Rechtsprechung
| BGH, 28.09.2016 - XII ZB 313/16 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unterbringungsverfahren: Erforderlichkeit der erneuten Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 68 Abs 3 S 2 FamFG, § 319 Abs 1 S 1 FamFG, § 1906 Abs 1 Nr 1 BGB, § 1906 Abs 1 Nr 2 BGB
Unterbringungsverfahren: Erforderlichkeit der erneuten Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren - IWW
§ 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 1906 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB, § 74 Abs. 5, Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit der erneuten Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht in einer Unterbringungssache
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG §§ 68 Abs. 3, 319 Abs. 1 S. 1
Erforderlichkeit der erneuten Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht in einer Unterbringungssache - rechtsportal.de
FamFG § 68 Abs. 3 ; FamFG § 319 Abs. 1 S. 1
Erforderlichkeit der erneuten Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht in einer Unterbringungssache - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unterbringungsverfahren - Anhörung ohne Teilnahme des Verfahrenspflegers
- famrz.de (Kurzinformation)
Erneute Anhörung des Betroffenen
Verfahrensgang
- AG Brandenburg, 20.05.2016 - 82 XVII 337/15
- LG Potsdam, 01.06.2016 - 11 T 179/16
- BGH, 28.09.2016 - XII ZB 313/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 1409
- MDR 2016, 1455
- FGPrax 2017, 25
- FamRZ 2016, 2089
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.06.2016 - XII ZB 23/16
Rechtsbeschwerde bei Unterbringung einer Betreuten zum Zweck der zwangsweisen …
Auszug aus BGH, 28.09.2016 - XII ZB 313/16
Zur Erforderlichkeit der erneuten Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht in einer Unterbringungssache (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 1. Juni 2016, XII ZB 23/16, FamRZ 2016, 1354).Zwar räumt § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG auch in einem Unterbringungsverfahren dem Beschwerdegericht die Möglichkeit ein, von einer erneuten Anhörung des Betroffenen abzusehen, etwa wenn die erstinstanzliche Anhörung des Betroffenen nur kurze Zeit zurückliegt, sich nach dem Akteninhalt keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen oder rechtlichen Gesichtspunkte ergeben, das Beschwerdegericht das in den Akten dokumentierte Ergebnis der erstinstanzlichen Anhörung nicht abweichend werten will und es auf den persönlichen Eindruck des Gerichts von dem Betroffenen nicht ankommt (Senatsbeschluss vom 1. Juni 2016 - XII ZB 23/16 - FamRZ 2016, 1354 Rn. 16 f. mwN).
Zieht das Beschwerdegericht für seine Entscheidung hingegen eine neue Tatsachengrundlage heran, gebietet dies eine erneute persönliche Anhörung des Betroffenen (Senatsbeschluss vom 1. Juni 2016 - XII ZB 23/16 - FamRZ 2016, 1354 Rn. 18 mwN).
- BGH, 15.02.2017 - XII ZB 462/16
Betreuungssache: Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine befristete …
Hört das Beschwerdegericht in einer Unterbringungssache erstmals einen den Betroffenen behandelnden Arzt an, dessen Aussagen es der Beschwerdeentscheidung zugrunde legt, hat es den Beteiligten die Möglichkeit einzuräumen, hierzu Stellung zu nehmen, und den Betroffenen regelmäßig erneut anzuhören (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 28. September 2016, XII ZB 313/16, FamRZ 2016, 2089).Rn. 23 (1) Nach der Rechtsprechung des Senats ist auch dann eine erneute persönliche Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht geboten, wenn dieses für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage heranzieht (Senatsbeschluss vom 28. September 2016 - XII ZB 313/16 - FamRZ 2016, 2089 Rn. 5 mwN).
- BGH, 15.08.2018 - XII ZB 10/18
Betreuungssache: Erforderlichkeit einer erneuten persönlichen Anhörung des …
Zieht das Beschwerdegericht in einer Betreuungssache für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, gebietet dies eine erneute persönliche Anhörung des Betroffenen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 28. September 2016, XII ZB 313/16, FamRZ 2016, 2089).Zieht das Beschwerdegericht für seine Entscheidung dagegen eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, gebietet dies eine erneute persönliche Anhörung des Betroffenen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. September 2016 - XII ZB 313/16 - FamRZ 2016, 2089 Rn. 5 mwN zu § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG).
- BGH, 05.06.2019 - XII ZB 58/19
Einrichtung einer sog. Kontrollbetreuung gegen den freien Willen des Betroffenen; …
Zieht das Beschwerdegericht für seine Entscheidung dagegen eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, gebietet dies eine erneute persönliche Anhörung des Betroffenen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. September 2016 - XII ZB 313/16 - FamRZ 2016, 2089 Rn. 5 mwN zu § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG).
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