Rechtsprechung
| BGH, 16.09.2015 - XII ZB 526/14 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Betreuungssache: Beschränkung des Rechtsmittels auf die Bestellung eines Betreuers für einen speziellen Aufgabenkreis
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1896 Abs 3 BGB, § 64 FamFG, § 68 Abs 3 FamFG, § 70 Abs 3 S 1 Nr 1 FamFG
Betreuungssache: Beschränkung des Rechtsmittels auf die Bestellung eines Betreuers für einen speziellen Aufgabenkreis - IWW
§ 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG, § 1896 Abs. 3 BGB, § 68 Abs. 3 FamFG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis Entgegennahme sowie Öffnen und Anhalten der für die Betroffene bestimmten Postsendungen
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Rechtsschutzinteresse, Beschwerdeverfahren, Trennbare Verfahrensgenstände
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896 Abs. 3
Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis Entgegennahme sowie Öffnen und Anhalten der für die Betroffene bestimmten Postsendungen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Arnstadt, 29.07.2014 - 4 XVII 114/14
- LG Erfurt, 23.09.2014 - 3 T 357/14
- BGH, 16.09.2015 - XII ZB 526/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 121
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.12.2014 - XII ZB 355/14
Verfahren auf Aufhebung einer Betreuerbestellung: Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 16.09.2015 - XII ZB 526/14
Die Entscheidungskompetenz des Beschwerdegerichts ist jedoch durch den Beschwerdegegenstand begrenzt; das Beschwerdegericht darf nur insoweit über eine Angelegenheit entscheiden, als sie in der Beschwerdeinstanz angefallen ist (Senatsbeschlüsse vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 355/14 - FamRZ 2015, 486 Rn. 24 …und vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 280/11 - FamRZ 2014, 378 Rn. 9 mwN). - BGH, 11.12.2013 - XII ZB 280/11
Beschwerde im Betreuerbestellungsverfahren: Bestellung eines Verfahrenspflegers …
Auszug aus BGH, 16.09.2015 - XII ZB 526/14
Die Entscheidungskompetenz des Beschwerdegerichts ist jedoch durch den Beschwerdegegenstand begrenzt; das Beschwerdegericht darf nur insoweit über eine Angelegenheit entscheiden, als sie in der Beschwerdeinstanz angefallen ist (…Senatsbeschlüsse vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 355/14 - FamRZ 2015, 486 Rn. 24 und vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 280/11 - FamRZ 2014, 378 Rn. 9 mwN). - BGH, 28.04.2011 - XII ZB 170/11
Verfahren auf Nichtanerkennung einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung: …
Auszug aus BGH, 16.09.2015 - XII ZB 526/14
Rn. 5 1. Das für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels erforderliche Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn der Rechtsmittelführer kein schutzwürdiges Interesse an der begehrten Entscheidung hat (Senatsbeschluss vom 28. April 2011 - XII ZB 170/11 - FamRZ 2011, 959 Rn. 16).
- BGH, 09.05.2018 - XII ZB 553/17
Betreuerbestellung: Voraussetzungen für Abweichen vom Betreuungswunsch des …
Die Entscheidungskompetenz des Beschwerdegerichts ist jedoch durch den Beschwerdegegenstand begrenzt; das Beschwerdegericht darf nur insoweit über eine Angelegenheit entscheiden, als sie in der Beschwerdeinstanz angefallen ist (Senatsbeschlüsse vom 16. September 2015 - XII ZB 526/14 - FamRZ 2016, 121 Rn. 10 f. mwN …und vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 355/14 - FamRZ 2015, 486 Rn. 24). - BGH, 03.02.2016 - XII ZB 493/15
Beschwerde gegen die Einrichtung einer Betreuung: Beschränkung auf die Auswahl …
Wird die Beschwerde auf die Betreuerauswahl beschränkt, so hat das Beschwerdegericht nicht über die Rechtmäßigkeit der Betreuungsanordnung zu befinden (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 16. September 2015, XII ZB 526/14, FamRZ 2016, 121).Die Entscheidungskompetenz des Beschwerdegerichts ist jedoch durch den Beschwerdegegenstand begrenzt; das Beschwerdegericht darf nur insoweit über eine Angelegenheit entscheiden, als sie in der Beschwerdeinstanz angefallen ist (Senatsbeschlüsse vom 16. September 2015 - XII ZB 526/14 - FamRZ 2016, 121 Rn. 10 f. mwN …und vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 355/14 - FamRZ 2015, 486 Rn. 24).
- OLG Karlsruhe, 28.02.2022 - 20 UF 123/20
Beschwerde gegen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Vergleich der gekürzten …
Rn. 19 Entscheidungen im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit können hinsichtlich eines Teils angefochten werden, wenn sie mehrere Verfahrensgegenstände oder einen teilbaren Verfahrensgegenstand betreffen (BGH FamRZ 2016, 121 Rn. 8 f.).Eine Erweiterung der Beschwerde (nach Ablauf der Beschwerdefrist) ist nur innerhalb desselben Verfahrensgegenstandes möglich (…Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 64 Rn. 42 und 46;… Johannsen/Henrich /Althammer/Althammer, 7. Aufl. 2020 Rn. 7, FamFG § 64 Rn. 7; BGH FamRZ 2016, 121 Rn. 8;… vgl. auch OLG Stuttgart, FamRZ 2021, 352 , Rn. 27 ).
- BGH, 12.10.2016 - XII ZB 369/16
Betreuungssache: Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde des Betroffenen gegen …
Anderenfalls hat der Rechtsmittelführer kein schutzwürdiges Interesse an der begehrten Entscheidung (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 16. September 2015 - XII ZB 526/14 - FamRZ 2016, 121 Rn. 5 …und vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 355/14 - FamRZ 2015, 486 Rn. 21). - OLG Karlsruhe, 31.01.2024 - 16 UF 185/23
Beschränkung der Beschwerde auf Umgangspflegschaft
Rn. 31 Eine Beschwerde kann grundsätzlich auch in Amtsverfahren wie dem vorliegenden Umgangsverfahren beschränkt werden (…vgl. Johannsen/Henrich/Althammer/Althammer, 7. Aufl. 2020, FamFG § 64 Rn. 7; BGH FamRZ 2016, 121, 122).Entscheidungen können allerdings nur hinsichtlich eines Teils angefochten werden, wenn sie mehrere Verfahrensgegenstände oder einen teilbaren Verfahrensgegenstand betreffen (BGH FamRZ 2016, 121, 122;… Feskorn in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 65 FamFG, Rn. 5).
- LG Aachen, 11.11.2020 - 3 T 147/20
Beschwerdeberechtigung Betreuer
Nichts anderes kann in Bezug auf die Entziehung einzelner Aufgabenkreisen gelten, da der Beschwerdegegenstand auf einzelne Aufgabenkreise beschränkt werden kann (BGH Beschl. v. 16.9.2015 - XII ZB 526/14, BeckRS 2015, 18063) und die Entziehung eines Aufgabenkreises und seine Übertragung auf einen weiteren Betreuer in diesem Aufgabenkreis eine Entlassung des Betreuers darstellt.
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