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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 13.10.2015 - 13 UF 80/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,47500
OLG Brandenburg, 13.10.2015 - 13 UF 80/15 (https://dejure.org/2015,47500)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.10.2015 - 13 UF 80/15 (https://dejure.org/2015,47500)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2015 - 13 UF 80/15 (https://dejure.org/2015,47500)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff der externen Teilung von Versorgungsanwartschaften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1276
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.07.2019 - XII ZB 437/18

    Versorgungsausgleichsverfahren: Voraussetzungen einer Abänderung des vom …

    Rn. 12 bb) Es bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, ob der ausgewählte Zielversorgungsträger sein nach § 222 Abs. 2 FamFG gegebenes Einverständnis frei widerrufen oder abändern kann (vgl. dazu OLG Brandenburg FamRZ 2016, 1276;… jurisPK-BGB/Breuers 8. Aufl. § 15 VersAusglG Rn. 12).
  • OLG Nürnberg, 02.11.2018 - 11 UF 737/18

    Streit um Ausgleich einer fondsgebundenen privaten Basisrentenversicherung

    Rn. 25 Der Versorgungsträger darf mit dem so ermittelten Ausgleichswert zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung keine konventionelle beitragsfreie aufgeschobene Rentenversicherung auf das Leben der Ausgleichsberechtigten einrichten (OLG Brandenburg FamRZ 2016, 1276;… Norpoth/Sasse, in Erman, BGB, 14. Aufl., § 11 Rn. 6: tatsächlich werde eine externe Teilung durchgeführt;… a. A. OLG Karlsruhe FamRZ 2017, 100 Rn. 17;… Wick, Versorgungsausgleich, 4. Aufl., Rn. 442).

    Nach Ansicht des OLG Brandenburg (FamRZ 2016, 1276 Rn. 13 - zitiert nach juris) läge eine externe Teilung bereits dann vor, wenn das zu begründende Anrecht des Ausgleichsberechtigten demjenigen des Ausgleichspflichtigen in seiner Eigenart und seinen Bedingungen nicht gleiche.

  • OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 2 UF 92/20

    Versorgungsausgleich: Widerruf der Zustimmung des Zielversorgungsträgers

    Hierbei muss sich der Senat nicht mit der Frage auseinandersetzen, ob ein einmal erklärtes Einverständnis des gewählten Zielversorgers stets frei widerruflich oder abänderbar ist (dagegen Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - 13 UF 80/15; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 17. Juli 2019 - XII ZB 437/18).
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