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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.03.2015 - II-13 WF 19/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,28530
OLG Hamm, 13.03.2015 - II-13 WF 19/15 (https://dejure.org/2015,28530)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.03.2015 - II-13 WF 19/15 (https://dejure.org/2015,28530)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. März 2015 - II-13 WF 19/15 (https://dejure.org/2015,28530)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1748
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 10.11.2015 - 4 WF 161/15

    Berücksichtigung des Vermögens der Ehegatten bei der Bemessung des …

    Die Ansichten divergierend zum einen hinsichtlich des Prozentsatzes, mit dem das Vermögen zu berücksichtigen ist, hier werden Prozentsätze zwischen 5 % (z. B. OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.04.2010 - 18 WF 71/10 -, FamRZ 2010, 1940; OLG Celle, Beschluss vom 29.06.2012 - 12 WF 140/12 -, FamRZ 2013, 149; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.09.2013 - 5 WF 66/13 -, FamRZ 2014, 1226; KG, Beschluss vom 14.01.2014 - 17 WF 265/13 -, FuR 2014, 598; OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.06.2014 - 15 WF 11/14 -, FamRZ 2015, 529; OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2015 - 21 WF 149/15; OLG Hamm, Beschluss vom 13.03.2015 - 13 WF 19/15 -, FamRZ 2015, 1748) und 10 % (z. B. OLG Schleswig, Beschluss vom 08.04.2014 - 10 WF 3/14 -, SchlA 2015, 163; KG, Beschluss vom 05.05.2015 - 18 WF 60/14 -, AGS 2015, 132) angesetzt, und zum anderen hinsichtlich des von der Berücksichtigung auszunehmenden "Freibetrages".

    Teilweise wird hierfür auf § 6 VStG a.F. abgestellt (KG, Beschluss vom 14.01.2014 - 17 WF 265/13 -, FuR 2014, 598), wonach für jeden Ehegatten 60.000 EUR und für jedes Kind weiterer 60.000 EUR anzusetzen wären, teilweise wird für jeden Ehegatten, ein Freibetrag in Höhe von 60.000 EUR gewährt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.04.2010 - 18 WF 71/10 -, FamRZ 2010, 1940; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.01.2015 - 11 WF 6/15 -, AGS 2015, 133), der von manchen Gerichten dann noch um 10.000 EUR je Kind erhöht wird (OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.06.2014 - 15 WF 11/14 -, FamRZ 2015, 529; OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2015 - 21 WF 149/15), teilweise wird aber auch nur ein Freibetrag von 30.000 EUR je Ehegatten gewährt (OLG Celle, Beschluss vom 29.06.2012 - 12 WF 140/12 -, FamRZ 2013, 149; OLG Schleswig, Beschluss vom 08.04.2014 - 10 WF 3/14 -, SchlA 2015, 163; OLG Hamm, Beschluss vom 13.03.2015 - 13 WF 19/15 -, FamRZ 2015, 1748).

  • KG, 25.08.2016 - 19 WF 143/15

    Verfahrenswertbemessung in Ehesachen: Berücksichtigung eines selbstgenutzten …

    Insbesondere ergibt sich aus § 43 Abs. 1 FamGKG nicht, dass Vermögenswerte, welche zum Schonvermögen im Sinne von § 115 Abs. 3 ZPO in Verbindung mit § 90 Abs. 2, Abs. 3 SGB XII gehören, unberücksichtigt zu bleiben haben (OLG Hamm, Beschluss vom 13. März 2015 - 13 WF 19/15 - juris).

    Vielmehr hat zunächst eine Kürzung um einen Freibetrag für jeden der Ehegatten zu erfolgen (so zuletzt OLG Hamm, Beschluss vom 13. März 2015 - 13 WF 19/15 - juris; siehe ferner: OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 9 WF 860/02 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 16. März 2005 - 11 WF 76/05 - juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. April 2008 - 2 WF 40/08 - juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. August 2008 - 3 WF 178/08 -, juris, OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 17 WF 283/08 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 17 WF 265/13 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 05. Mai 2014 - 18 WF 60/14 -, juris; zur Höhe der jeweils abgesetzten Freibeträge siehe die tabellarische Aufstellung bei Herr, FuR, 2015, 377, 381 ff.).

  • OLG Hamm, 20.02.2024 - 9 WF 12/24

    Bestimmen und Festsetzen des Verfahrenswerts in Ehesachen

    Rn. 18 Nach einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist der Verkehrswert des ehelichen Vermögens jedoch nicht uneingeschränkt in die Berechnung nach § 43 Abs. 1 FamGKG einzustellen, sondern für jeden der Ehegatten um einen Freibetrag zu bereinigen, der für die Wechselfälle des Lebens vorgehalten werden muss (vgl. OLG Hamm BeckRS 2015, 16542; OLG Braunschweig NJW-RR 2023, 1303 (1304)).

    Rn. 22 Vielmehr ist im Rahmen einer Gesamtbetrachtung nach herrschender Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung der Verkehrswert des "ehelichen Vermögens" um einen Freibetrag für jeden Ehegatten zu bereinigen, der für die Wechselfälle des Lebens vorgehalten werden muss (vgl. u. a. OLG Hamm BeckRS 2015, 16542; OLG Braunschweig NJW-RR 2023, 2013).

    Rn. 24 Von dem Differenzbetrag i.H.v. 131.646,42 EUR fließt ebenfalls lediglich ein Bruchteil in die Verfahrenswertberechnung ein, welcher nach ganz herrschender Auffassung bei nicht mehr als 5 % liegt (vgl.OLG Hamm BeckRS 2015, 16542; OLG Hamm Beschluss vom 8. Januar 2019, 9 WF 232/18, zitiert nach juris), hier also ein Betrag i.H.v. 6.582,32 EUR.

  • OLG Hamm, 03.09.2024 - 1 WF 124/24
    In Bezug auf die Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung einheitlich die Auffassung vertreten, dass der Verkehrswert des ehelichen Vermögens nicht uneingeschränkt in die Berechnung nach § 43 Abs. 1 FamGKG einfließt, sondern für jeden der Ehegatten um einen Freibetrag zu bereinigen ist, der für die Wechselfälle des Lebens vorgehalten werden muss (vgl. OLG Hamm BeckRS 2015, 16542; OLG Braunschweig NJW-RR 2023, 1303).

    Außerdem ist von dem verbleibenden Vermögen nach ganz herrschender Auffassung lediglich ein Bruchteil in die Verfahrenswertberechnung einzustellen, welcher nach ganz herrschender Auffassung bei nicht mehr als 5 % liegt (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 20. Februar 2024 - II-9 WF 12/24 -, Rn. 7 - 17, juris; OLG Hamm BeckRS 2015, 16542; OLG Hamm Beschluss vom 8. Januar 2019, 9 WF 232/18, zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 13.09.2024 - 1 WF 124/24

    Bestimen des Verfahrenswerts in Ehesachen unter Berücksichtigung aller Umstände …

    In Bezug auf die Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung einheitlich die Auffassung vertreten, dass der Verkehrswert des ehelichen Vermögens nicht uneingeschränkt in die Berechnung nach 8 43 Abs. 1 FamGKG einfließt, sondern für jeden der Ehegatten um einen Freibetrag zu bereinigen ist, der für die Wechselfälle des Lebens vorgehalten werden muss (vgl. OLG Hamm BeckRS 2015, 16542; OLG Braunschweig NJW-RR 2023, 1303).

    Außerdem ist von dem verbleibenden Vermögen nach ganz herrschender Auffassung lediglich ein Bruchteil in die Verfahrenswertberechnung einzustellen, welcher nach ganz herrschender Auffassung bei nicht mehr als 5 % liegt (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 20. Februar 2024 - IIl- 9 WF 12/24 -, Rn. 7 - 17, juris; OLG Hamm BeckRS 2015, 16542; OLG Hamm Beschluss vom 8,. Januar 2019, 9 WF 232/18, zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2017 - 7 WF 69/17

    Verfahrenswert des Scheidungsverfahrens und des Versorgungsausgleichs

    Rn. 32 Da das Hausgrundstück nicht zu berücksichtigen ist, kommt es nicht darauf an, ob berücksichtigungsfähiges Vermögen mit einem Bruchteil von 10 % (so OLG Köln, Beschluss vom 10.11.2015, II-4 WF 161/15, zitiert nach juris) oder 5 % (so OLG Hamm, Beschluss vom 13.3.2015, II-13 WF 19/15, zitiert nach juris) in die Wertermittlung einfließt.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.03.2015 - 4 UF 142/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,6621
OLG Köln, 23.03.2015 - 4 UF 142/14 (https://dejure.org/2015,6621)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.03.2015 - 4 UF 142/14 (https://dejure.org/2015,6621)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. März 2015 - 4 UF 142/14 (https://dejure.org/2015,6621)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme im vereinfachten Verfahren zur Festsetzung des Kindesunterhalts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme im vereinfachten Verfahren zur Festsetzung des Kindesunterhalts

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1748
  • FamRZ 2015, 748
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 21.06.2012 - 4 U 1713/11

    Kostenentscheidung bei Berufungsrücknahme infolge richterlichen Hinweises auf die …

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2015 - 4 UF 142/14
    Bei einer Antragsrücknahme wäre es ungerechtfertigt, den Antragsteller mit Kosten zu belasten, die durch ein vermeidbares Rechtsmittelverfahren entstanden sind, und die dem Antragsgegner bei Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung durch Beschluss gemäß § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i. V. m. § 97 Abs. 2 ZPO aufzuerlegen gewesen wären (so zu z. B. auch: OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.6. 2012 - 4 U 1713/11 - zitiert nach Abdruck in NJW 2013, 243;… Foerste in Musielak, ZPO, 11. Auflage, § 269 Rn.12).
  • BGH, 20.11.2018 - XI ZB 9/17

    Rechtsbeschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Berufungsrücknahme: …

    Zudem wird auch in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, dass § 97 Abs. 2 ZPO im Rahmen einer Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 4 Satz 1 ZPO als anderer Grund im Sinne des § 269 Abs. 3 Satz 2 Fall 2 ZPO berücksichtigt werden kann (OLG Nürnberg, NJW 2013, 243; OLG Köln, Beschluss vom 23. März 2015 - 4 UF 142/14, juris Rn. 4;… Foerste in Musielak, ZPO, 15. Aufl., § 269 Rn. 12;… Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 269 Rn. 18b;… Roth in Stein-Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 269 Rn. 49;… vgl. auch MünchKommZPO/Becker-Eberhard, 5. Aufl., § 269 Rn. 41).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 13.11.2014 - 10 WF 123/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,49523
OLG Brandenburg, 13.11.2014 - 10 WF 123/14 (https://dejure.org/2014,49523)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.11.2014 - 10 WF 123/14 (https://dejure.org/2014,49523)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. November 2014 - 10 WF 123/14 (https://dejure.org/2014,49523)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Anhebung des Verfahrenswertes über den Regelwert von 1.500 EUR bei einer Erledigung des die elterliche Sorge betreffenden Anordnungsverfahrens durch Vergleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1748
  • FamRZ 2015, 748
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 15.02.2007 - 11 W 676/07

    Festsetzung einer Einigungsgebühr im Verfahren gemäß § 11 …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2014 - 10 WF 123/14
    Da der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin die Beschwerde damit begründet, der Wert sei zu niedrig festgesetzt worden, ist davon auszugehen, dass er das Rechtsmittel nur im eigenen Namen, nicht auch in demjenigen des vertretenen Beteiligten eingelegt hat (vgl. Senat, JurBüro 1998, 421 ; FamRZ 2007, 2000 ), sodass das Beschwerderecht aus § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG folgt.

    Dabei finden die Vorschriften über das Beschwerdeverfahren nach § 68 GKG bzw. § 59 FamGKG entsprechend Anwendung (vgl. Senat, FamRZ 2007, 2000 ;… Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl., § 32 RVG Rn. 19, 22).

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