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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 10.02.2014 - 4 UF 7/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3661
OLG Bremen, 10.02.2014 - 4 UF 7/14 (https://dejure.org/2014,3661)
OLG Bremen, Entscheidung vom 10.02.2014 - 4 UF 7/14 (https://dejure.org/2014,3661)
OLG Bremen, Entscheidung vom 10. Februar 2014 - 4 UF 7/14 (https://dejure.org/2014,3661)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberlandesgericht Bremen

    BGB § 1666 Abs. 3 Nr. 5, FamFG § 49
    Familienrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666 Abs. 3 Nr. 5; FamFG § 49
    Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils zur Durchführung einer Haaranalyse bei einem Kind im Wege einstweiliger Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haaranalyse der Kindesmutter im Sorgerechtsverfahren bei Umgang mit Drogen möglich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haaranalyse der Kindesmutter im Sorgerechtsverfahren bei Umgang mit Drogen möglich

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ersetzung der Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils zur Haaranalyse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Drogenabhängige Mutter: Drogentest beim Kind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils zur Durchführung einer Haaranalyse bei einem Kind im Wege einstweiliger Anordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 774
  • MDR 2014, 663
  • FamRZ 2014, 1376
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen …

    Auszug aus OLG Bremen, 10.02.2014 - 4 UF 7/14
    Aufgrund der Weigerung der Kindesmutter, einer Haarprobenentnahme bei X. zuzustimmen, ist die vom Amtsgericht beabsichtigte Durchführung einer Haaranalyse nur möglich, wenn die Zustimmung der sorgeberechtigten Kindesmutter gemäß § 1666 Abs. 3 Nr. 5 BGB ersetzt wird (…vgl. MüKo/Olzen, BGB , 6. Auflage, § 1666 Rn. 222;… Palandt/Götz, BGB , 72. Auflage, § 1666 Rn. 37;… Prütting/Helms/Hammer, FamFG , 3. Auflage, § 163 Rn. 21; BGH, FamRZ 2010, 720, 724).

    Eine Ermächtigungsgrundlage für eine zwangsweise Durchsetzung existiert insoweit nicht (BGH, FamRZ 2010, 720).

  • OLG Rostock, 20.04.2006 - 11 UF 57/01

    Anordnung der Ergänzungspflegschaft zur Ermöglichung der Begutachtung des Kindes …

    Auszug aus OLG Bremen, 10.02.2014 - 4 UF 7/14
    Lediglich, wenn absehbar ist, dass der betroffene Elternteil trotz Ersetzung seiner Zustimmung durch das Gericht bei einer Begutachtung tatsächlich nicht mitwirken wird, etwa indem er das Kind nicht zum Sachverständigen bringt, ist statt einer Ersetzung der Zustimmung gemäß § 1666 Abs. 3 Nr. 5 BGB eine Entziehung der elterlichen Sorge hinsichtlich der Entscheidung über die Begutachtung sowie des Aufenthaltsbestimmungsrechts zur Durchführung der Begutachtung gemäß § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB und eine entsprechende Pflegerbestellung erforderlich (vgl. OLG Rostock, FamRZ 2011, 1873; 2006, 1623 ;… Prütting/Helms/Hammer, aaO.).
  • OLG Hamm, 04.09.2020 - 2 UF 154/20

    Ersetzung der Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils zur psychologischen …

    Rn. 13 Allerdings ist das Familiengericht im Grundsatz zu Recht davon ausgegangen, dass die verweigerte Zustimmung eines sorgeberechtigten Elternteils zur psychologischen Begutachtung eines Kindes gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 5 BGB zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung ersetzt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 17.02.2010 - XII ZB 68/09 -, FamRZ 2010, 720, Tz. 45, zit. nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2007 - 10 UF 183/07 -, JAmt 2008, 603; OLG Bremen, Beschluss vom 10.02.2014 - 4 UF 7/14 -, FamRZ 2014, 1376; OLG Hamm, Beschluss vom 05.09.2013 - 6 UF 146/13 -, NZFam 2014, 810).
  • AG Bremen, 22.07.2015 - 67 F 394/15
    In der obergerichtlichen Rechtspröchung wird eine solche fehlende Erziehungsfähigkeit in der Regel angenommen, wenn eine Betäubungsmittelabhängigkeit bei den Kindeseltern vorliegt (OLG Bremen, Beschluss vom 10.02.2014 - 4 UF 7/14 -, juris - Tz. 5).

    Das Gericht verkennt dabei nicht, dass auch bei einer positiven Testung der Eltern, im Rahmen eines Verfahrens gemäß §§ 1666, 1666a BGB stets die Gewährung von öffentlichen Hilfen - etwa in Form einer Drogentherapie für den Kindesvater - vorrangig ist (OLG Bremen- Beschluss vom 10.02.2014 - 4 UF 7/14, juris - Tz. 7).

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