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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.09.2014 - I-15 W 305/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,37060
OLG Hamm, 03.09.2014 - I-15 W 305/14 (https://dejure.org/2014,37060)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.09.2014 - I-15 W 305/14 (https://dejure.org/2014,37060)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. September 2014 - I-15 W 305/14 (https://dejure.org/2014,37060)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Beschwerderecht eines möglichen Erben bei Einziehung eines dem Fiskus erteilten Erbscheins

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Beschwerderecht eines möglichen Erben bei Einziehung eines dem Fiskus erteilten Erbscheins

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Beschwerde der Erben gegen die Aufhebung der Feststellung des Erbrechts des Fiskus

Verfahrensgang

  • AG Gelsenkirchen-Buer - 11 VI 947/12
  • OLG Hamm, 03.09.2014 - I-15 W 305/14

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 787
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.11.2011 - IV ZB 15/11

    Nachlassverfahren: Rechtsmittel gegen einen Beschluss über die Feststellung des …

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2014 - 15 W 305/14
    Eine anderweitige Feststellung des tatsächlichen Erben im Wege eines Zivilprozessverfahrens oder im Rahmen eines Erbscheinerteilungsverfahrens sind auch bei bestehendem Feststellungsbeschluss möglich (BGH NJW 2012, 453 - zitiert nach Juris, dort Rn.8).
  • BayObLG, 07.09.2000 - 3Z BR 210/00

    Beschwerde des Betreuten gegen die Aufhebung der Betreuung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2014 - 15 W 305/14
    Von hier nicht einschlägigen Konstellationen abgesehen muss sich die Rechtsbeeinträchtigung aus dem Inhalt der Entscheidungsformel, nicht aber aus der Art der Begründung ergeben (BayObLG MDR 2001, 94 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Saarbrücken, 21.07.2020 - 5 W 14/20

    Erbscheinsverfahren: Beschwerderecht eines "Nichterben" gegen Einziehung eines …

    Erforderlich ist ein unmittelbarer nachteiliger Eingriff: Der Rechtsfolgenausspruch der angefochtenen Entscheidung, das heißt ihr der formellen und materiellen Rechtskraft fähiger Inhalt, muss ein bestehendes Recht des Beschwerdeführers aufheben, beschränken, mindern, ungünstig beeinflussen oder gefährden, die Ausübung dieses Rechts stören oder dem Beschwerdeführer die mögliche Verbesserung seiner Rechtsstellung vorenthalten oder erschweren (OLG Hamm, FamRZ 2015, 787;… Meyer-Holz, in: Keidel, a.a.O., § 59 Rn. 9).

    Von hier nicht einschlägigen Konstellationen abgesehen, muss sich die Rechtsbeeinträchtigung aus dem Inhalt der Entscheidungsformel, nicht lediglich aus der Art der Begründung ergeben (KG, OLGZ 1966, 74; BayObLG, MDR 2001, 94; OLG Hamm, FamRZ 2015, 787).

    Denn aus dieser Entscheidung folgt keine unmittelbare Beeinträchtigung eines subjektiven Rechts des Beteiligten zu 1); insbesondere wird durch die Aufhebung des zugunsten der anderen Beteiligten ergangenen Feststellungsbeschlusses nicht positiv festgestellt, dass der Beteiligte zu 1) selbst Erbe ist (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2015, 787;… Meyer-Holz, in: Keidel, a.a.O., § 59 Rn. 81a).

  • KG, 17.08.2020 - 19 W 1066/20

    Nachlassverfahren: Beschwerde gegen die Aufhebung der Feststellung des …

    Von hier nicht einschlägigen Konstellationen abgesehen muss sich die Rechtsbeeinträchtigung aus dem Inhalt der Entscheidungsformel, nicht aber aus der Art der Begründung ergeben (BayObLG MDR 2001, 94 mit weiteren Nachweisen, OLG Hamm, Beschluss vom 03. September 2014 - I-15 W 305/14 -, Rn. 12, juris).
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