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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.09.2014 - 1 BvR 2108/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,31410
BVerfG, 22.09.2014 - 1 BvR 2108/14 (https://dejure.org/2014,31410)
BVerfG, Entscheidung vom 22.09.2014 - 1 BvR 2108/14 (https://dejure.org/2014,31410)
BVerfG, Entscheidung vom 22. September 2014 - 1 BvR 2108/14 (https://dejure.org/2014,31410)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Sorgerechtsentzug bei erheblicher Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB) - Verhältnismäßigkeit der Sorgerechtsentziehung ggf abhängig von gleichzeitiger Entscheidung über Person des Vormundes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 1666a BGB, § 1666 Abs 3 Nr 6 BGB, § 6 RPflG
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Sorgerechtsentzug bei erheblicher Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB) - Verhältnismäßigkeit der Sorgerechtsentziehung ggf abhängig von gleichzeitiger Entscheidung über Person des Vormundes

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Sorgerechtsentzug bei erheblicher Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB) - Verhältnismäßigkeit der Sorgerechtsentziehung ggf abhängig von gleichzeitiger Entscheidung über Person des Vormundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 208
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 3190/13

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch …

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2014 - 1 BvR 2108/14
    Sie ist nach Art. 6 Abs. 3 GG allein zu dem Zweck zulässig, das Kind vor nachhaltigen Gefährdungen zu schützen, und darf nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (vgl. dazu zuletzt BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Mai 2014 - 1 BvR 3190/13 -, juris, Rn. 18 ff. m.w.N.).

    Der Staat muss daher, bevor er Kinder von ihren Eltern trennt, nach Möglichkeit versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Mai 2014 - 1 BvR 3190/13 -, juris, Rn. 35).

  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Sorgeerklärungen

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2014 - 1 BvR 2108/14
    Der Schutz des Elternrechts erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts, ohne die Elternverantwortung nicht ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 107, 150 ).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11

    Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde; …

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2014 - 1 BvR 2108/14
    Dieser Befund gibt Anlass zu einer Sorgerechtsmaßnahme nach § 1666 BGB (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 247/11 -, juris, Rn. 26) und vermag einen Eingriff in das elterliche Erziehungsgrundrecht auch verfassungsrechtlich zu rechtfertigen.
  • BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 160/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch einen auf …

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2014 - 1 BvR 2108/14
    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Folgen der Fremdunterbringung für das Kind nicht gravierender sein dürfen als die Folgen eines Verbleibs in der Herkunftsfamilie (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, juris, Rn. 38).
  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2014 - 1 BvR 2108/14
    Der Schutz des Elternrechts erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts, ohne die Elternverantwortung nicht ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 107, 150 ).
  • BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts bei mangelnder …

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2014 - 1 BvR 2108/14
    Dabei ist auch zu beachten, dass ein Eingriff in das Elternrecht regelmäßig durch eine Unterbringung des Kindes bei Verwandten abgemildert werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2012 - 1 BvR 206/12 -, juris, Rn. 28).
  • KG, 30.06.2014 - 16 UF 108/13

    Entzug des Sorgerechts bei Elternkonflikt mit gegenseitigen Gewaltvorwürfen

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2014 - 1 BvR 2108/14
    vom 30. Juni 2014 - 16 UF 108/13 -.
  • BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14

    Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung …

    Eine Fremdunterbringung könnte nur dann auf eine fehlende Bindungstoleranz gestützt werden, wenn deshalb besonders gravierende Entwicklungseinbußen eingetreten oder zu erwarten wären, die die nachteiligen Folgen einer Trennung des Kindes von beiden Eltern überwögen (vgl. BVerfGK 19, 295 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. September 2014 - 1 BvR 2108/14 - (noch nicht veröffentlicht); vgl. auch BGH…, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 247/11 -, FamRZ 2012, S. 99 ).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2025 - 1 UF 186/24

    Kinderschutzrechtliche Maßnahmen dienen nicht der Bestrafung eines Elternteils

    Die für das Kind mit der Trennung von seinen Eltern und der Fremdunterbringung verbundenen Folgen dürfen schlussendlich nicht gravierender sein als die Folgen eines Verbleibs in der Herkunftsfamilie (BVerfG FamRZ 2015, 208).

    Erst wenn ein massiver Elternkonflikt zu erheblichen Schädigungen und Verhaltensauffälligkeiten - unter Umständen bis hin zu Suizidgedanken - bei dem Kind führt, kann dieser Befund grundsätzlich Anlass zu einer Sorgerechtsmaßnahme nach § 1666 BGB geben, die jedoch wiederum verhältnismäßig sein muss (BVerfG FamRZ 2015, 208).

  • OLG Frankfurt, 03.04.2024 - 7 UF 46/23

    Keine Fremdunterbrinung für Beziehungsaufbau zu abgelehntem Elternteil

    Die Folgen der Fremdunterbringung für das Kind dürfen nicht gravierender sein als die Folgen eines Verbleibs in der Herkunftsfamilie (BVerfG FamRZ 2015, 208).

    Wegen des Fehlverhaltens eines Elternteils würde das Kind ansonsten praktisch beide verlieren (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. September 2014 - 1 BvR 2108/14 -, FamRZ 2015, 208, Rn. 11).

    Lediglich aus Gründen der Vollständigkeit stellt der Senat dabei klar, dass auch die vom Kindesvater mit Schriftsatz vom 8.3.2024 zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22.9.2014 (1 BvR 2108/14, FamRZ 2015, 208) kein anderes Ergebnis rechtfertigt.

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