

    Wegen des Todes des Ausgleichspflichtigen ist vorliegend allerdings nur noch das Einkommen der Ausgleichsberechtigten maßgeblich (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2018, 1068; OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 1303).
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