Rechtsprechung
| BVerfG, 22.09.2014 - 1 BvR 2108/14 |
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Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Sorgerechtsentzug bei erheblicher Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB) - Verhältnismäßigkeit der Sorgerechtsentziehung ggf abhängig von gleichzeitiger Entscheidung über Person des Vormundes
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Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 1666a BGB, § 1666 Abs 3 Nr 6 BGB, § 6 RPflG
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Sorgerechtsentzug bei erheblicher Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB) - Verhältnismäßigkeit der Sorgerechtsentziehung ggf abhängig von gleichzeitiger Entscheidung über Person des Vormundes - ra.de
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Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Sorgerechtsentzug bei erheblicher Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB) - Verhältnismäßigkeit der Sorgerechtsentziehung ggf abhängig von gleichzeitiger Entscheidung über Person des Vormundes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 02.05.2013 - 204 F 1615/13
- KG, 30.06.2014 - 16 UF 108/13
- BVerfG, 22.09.2014 - 1 BvR 2108/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 208
Wird zitiert von ... (35) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 3190/13
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch …
Auszug aus BVerfG, 22.09.2014 - 1 BvR 2108/14
Sie ist nach Art. 6 Abs. 3 GG allein zu dem Zweck zulässig, das Kind vor nachhaltigen Gefährdungen zu schützen, und darf nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (vgl. dazu zuletzt BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Mai 2014 - 1 BvR 3190/13 -, juris, Rn. 18 ff. m.w.N.).Der Staat muss daher, bevor er Kinder von ihren Eltern trennt, nach Möglichkeit versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Mai 2014 - 1 BvR 3190/13 -, juris, Rn. 35).
- BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99
Sorgeerklärungen
Auszug aus BVerfG, 22.09.2014 - 1 BvR 2108/14
Der Schutz des Elternrechts erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts, ohne die Elternverantwortung nicht ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 107, 150 ). - BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11
Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde; …
Auszug aus BVerfG, 22.09.2014 - 1 BvR 2108/14
Dieser Befund gibt Anlass zu einer Sorgerechtsmaßnahme nach § 1666 BGB (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 247/11 -, juris, Rn. 26) und vermag einen Eingriff in das elterliche Erziehungsgrundrecht auch verfassungsrechtlich zu rechtfertigen.
- BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 160/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch einen auf …
Auszug aus BVerfG, 22.09.2014 - 1 BvR 2108/14
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Folgen der Fremdunterbringung für das Kind nicht gravierender sein dürfen als die Folgen eines Verbleibs in der Herkunftsfamilie (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, juris, Rn. 38). - BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88
Sorgerecht für nichteheliche Kinder
Auszug aus BVerfG, 22.09.2014 - 1 BvR 2108/14
Der Schutz des Elternrechts erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts, ohne die Elternverantwortung nicht ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 107, 150 ). - BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts bei mangelnder …
Auszug aus BVerfG, 22.09.2014 - 1 BvR 2108/14
Dabei ist auch zu beachten, dass ein Eingriff in das Elternrecht regelmäßig durch eine Unterbringung des Kindes bei Verwandten abgemildert werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2012 - 1 BvR 206/12 -, juris, Rn. 28). - KG, 30.06.2014 - 16 UF 108/13
Entzug des Sorgerechts bei Elternkonflikt mit gegenseitigen Gewaltvorwürfen
Auszug aus BVerfG, 22.09.2014 - 1 BvR 2108/14
vom 30. Juni 2014 - 16 UF 108/13 -.
- BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14
Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung …
Eine Fremdunterbringung könnte nur dann auf eine fehlende Bindungstoleranz gestützt werden, wenn deshalb besonders gravierende Entwicklungseinbußen eingetreten oder zu erwarten wären, die die nachteiligen Folgen einer Trennung des Kindes von beiden Eltern überwögen (vgl. BVerfGK 19, 295 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. September 2014 - 1 BvR 2108/14 - (noch nicht veröffentlicht); vgl. auch BGH…, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 247/11 -, FamRZ 2012, S. 99 ). - OLG Frankfurt, 29.01.2025 - 1 UF 186/24
Kinderschutzrechtliche Maßnahmen dienen nicht der Bestrafung eines Elternteils
Die für das Kind mit der Trennung von seinen Eltern und der Fremdunterbringung verbundenen Folgen dürfen schlussendlich nicht gravierender sein als die Folgen eines Verbleibs in der Herkunftsfamilie (BVerfG FamRZ 2015, 208).Erst wenn ein massiver Elternkonflikt zu erheblichen Schädigungen und Verhaltensauffälligkeiten - unter Umständen bis hin zu Suizidgedanken - bei dem Kind führt, kann dieser Befund grundsätzlich Anlass zu einer Sorgerechtsmaßnahme nach § 1666 BGB geben, die jedoch wiederum verhältnismäßig sein muss (BVerfG FamRZ 2015, 208).
- OLG Frankfurt, 03.04.2024 - 7 UF 46/23
Keine Fremdunterbrinung für Beziehungsaufbau zu abgelehntem Elternteil
Die Folgen der Fremdunterbringung für das Kind dürfen nicht gravierender sein als die Folgen eines Verbleibs in der Herkunftsfamilie (BVerfG FamRZ 2015, 208).Wegen des Fehlverhaltens eines Elternteils würde das Kind ansonsten praktisch beide verlieren (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. September 2014 - 1 BvR 2108/14 -, FamRZ 2015, 208, Rn. 11).
Lediglich aus Gründen der Vollständigkeit stellt der Senat dabei klar, dass auch die vom Kindesvater mit Schriftsatz vom 8.3.2024 zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22.9.2014 (1 BvR 2108/14, FamRZ 2015, 208) kein anderes Ergebnis rechtfertigt.
- OLG Karlsruhe, 16.08.2022 - 5 UFH 3/22
Teilweiser Sorgerechtsentzug bei Schulverweigerung
So dürfen etwa die Folgen einer Fremdunterbringung des Kindes nicht gravierender sein als die eines Verbleibs in der Herkunftsfamilie (BVerfG FamRZ 2015, 208, juris Rn. 15 f.;… OLG Dresden FamRZ 2015, 676, juris Rn. 3). - OLG Frankfurt, 27.07.2023 - 1 U 6/21
Haftung des Jugendamts als Amtspfleger
Das Bundesverfassungsgericht hat zur Fremdunterbringung eines Kindes aus Anlass eines tiefgreifenden Elternkonflikts ausgeführt (B. v. 22.9.2014 - 1 BvR 2108/14), dass eine solche Maßnahme gerechtfertigt ist, wenn der permanente Elternkonflikt das Kindeswohl in hohem Maße und mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet. - OLG Nürnberg, 11.06.2015 - 9 UF 1430/14
Zwölf-Stämme-Verfahren: Beschwerden der Eltern zurückgewiesen
Die Trennung der Kinder von ihren Eltern ist nach Art. 6 Abs. 3 GG allein zu dem Zweck zulässig, das Kind vor nachhaltigen Gefährdungen zu schützen, wenn die Eltern versagen oder die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen (BVerfG FamRZ 2015, 208; 2014, 1005).Das Gericht muss daher feststellen, dass die getroffene Anordnung die Kindeswohlgefährdung abzuwenden vermag und geeignet ist, wobei die negativen Folgen einer Trennung des Kindes von den Eltern und der Fremdunterbringung zu berücksichtigen sind (BVerfG FamRZ 2015, 208; 2014, 1005), ferner, dass andere mildere Maßnahmen, insbesondere die Inanspruchnahme öffentlicher Hilfen nicht ausreichen, und die Trennung im Vergleich zur Schwere der abzuwendenden Gefährdung nicht außer Verhältnis steht (BVerfG FamRZ 2014, 1270).
- OLG Brandenburg, 04.12.2015 - 13 UF 95/15
Familiengerichtliche Maßnahmen zum Schutz des Kindes: Begriff des Kindeswohl; …
Ungeeignet ist deshalb eine Maßnahme, die die erkannte Gefahr beseitigen, aber voraussichtlich zu einer andersartigen, mindestens gleich gewichtigen Beeinträchtigung des Kindeswohls führen wird (BVerfG, FamRZ 2015, 208, Rdnr. 15;… 2014, 1177, Rdnr. 30). - BVerfG, 27.11.2020 - 1 BvR 836/20
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes …
Dies kann, insbesondere im Zusammenhang mit dem verschärften Elternkonflikt, eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Kindeswohls darstellen, die die Gefährdungsgrenze des § 1666 Abs. 1 BGB erreicht und zu einem Eingriff in das Sorgerecht Veranlassung gibt (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. August 2014 - 1 BvR 1822/14 -, Rn. 33 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. September 2014 - 1 BvR 2108/14 -, Rn. 11).Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Folgen der Fremdunterbringung für das Kind nicht gravierender sein dürfen als die Folgen eines Verbleibs in der Herkunftsfamilie (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, Rn. 38; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. September 2014 - 1 BvR 2108/14 -, Rn. 15).
- OLG Bremen, 04.01.2018 - 4 UF 134/17
Zulässigkeit der Bevollmächtigung des Jugendamts zur Ausübung von Teilbereichen …
Dabei ist auch zu beachten, dass ein Eingriff in das Elternrecht regelmäßig durch eine Unterbringung des Kindes bei Verwandten abgemildert werden kann (BVerfG, FamRZ 2015, 208 Rn. 18f.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2021 - 18 E 221/21
Rechtmäßigkeit der Durchsuchung einer Wohnung nach dem AufenthG
Rn. 26 Vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. September 2014 - 1 BvR 2108/14 -, juris, Rn. 19. - OLG Karlsruhe, 25.01.2023 - 5 UF 188/22
Sorgerechtliche Maßnahmen bei Schulverweigerung
- OLG Frankfurt, 31.01.2022 - 4 UF 201/21
Absehen von Maßnahmen nach §§ 1666, 1666a BGB
- OLG Frankfurt, 28.08.2019 - 4 UF 189/19
Kindeswohlgefährdung: Anforderungen an das Sachverständigengutachten
- OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 4 UF 82/20
Entzug der elterlichen Sorge für Kinder einer IS-Rückkehrerin
- OLG Frankfurt, 27.05.2024 - 6 UF 86/24
Unterbringung des Kindes bei der Großmutter
- BGH, 10.12.2025 - XII ZB 262/24
Entzug der elterlichen Sorge - und die Auswahl des Vormunds
- OLG Braunschweig, 13.10.2021 - 2 UF 74/21
Beschwerde gegen den Entzug von Teilen einer elterlichen Sorge; Trennung des …
- OLG Braunschweig, 17.03.2023 - 1 UF 2/23
Auswahlkriterien; Beschwerdebefugnis; Elternrecht; Elternwille; …
- OLG Frankfurt, 15.12.2020 - 4 UF 177/20
Voraussetzungen für den Entzug des Sorgerechts für einen seelisch und geistig …
- OLG Koblenz, 27.04.2020 - 9 UF 32/20
Bestellung eines Ergänzungspflegers: Auswahl des Familiengerichts unter …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2023 - 18 E 190/23
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen eine vom Verwaltungsgericht angeordnete, …
- VG Hamburg, 13.04.2022 - 2 E 1542/22
Erfolgloser Eilantrag gegen die Maskenpflicht in Tanzschulen ("Hotspot"-Regelung)
- VG Aachen, 13.09.2021 - 8 I 16/21
Wohnungsdurchsuchung; Verwaltunsgrechtsweg; örtliche Zuständigkeit; förmliche …
- OLG Frankfurt, 21.08.2024 - 8 UF 87/23
Nicht immer Sachverständigengutachten über Erziehungsfähigkeit erforderlich
- OLG Frankfurt, 16.05.2024 - 1 UF 143/23
Ausschluss des Umgangsrechts der Mutter bei Kindeswohlgefährdung durch …
- VG Hamburg, 17.11.2020 - 21 E 4586/20
Erfolgloser Antrag der Betreiberin einer Gaststätte auf einstweilige …
- OLG Frankfurt, 21.07.2022 - 4 UF 269/21
Entzug der elterlichen Sorge für fremduntergebrachte Kinder
- VG Hamburg, 17.06.2021 - 2 E 2452/21
Erfolgloser Eilantrag gegen die Betriebsuntersagung ("Sperrstunde") für die …
- VG Aachen, 05.08.2021 - 8 I 13/21
Durchsuchungsanordnung; Familie; Einreise- und Aufenthaltsverbot; familiäre …
- OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 4 WF 97/20
Anwendung des Regelstreitwertes nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG für …
- VG Hamburg, 08.04.2021 - 21 E 1603/21
Erfolgloser Eilantrag gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung
- VG Arnsberg, 22.07.2021 - 12 I 58/21
- VG Hamburg, 22.04.2021 - 21 E 1813/21
Erfolgloser Eilantrag gegen die coronabedingte vorübergehende Schließung eines …
- OLG Bremen, 04.01.2018 - 4 UF 125/17
- KG, 28.07.2022 - 3 UF 14/22
Trennung eines Kindes von Pflegeeltern bei entgegenstehender Ansicht des …
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