Rechtsprechung
| OLG Köln, 05.09.2014 - II-4 UF 93/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 239 ; FamFG § 54 Abs. 1 S. 2
Zulässigkeit eines Antrags auf Abänderung eines im einstweiligen Anordnungsverfahren geschlossenen Unterhaltsvergleichs - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wipperfürth, 20.06.2014 - 10 F 10/14
- OLG Köln, 05.09.2014 - II-4 UF 93/14
- OLG Köln, 30.09.2014 - 4 UF 93/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 598
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Jena, 29.07.2011 - 1 WF 157/11
Trennungsunterhalt: Abänderung eines im einstweiligen Anordnungsverfahren …
Auszug aus OLG Köln, 05.09.2014 - 4 UF 93/14
Nur eine endgültige Regelung kann aber nach § 239 FamFG abgeändert werden (vgl. Thür. OLG, Beschl. v. 29.07.2011 - 1 WF 157/11 -, FamRZ 2012, 54).Deswegen kann dahin stehen, ob ein solcher Feststellungsantrag deswegen unzulässig ist, weil ein Antrag nach § 54 Abs. 1 Satz 2 FamFG gestellt werden kann (vgl. hierzu Thür. OLG, Beschl. v. 29.07.2011 - 1 WF 157/11 -, FamRZ 2012, 54), und ob und unter welchen Voraussetzungen eine Antragsänderung/-erweiterung im Beschwerdeverfahren überhaupt möglich ist.
- BGH, 20.06.2018 - XII ZB 573/17
Familiensache: Umdeutung eines Antrags auf Abänderung eines Vergleichs im …
Rn. 16 aa) Richtig ist allerdings, dass ein vom Ehemann gestellter Abänderungsantrag nach § 239 FamFG nicht erfolgversprechend gewesen wäre, weil der abzuändernde Vergleich den Trennungsunterhalt nicht endgültig regeln sollte (vgl. OLG Jena FamRZ 2012, 54 f.; OLG Köln FamRZ 2015, 598, 599; Langheim FamRZ 2014, 1413, 1419).Rn. 24 Schließlich steht der Umdeutung des Antrages auch nicht der Wechsel von einem Hauptsacheverfahren in ein Verfahren der einstweiligen Anordnung entgegen (im Ergebnis ebenso OLG Jena FamRZ 2012, 54;… entsprechend zur Antrags- bzw. Klageänderung Musielak/Voit/Foerste ZPO 15. Aufl. § 263 Rn. 5;… Zöller/Vollkommer ZPO 32. Aufl. § 920 Rn. 14; einschränkend OLG Köln FamRZ 2015, 598, 599).
- OLG Bamberg, 04.10.2017 - 2 UF 143/17
Zulässigkeit der Umdeutung oder Änderung eines Abänderungsantrages gem. § 239 …
Es ging dabei aber nicht um die Änderung des Verfahrensgegenstandes, sondern um den Übergang vom Hauptsacheverfahren in das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, der ebenfalls nicht möglich ist, weil verschiedene Verfahrensarten vorliegen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 05.09.2014, Az. II - 4 UF 93/14; juris).
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Rechtsprechung
| AG Deggendorf, 23.10.2014 - UR II 298/14 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 598
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