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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 01.04.2015 - 4 UF 33/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,8281
OLG Bremen, 01.04.2015 - 4 UF 33/15 (https://dejure.org/2015,8281)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01.04.2015 - 4 UF 33/15 (https://dejure.org/2015,8281)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01. April 2015 - 4 UF 33/15 (https://dejure.org/2015,8281)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entscheidung über gemeinsame elterliche Sorge im vereinfachten schriftlichen Verfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entscheidung über gemeinsame elterliche Sorge im vereinfachten schriftlichen Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entscheidung über die gemeinsame elterliche Sorge im vereinfachten Verfahren; Persönliche Anhörung des Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1155
  • FamRZ 2015, 2170
  • FamRZ 2016, 473
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 20.01.2014 - 1 UF 356/13

    Voraussetzungen für Entscheidung im vereinfachten Sorgerechtsverfahren nach § 155 …

    Auszug aus OLG Bremen, 01.04.2015 - 4 UF 33/15
    Das Verfahren leidet an einem wesentlichen Mangel (vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2014, 1797; OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 852).

    Dem Zurückverweisungsantrag der Beschwerdeführerin war daher zu entsprechen (vgl. hierzu auch OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 852).

  • OLG Karlsruhe, 13.06.2014 - 18 UF 103/14

    Gemeinsame elterliche Sorge für ein nichteheliches Kind: Voraussetzungen für die …

    Auszug aus OLG Bremen, 01.04.2015 - 4 UF 33/15
    Das Verfahren leidet an einem wesentlichen Mangel (vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2014, 1797; OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 852).
  • BGH, 15.06.2016 - XII ZB 419/15

    Sorgerechtsverfahren: Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die …

    Es genügt aber, wenn konkrete tatsächliche Umstände dargelegt werden oder erkennbar sind, die ein Indiz gegen die gemeinsame elterliche Sorge sein können (vgl. OLG Bremen FamRZ 2015, 2170, 2171; OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 1797, 1798; OLG Frankfurt FamRZ 2014, 852, 853;… BeckOK FamFG/Schlünder [Stand: 1. Januar 2016] § 155 a Rn. 16a).
  • OLG Frankfurt, 04.09.2015 - 6 UF 150/15

    Fehlende Einigung der Eltern über Impfung des Kindes

    Eine Differenzierung zwischen der Zustimmung zur Impfung als Angelegenheit des täglichen Lebens und ihrer Verweigerung als Angelegenheit von erheblicher Bedeutung kommt nicht in Betracht (Ablehnung zu AG Darmstadt NJW-Spezial 2015, 485 = NZFam 2015, 778 m. Anmerkung Luthin).

    Mit am 11.06.2015 verkündeten Beschluss (veröffentlicht mit Leitsatz und Kurzwiedergabe in NJW-Spezial 2015, 485-486 [OLG Bremen 01.04.2015 - 4 UF 33/15] und NZF am 2015, 778, dort m. Anmerkung Luthin) hat das Amtsgericht daraufhin unter Zurückweisung des Antrags im Übrigen die Feststellung getroffen, dass der Antragstellerin die alleinige Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Durchführung der Impfung der beiden Kinder ohnedies zustehe.

  • OLG Frankfurt, 06.03.2018 - 20 W 360/16

    Zur Aufhebung von Ausschließungsbeschluss nebst Aufgebot bei inhaltlich …

    Dass im vorliegenden Fall der nach § 38 Abs. 3 S. 3 FamFG auf dem Ausschließungsbeschluss anzubringende Vermerk über das Datum der Übergabe des Beschlusses an die Geschäftsstelle ("Erlassvermerk") fehlt, führt nicht zur Unwirksamkeit des Ausschließungsbeschlusses und damit zur Rechtzeitigkeit der Forderungsanmeldungen der Beschwerdeführerinnen, da dieser Vermerk keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den Erlass des Ausschließungsbeschlusses ist, sondern lediglich dessen Übergabe dokumentieren soll (vgl. u.a. OLG München…, Beschluss vom 17.10.2016, Az. 34 Wx 252/16, zitiert nach juris, Rn. 14;… so auch im oben zitierten Fall OLG Hamm, a.a.O.;… Ulrici in Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Aufl. 2013, § 38, Rn. 30;… Feskorn, in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 38 FamFG, Rn. 16; a.A. soweit ersichtlich lediglich OLG Bremen, Beschluss vom 01.04.2015, Az. 4 UF 33/15, zitiert nach juris, Rn. 7, allerdings ohne Angabe jeglicher Begründung).
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