Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 03.06.2014 - 13 UF 177/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1626 Abs 3 BGB, § 1684 Abs 1 BGB, § 1684 Abs 4 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
Umgangsrecht: Zwangsweise Trennung von Kind und Mutter zwecks Wiederherstellung des Kontakts des Kindes zu seinem Vater - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kindeswille gegen den Umgang mit einem Elternteil beachtlich
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kindeswille gegen den Umgang mit einem Elternteil beachtlich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Recht des Kindesvaters auf Umgang mit seinem Kind; Beachtlichkeit des Kindeswillens
Verfahrensgang
- AG Koblenz, 21.03.2012 - 192 F 338/11
- AG Neuwied, 29.01.2014 - 19 F 360/13
- OLG Koblenz, 03.06.2014 - 13 UF 177/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 2010
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- KG, 14.11.2012 - 13 UF 141/12
Beachtlichkeit des Kindeswillens im Umfangsverfahren
Auszug aus OLG Koblenz, 03.06.2014 - 13 UF 177/14
Für diesen ist ein regelmäßiger Umgang ebenfalls von Bedeutung, um sich von dem Wohlergehen und der Entwicklung seines Kindes zu überzeugen sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG FamRZ 1971, 421 zitiert nach KG FamRZ 2013, 709).Ferner kann der Kindeswille unbeachtlich sein, wenn dessen Befolgung seinerseits mit einer Gefahr für das Wohlergehen des Kindes verbunden wäre (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 1057 und FamRZ 2001, 1057 sowie KG FamRZ 2013, 709 und Senatsbeschluss vom 24.07.2013 - 13 UF 200/13).
Erforderlich ist insoweit, dass der Wille autonom, intensiv, stabil, ernsthaft und zielorientiert ist (vgl. KG FamRZ 2013, 709 m.w.Nw. sowie Senatsbeschluss vom 24.07.2013 - 13 UF 200/13).
Intensiv ist der Wille, wenn er Ausdruck eines Herzenswunsches, d. h. dem Kind wichtig ist (vgl. KG FamRZ 2013, 709 sowie Senatsbeschluss vom 24.07.2013 - 13 UF 200/13).
- AG Koblenz, 21.03.2012 - 192 F 338/11
Auszug aus OLG Koblenz, 03.06.2014 - 13 UF 177/14
dass der Umgang des Antragstellers mit dem betroffenen Kind bis zum 30.08.2016 ausgeschlossen wird, die Anordnungen gemäß Ziff. 1 und 2 des Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 21.03.2012, Az. 192 F 338/11 , jedoch bestehen bleiben.Rn. 4 In einem daraufhin eingeleiteten Umgangsverfahren ( 192 F 338/11 ) verpflichtete das Amtsgericht - Familiengericht - Koblenz die Kindesmutter mit Beschluss vom 21.03.2012 nach Einholung eines Sachverständigengutachtens, den Antragsteller regelmäßig über die Entwicklung und die Belange des betroffenen Kindes zu unterrichten, ihm die Zeugnisse des Kindes sowie sonstige schriftliche Stellungnahmen zu dem Kind (durch Lehrer, Ärzte etc.) sowie im halbjährlichen Abstand Fotos des Kindes zu übermitteln und Änderungen ihrer E-Mail Adresse dem Antragsteller im Voraus mitzuteilen.
Rn. 35 Zugleich war ein Umgangsausschluss ausdrücklich auf einen angemessenen Zeitraum zu befristen und klarstellend festzuhalten, dass die Informationspflichten der Kindesmutter gemäß dem Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 21.03.2012, Az. 192 F 338/11 , selbstverständlich fortbestehen.
- BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 1986/04
Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung eines Umgangsrechts des nicht …
Auszug aus OLG Koblenz, 03.06.2014 - 13 UF 177/14
Eine Versagung des Umgangs ist nur zulässig, wenn anderenfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre und dem durch andere Maßnahmen zur Regelung des Umgangs nicht wirksam begegnet werden könnte (vgl. BVerfG FamRZ 2006, 1005; 2005, 1057 und 2007, 105).Ferner kann der Kindeswille unbeachtlich sein, wenn dessen Befolgung seinerseits mit einer Gefahr für das Wohlergehen des Kindes verbunden wäre (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 1057 und FamRZ 2001, 1057 sowie KG FamRZ 2013, 709 und Senatsbeschluss vom 24.07.2013 - 13 UF 200/13).
- BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06
Verfassungsrechtliche Prüfung einer Umgangsregelung, die keine Übernachtung und …
Auszug aus OLG Koblenz, 03.06.2014 - 13 UF 177/14
Eine Versagung des Umgangs ist nur zulässig, wenn anderenfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre und dem durch andere Maßnahmen zur Regelung des Umgangs nicht wirksam begegnet werden könnte (vgl. BVerfG FamRZ 2006, 1005; 2005, 1057 und 2007, 105). - BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 311/08
Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung
Auszug aus OLG Koblenz, 03.06.2014 - 13 UF 177/14
Zur Persönlichkeitsentwicklung gehört auch, dass der wachsenden Fähigkeit eines Kindes zu eigener Willensbildung und selbstständigem Handeln Rechnung getragen wird, das Kind dies erfährt und sich so zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit entwickeln kann (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 1737). - BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70
Sorgerechtsregelung
Auszug aus OLG Koblenz, 03.06.2014 - 13 UF 177/14
Für diesen ist ein regelmäßiger Umgang ebenfalls von Bedeutung, um sich von dem Wohlergehen und der Entwicklung seines Kindes zu überzeugen sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG FamRZ 1971, 421 zitiert nach KG FamRZ 2013, 709). - BVerfG, 30.08.2005 - 1 BvR 776/05
Regelung des Umgangsrechts eines nichtsorgeberechtigten Staatsbürgers Kameruns …
Auszug aus OLG Koblenz, 03.06.2014 - 13 UF 177/14
Eine Versagung des Umgangs ist nur zulässig, wenn anderenfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre und dem durch andere Maßnahmen zur Regelung des Umgangs nicht wirksam begegnet werden könnte (vgl. BVerfG FamRZ 2006, 1005; 2005, 1057 und 2007, 105).
- OLG Karlsruhe, 30.05.2025 - 5 WF 4/25
Einbenennung eines Kindes nach neuem Recht
Ein Kindeswille ist beachtlich, wenn er intensiv, stabil, ernsthaft, zielorientiert und autonom geäußert wird (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2014, 2010, juris Rn. 20;… Johannsen/Henrich/Althammer/Lack, Familienrecht, 7. Auflage 2020, § 1671 Rn. 80 m.w.N.). - OLG Koblenz, 20.08.2018 - 9 UF 247/18
Kindschaftssache: Voraussetzungen einer Anordnung des Verbleibens von Kindern in …
Denn die eigene Willensbildung ist Ausdruck der Individualität und Persönlichkeit des Kindes, die ihrerseits dem grundrechtlichen Schutz der Art. 1 und 2 GG unterliegen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Februar 2018 - 9 UF 704/17 - OLG Koblenz, FamRZ 2014, 2010, 2011;… Beschluss vom 25. Juli 2013 - 13 UF 200/13 -, BeckRS 2015, 01408, Rdnr. 7; OLG Brandenburg, NJW-RR 2010, 301, 301; OLG Hamburg, FamRZ 2008, 1372, 1373).Des Weiteren gilt es zu beachten, dass eine gegen den ernsthaften Widerstand des Kindes erzwungene Rückkehr des Kindes zur Pflegeperson durch die Erfahrung einer Missachtung der eigenen Persönlichkeit bei dem Kind größeren Schaden als Nutzen für die Entwicklung des Kindes verursachen kann (vgl. insoweit Senat, Beschluss vom 19. Februar 2018 - 9 UF 704/17 - BVerfG…, Beschluss vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 1245/05 -, BeckRS 2007, 24151, Rdnr. 10; OLG Koblenz…, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 13 UF 200/13 -, BeckRS 2015, 01408, Rdnr. 8, m.w.N.; FamRZ 2014, 2010, 2011 ;… OLG Saarbrücken, a.a.O.; OLG Brandenburg, NJW-RR 2010, 301, 301).
Des Weiteren macht es für die Entstehung des Schadens für die Entwicklung des Kindes keinen Unterschied, ob es sich bei dem missachteten Kindeswillen um einen autonomen oder um einen - zumindest auch - unter Beeinflussung gebildeten Willen des betroffenen Kindes handelt (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2014, 2010, 2011).
- OLG Koblenz, 19.05.2020 - 9 UF 191/20
Umgangsrecht von Großeltern mit ihren Enkeln; Anhörung der Kindeseltern …
Denn die eigene Willensbildung ist Ausdruck der Individualität und Persönlichkeit des Kindes, die ihrerseits dem grundrechtlichen Schutz der Art. 1 und 2 GG unterliegen (…vgl. Senat, a.a.O.; Beschluss vom 19. Februar 2018 - 9 UF 704/17 - OLG Koblenz, FamRZ 2014, 2010, 2011;… Beschluss vom 25. Juli 2013 - 13 UF 200/13 -, BeckRS 2015, 01408, Rdnr. 7; OLG Brandenburg, NJW-RR 2010, 301, 301; OLG Hamburg, FamRZ 2008, 1372, 1373).Des Weiteren gilt es zu beachten, dass ein gegen den ernsthaften Widerstand des Kindes erzwungener Umgang durch die Erfahrung einer Missachtung der eigenen Persönlichkeit bei dem Kind größeren Schaden als Nutzen für die Entwicklung des Kindes verursachen kann (…vgl. Senat, a.a.O.; Beschluss vom 19. Februar 2018 - 9 UF 704/17 - BVerfG…, Beschluss vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 1245/05 -, BeckRS 2007, 24151, Rdnr. 10; OLG Koblenz…, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 13 UF 200/13 -, BeckRS 2015, 01408, Rdnr. 8, m.w.N.; FamRZ 2014, 2010, 2011 ;… OLG Saarbrücken, a.a.O.; OLG Brandenburg, NJW-RR 2010, 301, 301).
Des Weiteren macht es für die Entstehung des Schadens für die Entwicklung des Kindes keinen Unterschied, ob es sich bei dem missachteten Kindeswillen um einen autonomen oder um einen - zumindest auch - unter Beeinflussung gebildeten Willen des betroffenen Kindes handelt (…vgl. Senat, a.a.O.; OLG Koblenz, FamRZ 2014, 2010, 2011).
- OLG Koblenz, 19.02.2018 - 9 UF 704/17
Umgangsregelungsverfahren: Ausschluss des Umgangs eines Elternteils wegen …
Der Umgang ist Ausdruck der verwandtschaftlichen bzw. familiären Bindungen, die auch zu einem Elternteil bestehen, bei dem das Kind nicht lebt (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2014, 2010, 2011) und dem das Recht der elterlichen Sorge für das Kind nicht zusteht (…vgl. BVerfG, NJW 2008, 1287, 1289, Rdnr. 74).Andererseits ist für den nicht betreuenden und/oder nicht sorgeberechtigten Elternteil ein regelmäßiger Umgang ebenfalls von Bedeutung, um sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Absprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (…vgl. BVerfG, NJW 2007, 1266, 1267, Rdnr. 12, m.w.N.; 1971, 1447, 1448; OLG Koblenz, FamRZ 2014, 2010, 2011; KG, Beschluss vom 14. November 2012 - 13 UF 141/12 -, BeckRS 2013, 07878; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2011, 436, 436; OLG Brandenburg, NJW-RR 2010, 301, 301, m.w.N.; OLG Hamburg, FamRZ 2008, 1372, 1373).
Rn. 7 Der Wille des Kindes, keinen Umgang haben zu wollen, ist also zu beachten (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2014, 2010, 2010).
Des Weiteren macht es für die Entstehung des Schadens für die Entwicklung des Kindes keinen Unterschied, ob es sich bei dem missachteten Kindeswillen um einen autonomen oder um einen - zumindest auch - unter Beeinflussung gebildeten Willen des betroffenen Kindes handelt (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2014, 2010, 2011).
Es hat sich gezeigt, dass dieser ernsthaft, stabil, intensiv und zielorientiert ist (vgl. insoweit OLG Koblenz, FamRZ 2014, 2010, 2011, m.w.N.).
- OLG Koblenz, 23.09.2022 - 9 UF 352/22
Verfahrenskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren gegen den Sorgerechtsentzug
Denn die eigene Willensbildung ist Ausdruck der Individualität und Persönlichkeit des Kindes, die ihrerseits dem grundrechtlichen Schutz der Art. 1 und 2 GG unterliegen (…vgl. Senat, a.a.O.; Beschluss vom 19. Februar 2018 - 9 UF 704/17 - OLG Koblenz, FamRZ 2014, 2010, 2011;… Beschluss vom 25. Juli 2013 - 13 UF 200/13 -, BeckRS 2015, 01408, Rdnr. 7; OLG Brandenburg, NJW-RR 2010, 301, 301; OLG Hamburg, FamRZ 2008, 1372, 1373).Des Weiteren gilt es zu beachten, dass ein gegen den ernsthaften Widerstand des Kindes erzwungener Wechsel seines Lebensmittelpunktes durch die Erfahrung einer Missachtung der eigenen Persönlichkeit bei dem Kind größeren Schaden als Nutzen für die Entwicklung des Kindes verursachen kann (…vgl. Senat, a.a.O.;… Beschluss vom 19. Februar 2018 - 9 UF 704/17 -, juris, Rdnr. 7 ; BVerfG…, Beschluss vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 1245/05 -, BeckRS 2007, 24151, Rdnr. 10; OLG Koblenz…, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 13 UF 200/13 -, BeckRS 2015, 01408, Rdnr. 8, m.w.N.; FamRZ 2014, 2010, 2011 ;… OLG Saarbrücken, a.a.O.; OLG Brandenburg, NJW-RR 2010, 301, 301).
Des Weiteren macht es für die Entstehung des Schadens für die Entwicklung des Kindes keinen Unterschied, ob es sich bei dem missachteten Kindeswillen um einen autonomen oder um einen - zumindest auch - unter Beeinflussung gebildeten Willen des betroffenen Kindes handelt (…vgl. Senat, a.a.O.; OLG Koblenz, FamRZ 2014, 2010, 2011).
- OLG Karlsruhe, 02.01.2024 - 5 UF 151/23
Sorgerechtliche Maßnahmen gegenüber Jugendamt und Pflegeeltern zur Rückführung …
- AG Hof, 15.04.2024 - 4 F 1201/23
Kindesvater, Festsetzung von Ordnungsmitteln, Kindesmutter, Verfahrenswert, …
Danach ist der Kindeswille beachtlich, wenn das Kind aufgrund seiner verstandesmäßigen Reife die Bedeutung des Umgangs versteht und es einen stabilen, intensiven, zielorientierten und autonomen Willen gebildet hat (vgl KG FamRZ 2013, 709, Koblenz FamRZ 2014, 2010, Bremen FF 2018, 165; OLG Frankfurt 16.10.2018 - 1 UF 74/18, FamRZ 2019, 206). - OLG Frankfurt, 26.02.2019 - 1 UF 73/19
Vorübergehender Ausschluss des Umgangsrechts wegen Kindeswohlgefährdung
Im Falle der Hochkonflikthaftigkeit der Kindeseltern und einer hiermit verbundenen schweren seelischen Belastung des Kindes (Loyalitätskonflikt) wird ein Umgangsausschluss ebenso angezeigt sein (OLG Saarbrücken, ZKJ 2011, 178) wie bei einer unüberwindbaren Ablehnung des Umgangs durch das Kind (OLG Koblenz, FamRZ 2014, 2010).
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